Und keiner hilft dir!!!

Aber die Idee es im Gerichtssaal zu tun, die hat mir gefallen. Ob es gut oder schlecht war wird das Ergebnis der Verhandlung zeigen und sicher wirst Du uns davon unterrichten.

Deine naiven Vorstellungen vom "Königlich Bayerischen Amtsgericht" in Ehren. Sofern der Fall nicht regionale Aufmerksamkeit erzeugt hat, werden dort bis auf den Gerichtsdiener keine Zuschauer zugegen sein. Im Gerichtssaal hätte mona garantiert keine Chance gehabt, den Gutschein zurück zu geben. Um ehrlich zu sein, es interessiert niemanden, am allerwenigsten den Richter, ob mona den Gutschein einlöst oder nicht.


königlich bayerische Grüße
Tono
 
  • Hehe Tono, ich hätte den Gutschein eingelöst,
    wie hoch war er nochmal ?? Die Rechnung wäre aber
    bestimmt höher gewesen und eben diese hätte ich dem
    Herrn dann geschickt mit der Bitte mir den Rest doch zu
    überweisen, da sein Gutschein doch etwas knapp bemessen
    gewesen sei.

    :D:D

    LG Feli .. ohne Skrupel
     
  • mit smilie hätt ichs gleich gewußt, so mußte ich schon etwas überlegen.....und dann fiel mir ein das Du nicht unbedingt gern Smilies benutzt ;)


    LG Frank ;)
     
  • Du arme tust mir sau leid :( Kann mir sowas gut vorstellen ist mir selbst mal wieder fahren :( Nach einem Jahr hast du aber keine Angst mehr da du jetzt weiß da kommt nichts mehr das ist auch meistens so Hoffe das es dir jetzt besser geht :(

    Mfg Ron Der richtig traurig ist und dir eine Fa Schicken möchte
     
  • Hallo,
    mann mann mann - der hatte ja ganz schön was auf dem Kerbholz.

    3 Monate auf Bewährung und 7.500 Euro Geldstrafe an nen gemeinnützigen Zweck.
    Bewährung auf 4 Jahre festgesetzt.

    Was der Richter da so vorgelesen hatte, was der in den letzten Jahren so angestellt hatte, WAHNSINN.
    Der Mann war auf Bewährung als das im September passierte.

    Leider hatte die Verhandlung eher begonnen und ich bin dann nur schnell hinten reingeschlüpf.

    Aber das Gesicht von ihm war Gold wert, als er mich dann beim Rausgehen richtig angeschaut hat und dann wahrscheinlich erst erkannt hat.

    Hihi - das vergesse ich nicht!!!

    So, euch allen lieben, lieben Dank das ihr mich durch diese Zeit so liebevoll und aufmunternd begleitet habt.
    Ich würds wieder tun - auch wenns ganz schön heftig war.

    @Tono: Ist es eigentlich normal das ich als Geschädigte gar nichts bekomme? Hätte ich da Antrag auf Schmerzensgeld oder so stellen müssen?
    Bin ja schließlich immer mal wieder beim Seelenklemptner.
    Ganz rum ist das in meinem Kopf noch nicht.
    Auch dir vielen lieben Dank für deinen klaren Worte.

    LG
    Mona
     
    Also wieder eine Bewährungsstrafe...



    @Tono: Ist es eigentlich normal das ich als Geschädigte gar nichts bekomme? Hätte ich da Antrag auf Schmerzensgeld oder so stellen müssen?
    Bin ja schließlich immer mal wieder beim Seelenklemptner.
    Ganz rum ist das in meinem Kopf noch nicht.
    Auch dir vielen lieben Dank für deinen klaren Worte.

    Ja Mona, das ist normal. Unser Strafrecht sieht weder eine Opferwiedergutmachung vor noch einen Ausgleich des eingetretenen Schadens.

    Das liegt daran, dass unser Rechtssystem auf zwei Säulen aufgebaut ist, die sich vom Verfahrten her grundlegend unterscheiden: Das eine ist das Privatrecht und das andere das öffentliche Recht, wobei das Strafrecht dem öffentlichen Recht zugeordnet wird.

    In der Praxis bedeutet das, wenn du einen Schaden gegen den Täter geltend machen möchtest, dann musst Du dies aus eigenem Antrieb auf dem ordentlichen Rechtsweg versuchen, also Zivilklage vor dem Amts- bzw. Landgericht erheben. Dabei unterliegen die Richter jedoch der freien Beweiswürdigung. Die Akten des Strafverfahrens können zwar einbezogen werden. Dennoch ist das Zivilgericht nicht daran gebunden, wenn es die Rechtslage anders beurteilt.


    Wenn deien Auslagen hoch waren, dann würde ich die Sache einem Anwalt übergeben. Andernfalls rate ich dir, mach einen Haken unter die Geschichte.


    zivile Grüße
    Tono
     
    Hallo Mona,

    freut mich, dass die Verhandlung jetzt vorüber ist und für Dich gut gelaufen ist. Vielleicht findest Du somit jetzt auch eher wieder die Ruhe in Dir.

    LG Karin
     
    mona, ich freu mich dolle für dich.

    was ich aber nicht verstehe....du schreibst, der war schon auf bewährung, als das im september passiert sei....das würde dann aber doch bedeuten, daß er die bewährung versaut hat und in
    die zelle wandert....tono....klärst du uns auf?

    gruß geli
     
    das hab ich auch gedacht, als ich das mit der Bewährung gehört hab.
    Aber da das irgendwie zum Ende der Bewährungszeit war, und außerdem ..... und sowieso.......
    Juristerei - ein Buch mit sieben Siegeln!!!

    LG
    Mona
     
    So sind sie leider, unsere Strafrichter. Die kriegen eine Bewährung und noch ne Bewährung und noch eine....
    Haftstrafen sind teuer und die Vollzugsanstalten voll.
    Ich sage: Den meisten Straftätern täte es ganz gut, die Zellen frühzeitig von innen kennen zu lernen. Noch besser fände ich, wenn wir eine aktive Opferwiedergutmachung als Strafe einführen würden. Der Täter wird nach dem Prozess leider nicht mehr mit dem konfrontiert, was er angerichtet hat.

    bewährte Grüße
    Tono
     
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