Wohnungssuche, Wohngeld, etc

mona

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Registriert
27. Juni 2006
Beiträge
267
Ort
Tirschenreuth, Oberpfalz
Hallo ihr,
war ja schon lange nicht mehr hier.
Bei mir geht momentan alles drunter und drüber.
Nach langem hin und her ist es jetzt soweit das ich mich von meinem Mann trenne und aus unserem Haus ausziehe.
Jetzt ist es aber so das ich seit über einem Jahr keinen Job habe und "nur" als Bedienung nebenbei arbeite.
Deshalb weiß ich einfach nicht wie ich mir meine Wohnung und meinen Lebensunterhalt finanzieren soll
Ok es gibt Wohngeld - aber wie ist das? Übernehmen die die komplette Miete oder wie?
Kann ich noch irgendwelche andere Unterstützungen beantragen?
Könnt ihr mir da irgendwie weiterhelfen?

Mona
 
  • Erstmal ist zu klären, inwieweit Dir nachehelicher bzw. Trennungsunterhalt zusteht (Anwalt!).
    Wenn das nicht ausreicht, kannst Du Wohngeld als "Zuschuss" beantragen, die gesamte Miete wird nicht übernommen.
    Ansonsten musst Du Dich arbeitssuchend melden und Hartz 4 beantragen, die übernehmen dann (ggf. als Vorausleistung für vorrangige Leistungsträger) Miete und Lebensunterhalt.
    Bitte aufpassen, dass Deine zukünftige Wohnung hinsichtlich Größe und Kosten nicht die Hartz 4-Sätze übersteigt.

    Sind Kinder mit betroffen?
    Was verdienst Du als "Bedienung"?
     
    hallo mona, frage mal tono, der gibt dir sicher gute ratschläge.
    lg. aloevera
     
  • Hallo Mona,

    es ist immer total schwer Auskünfte zu geben, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

    Wenn eine Scheidung ansteht, egal ob im Guten oder Bösen rate ich dir, einen guten Anwalt zu nehmen. Eventuell kannst du Unterhaltsansprüche geltend machen? Ein Gang zum Anwalt wäre dort mein Mittel der ersten Wahl.
    Er kann dir auch sicherlich noch weitere Auskünfte geben.

    Dann würde ich dir raten einen Harz4 Antrag zu stellen.
    Solltest du in den Regelsatz fallen, wird deine Miete vom Amt übernommen, sofern die Wohnung die Vorgaben (gewisse m2 zahl, Netto Kaltmiete etc.)
    erfüllt.

    Warum hast du denn die Arbeit aufgeben? Sind Kinder im Spiel?
    Am unbürokratischsten kommst du vermutlich aus der ganzen Nummer, wenn du dir zügig wieder einen Job suchst und somit nicht auf Ämter und co. angewiesen bist.

    Wie gesagt, mehr Infos wären zwar hilfreich, aber die besten Informationen, Tipps und Hilfen wirst du NUR in einem persönlichen Gespräch mit Anwalt/Behörden erfahren können.

    liebe Grüße
     
  • das wohngeld wird u.U.auch als komplette miete gezahlt, wenn du es schaffst, für diesen betrag eine bleibe zu finden. wohnst du dagegen teurer, dann wird es nur ein zuschuß.
    die wohngeldstelle legt nicht fest, wie groß die unterkunft für eine person sein darf, und damit verbunden, wie teuer.
    z.bsp. hast du eine wohnung für 600€ gefunden und der wohngeldsatz ist nur 300€, dann bekommst du dieses geld als zuschuß und müßtest sehen, wie du die restlichen 300€ selbst aufbringst.
    bei hartz IV ist das anders.
    für eine person ist eine bestimmte quadratmeterzahl zulässig, die darfst du nicht überschreiten, damit verbunden übernehmen die nur einen gewissen mietbetrag, den darfst du auch nicht aufstocken.
    ich kenne die hartz IV bestimmungen nicht, das sind eigene erfahrungen.
     
    Hallo,
    danke schon mal für die Antworten.
    Meine Tochter wird wohl mit mir gehen, da mein Mann Schicht arbeitet und sie sonst zu viel alleine wäre.
    Bedienen tue ich, weil ich jetzt seit fast 1 1/2 Jahren vergeblich versuche einen Job zu finden. Leider ist das bei uns nicht so einfach.
    Hartz4 konnte ich gsd umgehen, da mich mein Boss im Bistro auf 460 € angemeldet hat.
    Aber wenn ich dann ausgezogen bin, wird es schwer werden nachts zu arbeiten, da ich meine Tochter nicht dauernd alleine lassen kann.
    Ist alles nicht so einfach momentan.
    Unterhalt oder so ähnliches will ich momentan noch nicht verlangen, da ich ja die Trennung will. Das muss sich dann erst noch mit der Zeit zeigen.

    Mona
     
  • Unterhalt oder so ähnliches will ich momentan noch nicht verlangen, da ich ja die Trennung will. Das muss sich dann erst noch mit der Zeit zeigen.
    Mona
    Gerade weil du die Trennung willst solltest du das Unterhaltsrecht für deine Tochter und für dich in Anspruch nehmen. Es steht deiner Tochter auf jeden Fall zu und dir auch, falls das was du verdienst nicht zum Lebensunterhalt reicht (und das dürfte bei 460 € der Fall sein). Viel Glück und Kraft!
    Lieben Gruß
    Marianne
     
    Hallo,
    danke schon mal für die Antworten.
    Meine Tochter wird wohl mit mir gehen, da mein Mann Schicht arbeitet und sie sonst zu viel alleine wäre.
    Bedienen tue ich, weil ich jetzt seit fast 1 1/2 Jahren vergeblich versuche einen Job zu finden. Leider ist das bei uns nicht so einfach.
    Hartz4 konnte ich gsd umgehen, da mich mein Boss im Bistro auf 460 € angemeldet hat.
    Aber wenn ich dann ausgezogen bin, wird es schwer werden nachts zu arbeiten, da ich meine Tochter nicht dauernd alleine lassen kann.
    Ist alles nicht so einfach momentan.
    Unterhalt oder so ähnliches will ich momentan noch nicht verlangen, da ich ja die Trennung will. Das muss sich dann erst noch mit der Zeit zeigen.

    Mona

    Zunächst einmal wünsche ich dir viel Kraft für dich und deine Tochter.

    460 Euro Gehalt und ein bißchen Trinkgeld läßt den Anspruch auf Hartz IV nicht erlöschen. Jedoch wird das Amt darauf bestehen, dass du Unterhalt vom getrennt lebenden Ehemann einforderst, soweit du verheiratet warst. Dieser Unterhalt (auch der für die Tochter) wird dann auf euer Hartz IV angerechnet. Trotzdem wird noch ein Betrag für deine Unterkunftskosten (Heizung, Wasser, Gas u.ä.).

    Erst einmal eine gute Beratungsstelle aufsuchen. Nicht das Amt. Die Sachbearbeiter beraten oft im Sinne der Behörde oder kennen nicht einmal ihre eigenen Richtlinien und Gesetze oder wollen sie nicht kennen.

    Ein Sozialanwalt dürfte ich auch über Beratungskostenhilfe informieren, die Menschen mit geringem Einkommen hilft, ihre Rechte kennenzulernen und später durchsetzen zu können.

    In deiner Gegend dürfte eine neutrale Beratungsstelle erst in einer größeren Stadt wenn überhaupt zu finden sein. Vielleicht kommen die dann auch für einen Tag in die kleineren Orte und haben dort Sprechstunden. Die Johanniter oder der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband fielen mir da ein.

    Ja alles ganz schön verwirrend und sicher sehr neu für dich. Nur von 460 Euro wirst du dein Leben nicht bestreiten können.
     
    Kann mich da einigen Vorrednern nur anschliessen. Lass dich auf jeden Fall erst einmal beraten. Trennungsunterhalt steht dir (und deiner Tochter) sicher zu, dabei spielt es auch keine Rolle, wer die Trennung will.

    Aus eigener Erfahrung (Trennung, zu der Zeit arbeitslos, 2 Kinder) kann ich dir aber nur raten, einen Anwalt aufzusuchen. Nichts gegen die anderen Beratungsstellen, aber ich habe erfahren, daß die z.T. wirklich nur beraten, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können/dürfen.
    Da kannst du dir viel Zeit und Lauferei sparen, wenn du nicht gerade alles in der Nähe hast.

    Bei einem Scheidungs-/Familienanwalt bist du rechtlich auf der sicheren Seite und für die Beratung kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen (den wirst du bei dem geringen Einkommen sicher erhalten), bzw. stellt auch der Anwalt diesen Antrag für dich beim AG.
    Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du Unterhaltsforderungen stellen willst bzw. welche Möglichkeiten du sonst hast. Aber in Bezug auf deine Tochter solltest du bedenken, nicht nur du bist als Mutter unterhaltspflichtig (ob da in deinem Fall eine finanzielle Verpflichtung besteht, da du ja das Kind bei dir hast und die Betreuung sicherst, kann dir auch der Anwalt sagen) auch der Vater hat seine Unterhaltspflicht zu erfüllen - darauf solltest du nicht einfach so verzichten.

    Wünsche dir und deiner Tochter auf jeden Fall viel Kraft, Stärke und Glück.

    LG
    Zauberfee
     
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