Und keiner hilft dir!!!

Alle Verhandlungen sind grundsätzlich erstmal öffentlich. Wie sollte das Gericht auch ein "Urteil im Namen des Volkes" sprechen, wenn das Volk nicht zugelassen ist? Lediglich wenn im Zuge der Beweisaufnahme intime oder sonstige vertrauliche Details erfragt werden oder wenn Kinder und Jugendliche gehört werden, kann die Öffentlichkeit (zeitweise) ausgeschlossen werden.


öffentliche Grüße
Tono
 
  • Hallo,
    es gibt wieder was Neues.

    Als ich heut von der Arbeit heimkam, war wieder mal ein neuer Brief da.
    Ich schon mit ungutem Gefühl aufgemacht.

    Ihr werdet es nicht glauben - anbei liegt ein Gutschein von einem sehr guten Lokal hier bei uns in der Nähe über 250,- €.

    Im 2-seitigen Brief entschuldigt er sich für sein unmögliches Verhalten und bittet mich doch seine Entschuldigung anzunehmen.
    Es sei zwar durch nichts zu entschuldigen was er mir angetan hätte, aber er hätte damals so ne schlechte Zeit gehabt, da ist es einfach mit ihm durchgegangen.

    Für all das Leid das ich durchmachen mußte, schickt er mir nun den Gutschein.

    Ich dachte, ich fall vom Glauben ab! Was für ne Masche ist das denn jetzt wieder?
    Wenn ich den Gutschein annehmen würde (was ich nicht vorhabe!) dann legt er es mir dann vor Gericht als Bestechlichkeit aus!!!!!

    Was meint ihr, wie soll ich reagieren???

    Gruß

    Mona
     
    Lös den Gutschein ein oder lass es bleiben. Im Verfahren kann er jedenfalls glaubhaft darlegen, dass er tätige Reue gezeigt hat, egal wie du mit dem Gutschein umgehst. Das wird zu seinen Gunsten strafmildernd berücksichtigt. Wie das Opfer die Sache sieht, spielt dabei eher keine Rolle.


    geopferte Grüße
    Tono
     
  • Hallo Tono,
    dachte mir schon, dass der das nicht ohne Hintergedanken gemacht hat.

    Schönwettermachen nennt man das wohl.

    Was ich mit dem Gutschein mache, weiß ich wirklich noch nicht. Lieber wär mir gewesen, wenn er das Geld für irgendwas gespendet hätte, aber so....

    Danke für deine Einschätzung.

    LG
    Mona
     
  • Ich würde meinem Mandanten das gleiche geraten haben. Du kannst davon ausgehen, dass er vor Gericht lammfromm auftreten wird. Ein guter Richter wird sicherlich hinterfragen, ob der Täter wirklich tätige Reue gezeigt hat. Die Höhe des Gutscheins wird aber ganz sicher zu seinen Gunsten ausgelegt werden.

    Ich schlage vor, mach dir mit deiem GG einen schönen Abend!


    feudale Grüße
    Tono
     
    Ich würde den Gutschein mal aufheben und abwarten was bei der Verhandlung rauskommt. Du hast dann noch immer alle Möglichkeiten - vom Einlösen bis zum "ihm den Gutschein auf den Kopf hauen".;)
    Lg. :?:
     
  • Hallo Mona - das ist ja ein Ding ! Aber wie ich mich entscheiden würde, weiß ich auch nicht.
    Was würde denn passieren, wenn du den Gutschein annimmst ? Hat er irgendwie durchblicken lassen, dass du die Anzeige zurückziehen sollst ? Oder ist das nur, um so zu tun, als ob es ihm jetzt doch leid tut ? Glauben würde ich ihm das nicht, dazu war der Vorfall zu drastisch, und auch danach hat er ja noch gedroht.
    Das alles würde ich erstmal klären. Eine Genugtuung hast du auf alle Fälle, du hast das Schreiben. Geh mal richtig chic Schlemmen.

    LG Christina
     
    Hallo,
    ihr seid die Besten, danke das ihr immer so schnell da seid !!!!

    @schneckentempo: das dachte ich mir auch so.

    @ Christina: ne zurückziehen geht gar nicht mehr. Verhandlung ist ja schon in zwei Wochen. Außerdem möchte ich das auch nicht mehr.

    @ alle:
    Stellt euch vor: sogar mein Mann hat endlich eingesehn das es richtig war wie ich reagiert habe.
    Heut hat er mich in den Arm genommen und gratuliert, das ich es geschafft habe, damit so ein Typ endlich mal sieht das man nicht alles mit anderen Menschen machen kann.
    Endlich hat er eingesehn das ich recht hatte so zu handeln.

    Obwohl er doch immer so gegen die ganze Anzeige war.

    Das alleine war und ist mir der ganze Summs der noch auf mich zukommt wert.

    LG

    Mona
     
    hallo mona.

    na also, dem herren geht die muffe....ich sehe das auch so, wie tono schreibt,
    das hat ihm sein anwalt geraten um die sache abzumildern.

    bleib schön auf deinem weg....und wenn alles vorbei ist, gehst chick essen:D

    ganz liebe grüße von geli....die dir die daumen drückt
     
  • Mona, das hast Du alles wirklich prima gehändelt, meinen Respekt!

    Aber nee, den Gutschein zum schlemmen einlösen? Da würde mir jeder Bissen im Hals steckenbleiben:schimpf:

    Ich drücke Dir beide Daumen:)
     
  • Ich weiß seit heut Vormittag, das ich am 24. März keine Zeit haben werde in der Verhandlung dabei zu sein.
    Ich drück beide Daumen für die Verhandlung !
     
    Was waren das für aufregende Wochen, Monate die nun hinter dir liegen Mona!
    Ich hätte dies alles nicht so tolle weggesteckt.
    Du bist echt ne besonnen, starke Frau und genau dieser, wäre er an diesem Tag, besser nicht überm Weg gefahren!
    Dein GG kann mehr als stolz auf dich sein, auch wenn er ein bisserl brauchte :(

    Wünsche dir von ganzem Herzen, dass die Rechtssprechung auf deiner Seite steht!

    Diese Gerichtsverhandlung ist der Abschluß dieser unleidigen Geschichte.
    Hoffe ich doch sehr für dich;)
    Möge sie auch diesem Herren, die Augen öffnen, damit er lernt, er könne sich nicht alles erlauben!

    Liebe Mona, dir noch weiterhin viel Kraft und Unterstützung, von Seiten deiner Lieben, hier im Forum und vor allem der Rechtsprechung!

    Alles wird gut, du hast es dir durch dein Verhalten, verdient!!!
     
    ja das alles finde ich aber auch! Der Kerl hat einen guten Anwalt, aber du hast ja mit Tono hier auch einen :-)!!!

    Dieser Gutschein gehört dir wirklich, da würde mir nichts im Hals stecken bleiben, aber ich würds erst nach Abschluss der ganzen Sache einlösen. Und wenn du das nicht willst, kannst du ihn ja verschenken, dann hast du halt selber einen guten Zweck draus gemacht!

    Ich freue mich schon auf deinen Bericht aus der Verhandlung!!!
    Immerhin kannst du jetzt, wie Tono schon schrieb, wohl ziemlich sicher davon ausgehen, dass der Kerl sich vor dem Richter anständig verhalten wird... (das wird dir ja wohl auch eine gewisse Beruhigung sein für die Zeit vor der Verhandlung) - hoffen wir nur, dass die Richter nicht allzu gnädig gestimmt sind, sonst kommt er dann doch wieder davon!
     
    da hoffe ich doch, daß monas anwalt ggf. zeugen bringen kann ( oder zumindest fälle nennen kann) wo der herr ebenso rigeros vorgegangen ist....und mit den
    ganzen schreiben, die er mona vor dem essensgutschein geschickt hat, zeigt er
    auch noch auf, daß er wohl in der lage ist, menschen einzuschüchtern....
    und genau auf diese weise hat er es bisher geschafft, einer verhandlung zu ent-
    gehen.

    ich erinnere mich, daß mona mal schrieb, daß die herren polizisten haben durch-
    blicken lassen, daß es anzeigen gab, die aber immer wieder zurückgezogen wurden.

    das ist doch ein ansatz, der verfolgt werden kann.


    liebe mona, dir wirklich alles gute.....rosalinchen hat die richtigen worte gefunden
    (die ich leider so nie finde)

    ganz liebe grüße von geli
     
    Hallo Mona

    na, das ist ja ein Ding....:d

    da merkt der kerl, dass du dich nicht einschüchtern lässt und versucht dann schnell alles um zu drehen und Reue zu zeigen, damit seine Sache vorm Kadi besser kommt. Hat sein Anwalt ihn noch gut beraten... .

    Er hatte wohl länger ne "schlechte Phase"...grübel .
    Ich werde dir die Daumen drücken am 24 und würde gerne dabei sein, aber die Entfernung ist echt zu groß.
    Und, schööööön , dass dein Menne seine anfängliche falsche Meinung auch zugeben kann.
    Wenn alles vorbei ist , dann verschlemmt den Gutschein und freut euch am Genuss. Verbuche es als Schmerzensgeld.
    Ganz liebe Grüße

    Muecke1401:o
     
    also ich glaub ich spinne - so etwas zu hören - diese Leute gehörten *****
    Wenn ich nur überlege, was soll so was...
    LG Marius
     
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