Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

Ruhr

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Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

Hallo alle!
Worum es geht steht ja oben.
Ich habe dazu einige fragen.

Darf der Arbeitgeber Aushilfen Beschäfigen wenn Kurzarbeit angemeldet ist?
Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer Beleidigen?

Was kann man dagegen tun?​

Folgener fall!
Mein Mann Fährt wie ich Beton!
Er ist in einen kleinen Fuhrunternehmen beschäftigt,was 5 Transsportbeton Fahrzeuge besitzt.Sein Chef hat 2009 im Dezember die Kurzarbeit Angemeldet,diese läuft noch bis ende diesen Jahres.Aber er beschäftigt trotz Angemeldeter Kurzarbeit Regelmäßig Aushilfen.Und die regelarbeitzeit bertägt 15st
Heute war der es so. Mein Mann hat Gestern auf den Einsatzplan geschaut und seine Fahrzeugnr(417 ist sein festesFahrzeug) stand drauf beginn 6:00 uhr . Also ist mein mann heute Morgen um kurz nach fünf losgefahren.Als er seinen Laster vertig gemacht hatte, stand die Aushilfe da. Und sagte ich Fahre den laster heute.Das wurde meinem Mann aber nicht mitgeteilt und Stand auch nicht auf dem Einsatzplan.Als mein mann mit dem geladenen Mischer vom hof Fahren wollte,kam sein Chef um die Ecke und Pfiff mein mann zusammen! was ihm einfallen würde einfach mit dem Autto zufahren. Entschulidung nur Stand ich auf den Einsatzplan und 417 ist doch mein Festes fahrzeug oder? Und sie haben mir nichts gesagt. Die antwort von seinem chef war ich brauch das nicht sagen und du bist doch nur "Doff".

Ich habe alles mitbekommen,vom telefon aus.

Frage was soll mein mann jetzt Tun?
:confused:muss er sich das gefallen lassen:confused:
Ist nicht das erste mal das das Passiert!
 
  • DieLara

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    AW: Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

    Hallo Ruhr,

    ich kann dir leider keine juristisch Feste Antwort geben, aber einfach meine Meinung, zu diesem Thema, vertreten.

    Also, zum Thema Aushilfen,
    leider geht aus deinem Beitrag nicht hervor, wielange die Aushilfen bereits beschäftig sind.
    Sollten die Aushilfen einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag haben, der schon vor der Kurzarbeit lief, ist der Chef natürlich an Kündigungsfristen gebunden.
    In diesem Fall wäre es natürlich sinnlos, die Aushilfen vorzeitig zu entlassen und dennoch dafür zahlen zu müssen. In diesem Fall, so denke ich zumindest, ist es durchaus möglich, dass der Chef die Aushilfen bis zum Auslaufen ihres Vertages, weiterhin beschäftigt. Aushilfen sind immerhin meistens billiger, als die festen Arbeitskräfte.

    Zum Thema beleidigen.
    Natürlich brauch sich kein Arbeitnehmer von seinem Chef, Beleidigungen welcher Art auch immer, gefallen lassen.
    Ob jetzt die, eventuell in Rage, getätigte Aussage: Du bist doch doof! Dazu gehört muss jeder selbst für sich entscheiden.
    Ich für meinen Teil, könnte über einem solchen Spruch stehen, denn ich versuche mich immer die Personen hineinzuversetzen. Und wenn der Chef nun schon kurzarbeit anmelden musste, könnte ich mir vorstellen, dass die Nerven schon ein wenig blank liegen- vorallem wenn dann ein solches Chaos (egal ob selbstverschuldet oder eben nicht) den Arbeitsablauf stört.

    Ich an der Stelle deines Freundes, wäre mit der Aushilfe gemeinsam zum Chef gegangen um den Sachverhalt zu klären: "Entschuldigen Sie bitte, aber ist Ihnen bei der Dienstplanbelegung ein Fehler unterlaufen, oder soll tatsächlich die Aushilfe XY meinen LKW fahren?" So oder so ähnlich- ich denke soetwas nennt sich dann Interesse am Betrieb und dem Miteinander dort.
    Ob es für die Situation nun noch hilfreich war, dass der Chef mitanansehen musste, dass dein Freund- obwohl den Betrieb noch nichteinmal mit seinem LKW verlassen, bereits am telefonieren war, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

    Ich weiß jetzt nicht, was noch alles vorgefallen ist.
    Wie gesagt, die Aussage :"Du bist doch blöd", muss nicht gedulted werden, ich persönlich könnte aber drüber hinweg sehen.

    Klar bleibt es deinem Freund überlassen, sich einen neuen Betrieb zu suchen.
    Vielleicht kann er ja auch bei dir anfangen- du scheinst ja aus der gleichen Branche zu kommen... :)
    Inwieweit dein Freund sich aber nun (rechtskräftig) wehren kann, weiß ich leider nicht.

    Die Arbeitswelt ist heute leider kein Zuckerschlecken, da bleibt nur: Augen zu und durch- oder sich andersweitig etwas Suchen.

    Ganz liebe Grüße
    DieLara
     
    Zuletzt bearbeitet:

    fruitfarmer

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    AW: Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

    Frage was soll mein mann jetzt Tun?
    Gegenfrage, was möchte Dein Mann? Das verhältnis scheint mehr als zerrüttet zu sein, und egal was Dein Mann nun unternimmt, es wird dem nicht förderlich sein!

    Da hat der AG die gesetzliche Aufstockung des KUG auf nun 24 Monate ( Frist KUG bis 31.12.2009 eingerreicht) aber voll ausgeschöpft! Und nach meinem Wissensstand missbraucht er die kurzarbeit massiv, da er, wie Du sagtest "immer wieder" Aushilfen beschäftigt. Der AG wird die regulär Beschäftigten auf das max. Minimum an Soll-Stunden runtergestuft haben, um das MAximum vom Arbeitsamt an Zuschuss zu erhalten. Die anfallenden benötigten Mehrstunden lässt er dann von Aushilfen "einfahren". Würde mich interessieren, wie er dies über die Bücher bringt, zumal doch jede Fahrt sicherlich via Lieferschein und "Befüllungsschein" (heißt das so, im Mischwerk?) belegbar zu sein scheint.

    Also, was möchte Dein Mann erreichen? Also, ich würd an seiner Stelle das zuständige Arbeitsamt informieren, da dies für die Auszahlung das KUG zuständig ist! Des weiteren wäre Finanzamt und Zoll eine "nette" Anlaufstelle, bezüglich Missbrauch von Fördermitteln in Form von KUG.

    Wie danach das verhältnis zum AG aussieht? Kommt drauf an, wieviel Humor er hat.

    Ich könnte Dir noch ein sehr gutes Rechtsforum empfehlen wo Du juristisch sicherlich fundierter beraten werden wirst. Bin dort auch recht oft (aber unter anderem Login, verständlicher Weise), weiss allerdings nicht, ob ich hier den Namen oder den link posten darf. Bei Interesse einfach melden.
     
  • Ruhr

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    AW: Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

    Beide Aushilfen!
    waren bei der Firma beschäftigt, sind aber jetzt schon länger in Rente!
     
  • fruitfarmer

    Foren-Urgestein
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    AW: Wer kennt sich aus! mit Kurzarbeit u.was ein Arbeitgeber darf und was nicht!

    Ob die Aushilfen beim Unternehmen beschäftigt waren oder nicht, ist nicht von relevanz. Ich gehe auch davon aus, dass die beiden bereits vor dem Beantragten und Einleiten der KUG aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, ansonsten müsste das Arbeitsamt die KUG komplett neu bewerten, da die Stundenanzahl der verbleibenden MA dadurch steigen müsste. Aber wie bereits gesagt vermute ich hier einen Missbrauch von KUG.

    Hab Dir die PN geschickt, viel Glück.
     
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