So zum Thema Ordnungsamt und Behörden... Es gibt eine Menge Gesetze und Regelungen zum Schutze der Öffentlichkeit oder zur Gestaltung öffentlicher Belange. Da kümmern sich Behörden drum. Das ist hier nicht der Fall. Hier geht es um den Streit zwischen zwei Nachbarn, da hält sich der Staat zurecht raus. Zivilrechtliches zwischen zwei Parteien klären Gerichte.
Wenn Du bauliche Ratschläge haben willst... Normalerweise versickert man Wasser über Sickerschächte, Sickermulden, Rigolen. Alle drei haben gemein, daß die Wasser in grösserer Menge aufnehmen, zwischenspeichern und langsam versickern lassen, dazu muß der Boden unterhalb durchlässig sein. Kies-Sickerpackung auf Sandboden z.B. oder ein Sickerschacht, der den Mutterboden überbrückt, die LEhmschicht und durchgeht bis auf den Sand drunter. Wenn denn irgenwo sickerfähiger Boden unten ist...
Wäre das MEIN Garten, hätte ich dem Nachbarn aber sowas von Feuer unter dem Hintern gemacht... Und mal ehrlich, wenn der NICHT DA ist, dann würde ich nicht dem seiner Adresse hinterherrennen, ich hätte da selber Hand angelegt.
Im Falle eines Rohrbruches dürfen Vermieter sogar Wohnungen aufbrechen, wenn der Mieter nicht da ist. Notfall, Gefahrenabwehr. Sowas muß im frei zugänglichen Garten allemal möglich sein.