Mauer auf der Gartengrenze

Ich werd wohl meinen Anwalt um einen Termin bitten. Das wird sicher auch nicht gleich von heut auf morgen werden.
Und wenn der Wisch bis dahin nicht hier ist, dann kan der Kraft seines Amtes was tun.
Der Schiedsmann denkt offensichtlich immer noch, ich mach Scherzchen.
Könnte meinen Mann mitnehmen, aber der ist für sowas total untauglich. Der kann mich weder beruhigen, noch ordentlich auf den Tisch hauen.

Gestern war ich kurz im Garten, um nach dem Fortschritt des Wachstums hinten zu schauen, da stand die neue LG des Nachbarn auf dem Balkon und sofort rief sie nach drinnen:"Komm doch mal schnell raus." Der Nachbar erschien und grinste dümmlich übers Geländer.
Also, für mich haben die ein Rad ab.
 
  • Bei uns im Dorf ist das Amt die ausführende Behörde, dort wird der ganze Schriftverkehr erledigt, die Gebühr muß dort bezahlt werden und auch die Einladungen kommen von dort...für mich wäre nicht gleich das Amtsgericht die übergeordnete Behörde. Aber das ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden.
     
    Dieser Schiedsmann ist dem Ordnungsamt angegliedert, dort ist er auch der Chef. Nur leider kommt er nicht in die Puschen. Ich weiß nicht, wie lange ich noch auf das Papier warten soll. Irgendwann ist erstens meine Geduld am Ende und zweitens hab ich mit dem Anwalt auch eine Frist einzuhalten.
     
  • Hier muss ich einen weiteren Irrtum richtig stellen.

    Die Schiedspersonen sind nirgendwo „angegliedert“. Sie haben nur Diensträume die ihnen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Bei vielen Schiedspersonen finden die Verhandlungen im eigenen Wohnzimmer statt.

    Schiedspersonen sind auch nicht der Gemeinde unterstellt, sondern nur dem Amtsgericht!
    Die Gemeinden haben lediglich die Sachkosten (Fachliteratur usw.) zu tragen.

    Die Gemeinden haben auch gegenüber den Schiedspersonen keinerlei Weisungsbefugnis!
    Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Amtsführung der Schiedspersonen obliegt ausschließlich dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts.

    Darum ist eine Beschwerde grundsätzlich an das AG zu richten. Dies gilt in allen Bundesländern, die den §15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) ratifiziert haben.

    Ausführliche Informationen gibt es hier:

    http://www.schiedsamt.de/
     
  • Ich weiß, daß der Schiedsmann dem Amtsgericht rechenschaftspflichtig ist.
    Ich weiß aber auch, daß er mich das eines Tages spüren läßt, wenn ich ihm jetzt auf die Füße trete.
    Er ist der Leiter des Ordnungsamtes und ich gehe davon aus, wenn ich mal was vom Ordnungamt will, dann hab ich ganz schlechte Karten und er wird nun sicher versuchen, bei uns irgendwas zu finden, was nicht 1000% normgerecht ist.
    Wer sucht, der findet.:schimpf:
     
    Entschuldigung,

    mein Beitrag galt auch mehr dem Eintrag von mahatari.
    Ich hätte zitieren sollen.:(
     
  • Solche "Personalunion" hat immer ein Geschmäckle. Aber auch Weisungen des Ordnungsamtes sind anfechtbar, vorausgesetzt sie sind willkürlich!
     
    "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut, du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.
     
  • Hallo Tina,

    ich glaube, dass ich Dich ausreichend mit allen nötigen Informationen zum Verfahren und noch darüber hinaus versorgt habe.
    Wenn Du Ratschläge nicht oder nur halbherzig befolgst, musst Du das Desaster zum Teil auch Dir selbst zuschreiben.

    Ich habe auch an anderer Stelle hier ausgeführt, der Schiedsmann ist kein Richter, sondern Schlichter. Seine Aufgabe besteht einzig und allein darin zwischen den Parteien zu vermitteln und möglichst einen Konsens herzustellen.

    Aber ein Schiedsmann ist auch ein Mensch mit einer relativ großen Menschenkenntnis und wenn er spürt, dass Du ihn als Deinen Gegner ansiehst, das Gefühl hatte ich hier auch mehrfach, dann macht das die Sache nicht unbedingt leichter.
    Es hilft überhaupt nichts bei Unzufriedenheit zu "explodieren", im Gegenteil, es ist im höchsten Maße kontraproduktiv.
    Wenn es dann nicht wie gewünscht läuft, geht man eben einen Schritt weiter.
     
  • "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut, du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.

    Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, was du mir sagen willst.
     
    Hallo Tina,

    ich glaube, dass ich Dich ausreichend mit allen nötigen Informationen zum Verfahren und noch darüber hinaus versorgt habe.
    Das sehe ich anders. Ich weiß immer noch nicht, was ich ohne diese Bescheinigung tun soll, oder vielmehr wie komme ich zu dem Schriebs?
    Wenn Du Ratschläge nicht oder nur halbherzig befolgst, musst Du das Desaster zum Teil auch Dir selbst zuschreiben.
    Was heißt nicht oder nur halbherzig? Ich bin doch schon am Tun.

    Ich habe auch an anderer Stelle hier ausgeführt, der Schiedsmann ist kein Richter, sondern Schlichter.
    Der war weder noch. Eher ein Besserwisser oder Schulmeister.
    Seine Aufgabe besteht einzig und allein darin zwischen den Parteien zu vermitteln und möglichst einen Konsens herzustellen.
    Vermittelt hat der absolut nicht, sondern mich angepampt und ständig ins Wort gefallen und unqualifizierte Aussagen getroffen.

    Aber ein Schiedsmann ist auch ein Mensch mit einer relativ großen Menschenkenntnis und wenn er spürt, dass Du ihn als Deinen Gegner ansiehst, das Gefühl hatte ich hier auch mehrfach, dann macht das die Sache nicht unbedingt leichter.
    Ich habe mich bei der Verhandlung total neutral verhalten und was ich denke, kann der ja nun schlecht wissen.
    Es hilft überhaupt nichts bei Unzufriedenheit zu "explodieren", im Gegenteil, es ist im höchsten Maße kontraproduktiv.
    Darauf kann der lange warten.
    Wenn es dann nicht wie gewünscht läuft, geht man eben einen Schritt weiter.
    Bin doch schon dabei, weiß nur nicht, ob ich ohne Schein zum Anwalt gehen kann. Mehr wollte ich doch gar nicht wissen.
     
    tina, ich muss kaiserblick recht geben.
    eine erstberatung beim anlwalt kostet max. 190 euro netto. die werden dann aber auch auf das weitere verfahren angerechnet. das ist die gesetzliche obergrenze. und in unserer ecke machen es 90% der anwälre für weniger. und einen termin kriegst du umgehend, das ist ja nicht augenarzt für gesetzlich versicherte ;)
    bei der ertberatung kannst du in ruhe das weitere vorgehen und die möglichkeiten abklären - für den seelenfrieden gut angelegtes geld, denke ich.
    das ist ja nun auch keine komplizierte rechtsfrage.
    und natürlich kannst du dich ohne schein beraten lassen, das hättest du auch im vorfeld schon gekonnt, nur eine gerichtliches verfahren ist halt in s-a in nachbarschaftssachen erst nach abschluss des schiedsverfahrens möglich - aber soweit ist es ja noch nicht und das verfahren ist ja auch abgeschlossen - ein schein ist doch nur papier und ändert nichts an der de-facto-lage
     
    Jetzt läuft hier aber etwas völlig quer.
    Ich habe bereits vor der Schiedsverhandlung meinen Anwalt kontaktiert.
    Und dies kostenlos. Wir kennen uns.
    Er hat mir gesagt, was ich natürlich auch von selbst wußte, zur Verhandlung gehen, Schein ausstellen lassen, und einen Termin machen.
    Nun fehlt der Schein.
    Mir wurde auch geraten, eine Frist von 2 Wochen zu geben. Diese ist seit gestern verstrichen.
    Meine Frage war doch nur, wie komme ich zu dem Schein, ich möchte die Klage einreichen. Das geht nur mit Schein.
    Wo mache ich denn hier halbe Sachen?
     
    "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich knicke nicht ein, aber ich kann ihm den Schein ja schlecht aus den Rippen leiern.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Wieso, hier ist nur ein ZAUN zulässig.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Wer zuletzt lacht, lacht am Besten.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen Nicht mehr lange.
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Das wollen wir erst noch sehen. Das Recht bestimmt weder mein Nachbar, noch der Schiedsmann.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker. Läßt der Schiedsmann in seiner Funktion als Leiter des Ordnungsamtes Willkür walten, ich hab einen Anwalt.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut,
    Falsch, die kommt weg.
    du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    damit habe ich kein Problem, ich bin ein schöner Mensch.
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Falsch, es gibt Gesetze und die Bullerei.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.
    Danke, echt nett.
     
    Hallo Tina,
    ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, die gesamten 16 Seiten durchzulesen.
    Du kommst mir langsam vor, wie die Schlange, die sich selbst in den Schwanz beißt.
    Vor allen Dingen wirst Du ja immer biestiger. Brems doch mal runter.
    Du hast anscheinend keine anderen Probleme ( schön für Dich ).
    Mein Nachbar hat auch einen besch--ssen aussehenden Zaun aufgestellt, und mit einer Plane abgehängt, damit ich ja nicht auf sein Grundstück schauen kann.
    Ich versuche einfach ihn von meiner Seite aus mit Pflanzen zu verdecken.
    Diese Mauer bei Dir ist ja wohl nun genehmigt. Mal sie Dir bunt an, bepflanz sie, oder such Dir einen Künstler, der Airbrush kann.
    Wenn ich diesen Kleinkrieg hier lese, glaube ich nicht, daß ich Dich als Nachbarin haben möchte. Sorry, will Dich damit nicht beleidigen, aber das ist genau dieser Kleinkrieg, der unnützerweise unsere Gerichte belastet. ( Meine Meinung, muß für Andere nicht gelten )
    Anhang anzeigen 264792
     
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