Tina's Garten-Ein Garten in Sachsen-Anhalt

Der Nachbar wollte mir unterstellen, ich hätte wohl auf einer Leiter gestanden und den Ast dann zu mir herüber gezogen, um ihn dann abschneiden zu können.
Der hat noch nie bei Regen an unserer Einfahrt gestanden, sonst hätte er gesehen, daß einem der Baum dann "ganz nahe kommt."
Der hängt dann sogar einer kleinen Person, wie mir, auf den Kopf.:schimpf:
 
  • Ich kenne das Nachbarrecht (leider!) inzwischen fast auswendig.
    Tatsache ist, der Nachbar ist ignorant hoch 10!:schimpf:
    Es tut sich entweder nichts, oder das Ergebnis ist nur proforma, also nicht wirklich als eine Wirkung zu bezeichnen. Also nur ein Alibiverschnitt. Er ist ja dann seiner Verpflichtung nachgekommen. Meist schiebt er aber alles lange vor sich her und dann hat die Sache Bestand.:schimpf:
    Ihm sind einfach die Wünsche und Belange seiner Nachbarn schnurz-also es geht ihm eine Hand breit am Ar.........vorbei.:schimpf:
     
  • Tina, ich werde aus Deinen Bildern nicht ganz schlau - ich verstehe das so, daß die gezeigte Einfahrt plus PKW Eure ist?
    JA
    Ich sehe da nichts, was die Nutzung Deiner Einfahrt stört, alles korrekt geschnitten.
    Zur Zeit ist es korrekt, d.h. die zu nah am Zaun stehende Hecke hat Bestandsschutz. Aber da stehen zwei Neuanpflanzungen rechts und links der alten Hecke auch wieder unter Nichtbeachtung des Pflanzabstandes. Ich will vermeiden, daß diese, wie sonst die Hecke, auch noch durch den Zaun wuchern und ich ständig um Verschnitt betteln muß, dem nur nach Drängen zögerlilch nachgekommen wird und es nach Jahren wieder heißt "Hurra, Bestandsschutz". Pech gehabt, Paula.
    Die Berberitze betrifft nicht Deine Einfahrt, sondern den Gehsteig - das ist nicht Deine Sache, sondern die des Ordnungsamtes, den Grundtsückseigentümer auf den fälligen Schnitt hinzuweisen ... es bleibt Dir unbenommen, das OA mal drauf hinzuweisen ...
    Weiß ich. War nur ein Beispiel für deren Ignoranz.
    Was Du als "Zupflanzung" bezeichnest, steht auch nicht erst seit gestern ... wie lange "duldest" Du die Zupflanzung denn schon und hat damit auch Bestandsschutz? Ansonsten ... Grenzabstände einfordern ... Du kannst ja schlecht dem Nachbarn vorschreiben, ob und wo er was pflanzt .. solange er die Grenzabstände einhält. Auch, wenn Dich der ein oder andere Strauch stört ...

    Mutts

    Die Zupflanzung steht seit ca.3 Jahren, wobei ich den Gärtner, der das angepflanzt hatte, bat, den Pflanzabstand einzuhalten.
    Dieser meinte, der Abstand zum Zaun sei 1/2m, das sei o.k., der Nachbar möchte den Baum mal in einer Höhe von 1,50m halten.
    Als der Baum diese Höhe erreicht hatte, bat ich um Verschnitt. Der Nachbar war darüber gar nicht erfreut. Ich sagte, daß ich das Gespräch mit dem Gärtner hatte und daraufhin erklärte der Nachbar mir, er wolle den Baum gern 1,70m hoch haben. Demzufolge müßte er ihn weiter in seinen Garten setzen. Das will er aber auch nicht. Im Herbst hatte er ein winziges Stück abgeschnitten und nun ist der Baum schon wieder über 2m hoch.
     
  • Nach NBR-SA (s.u.) ist 50 cm Abstand für 1,5 m hohe Hecke o.k.. Wenn sie höher wird, kannst Du (siehe NBR-SA) den Rückschnitt oder die Entfernung verlangen. Da solltest Du aber sicher sein, daß die Höhe wirklich größer 1,5 m und der Abstand wirklich nur 50 cm betragen.
    Der Abstand ist geringer, sie steht fast auf der Grenze. Und sie ist lt.Messung 2m, auch mein GG mit seinen 1,80m verschwindet hinter ihr wie ein Kleinkind. Aber mit diesem "Alt"teil kann ich leben. Ich will nicht, daß mir wer ins Haus glotzt, und will denen auch nicht in den Kaffe auf dem Terrassentisch schauen. Mir ist dort wichtig, daß nichts zu uns herüber wächst. Wir haben nur 3m Breit und noch ein Treppenpodest, wir wollen ja mit dem Auto noch dran vorbei. Unser Treppenpodest läßt sich so schlecht verschneiden.
    Mach's freundlich schriftlich und wenn nichts passiert, wendest Du Dich ans zuständige Amt.
    Du kannst Dich ewig über seine "Ignoranz" - wie Du es nennst - ärgern oder zur Tat schreiten.

    Und dabei würde ich mich an Deiner Stelle ausschließlich auf das beschränken, was Dein Grundstück unmittelbar betrifft und nicht Sachen ins Feld führen, die damit gar nichts zu tun haben ....Nein, mach ich doch gar nicht.

    Mutts

    Gruß tina1
     
    Hallo Tina,

    zufällig bin ich auf diesen Beitrag gestoßen:

    aber wenns bei dir reinragt, darfst du schneiden

    na ja ist eben immer ungünstig, wenn man so ignorante kolerische nachbarn hat

    Dieser Rat zeugt von absolutem Nichtwissen. Ich rate Dir dringend davon ab, ansonsten machst Du Dich unter Umständen strafbar.
     
    Ich werd mich schwer hüten.
    Aber aus anderen Gründen. Erstens strapaziere ich nicht unsere Heckenschere, zweitens mach ich nicht die Arbeit während mein Nachbar irgendwo der Erholung nachgeht und drittens bringe ich keinen fremden Abfall auf die Deponie.
    Das sollen die feinen Leute, für die sie sich halten, gefälligst selbst tun und zwar flott:schimpf:
     
    Ja, das sind schwerwiegende :-PGründe.
    Der schwerste ist aber, es steht der Straftatbestand der Sachbeschädigung im Raum! Und wenn Du den Schnittabfall noch behälst, könnte u.U. der nächste Straftatbestand der Aneignung fremden Eigentums dazu kommen.
     
  • Ja, das sind schwerwiegende :-PGründe.
    Der schwerste ist aber, es steht der Straftatbestand der Sachbeschädigung im Raum! Und wenn Du den Schnittabfall noch behälst, könnte u.U. der nächste Straftatbestand der Aneignung fremden Eigentums dazu kommen.

    ich denke das ist von bundesland zu bundesland und dann noch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich geregelt. vlt könnte man sich ja mal bei den zuständigen behörden informieren.
     
    ich denke das ist von bundesland zu bundesland und dann noch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich geregelt. vlt könnte man sich ja mal bei den zuständigen behörden informieren.
    Hallo Mammut,

    hier irrst Du. Das ist nämlich im BGB geregelt. Im Nachbarrecht wird dann darauf eingegangen unter welchen Voraussetzungen man zur Selbsthilfe greifen darf. Und diese Voraussetzungen sind ganz eng gehalten. Generell zu sagen: "Das darfst Du abschneiden" ist definitiv falsch. Ich weiß wovon ich rede.
     
    Nun ja, ins Gefängnis wanderst Du wohl nicht dafür ... :D ... aber auch in NRW darfst auch nicht einfach schnibbeln ....

    " ...In das Grundstück hineingewachsene Wurzeln darf der Eigentümer dieses Grundstückes sofort im Wege der Selbsthilfe beseitigen, Zweige erst dann, wenn er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat, die fruchtlos verlaufen ist. Das Abschneiderecht besteht nicht, wenn der Überhang die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt. ..."

    aus: Nachbarschaftsrecht NRW

    Ich glaube, im Grundsatz gilt das so überall in D.

    Mutts
    Korrekt, aber auch bei Wurzeln gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
     
  • Zurück
    Oben Unten