Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs?

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Moin,

da ich in einem verkehrsberuhigten Bereich mit lächerlichen vier (!) markierten öffentlichen Parkplätzen auf ca. 300 m Straßenlänge wohne, möchte ich in meinem Vorgarten Parkmöglichkeit für Gäste einrichten. Jetzt habe ich aber gelesen, dass bei Einmündungen in den öffentlichen Verkehsraum der Aspekt Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs zu beachten ist.

Die letzten Tage habe ich nach eine inhaltlichen Füllung dieser Worthülse oder nach einer Definition gesucht. Da habe ich aber nichts gefunden. Weiß hier jemand, was damit genau/aus Behördensicht gemeint ist?

Viele Grüße,
Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
  • AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Sicherheit = keine Gefährdung
    Leichtigkeit = keine Behinderung
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Weiter evtl. keine hohen Büsche/Mauern rechts links, keine hohen Bordsteine, usw. usw. ... alles was die Sicherheit halt gefärdet oder behindert darf nicht sein.

    Wenn du dir darunter immer noch nicht's vorstellen kannst, dann schau dir einfach ein paar Stellplätze an, dann siehst Du ja was man machen darf. ;)
     
  • AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Moin,

    danke für die Hinweise. So langsam beginnt sich ein Bild zu formen! ;)

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
  • AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    evtl. muss auch eine Änderung des B-Plans her, wenn Bürgersteige abgesenkt werden müssen
    Liebe Grüße
    Ise
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Moin Ise,

    Bürgersteige hat die Gemeinde eingespart. Die gibt es hier nicht ... oder eher über die gesamte Straßenlänge ... ist halt ein verkehrsberuhigter Bereich. :)

    Das Ganze ist eigentlich eine Art Musterhaussiedlung des Fertighausherstellers Streif, der bis in die (ich glaube) 1980er hier im Ort ansässig war.

    Damals hatte ich als Kind ein Modell der geplanten Siedlung gesehen. Da war vorgesehen, dass die Vorgärten auch als Parkfläche genutzt werden.

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
  • AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Ich habe mal im Fernsehen von einem Fall gehört/gesehen, da wollte auch jemand in seinem Vorgarten einen eigenen Parkplatz bauen. Hat es auch getan. Die Gemeinde hat dann aber ein Verbot ausgesprochen und der Ärmste konnte den Parkplatz nicht nutzen.

    Ich würde mal im Ordnungsamt nachfragen, ob dem Bau eines eigenen Parkplatzes etwas im Wege steht. Wenn du dir ganz sicher bist, dass es besser sei, nicht schlafende Hunde zu wecken...

    Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass man für solch eine Veränderung einen Bauantrag stellen muß.

    Das VG München hat dazu am 31.03. 2008 festgestellt:


    Einrichtung von eigenen Parkplätzen:
    Unter den Begriff Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB fallen nur Bauwerke, die genügendes Gewicht besitzen, um der näheren Umgebung ein bestimmtes Gepräge zu verleihen. Hierzu gehören befestigte Stellplätze nicht, da ihnen die maßstabbildende Kraft fehlt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei ihnen um bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB handelt. Die Ablehnung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Baulinie für die Stellplatznutzung ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine ungeordnete bauliche Nutzung vor den Baulinien, zu der auch eine Stellplatznutzung gehört, die harmonische architektonische Aufteilung eines bestimmten Baubereichs erheblich stört.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Ich wäre mit Fragen vorsichtig. Wenn es bei dir einen Bebauungsplan gibt, schau da nach, ob da was steht. Wenn du an der Straßenecke wohnst, könnte es eventuell auch problematisch sein. Ansonsten wüsste ich keinen Hinderungsgrund. Notfalls würde ich erst mal mit wenig Aufwand eine Behelfsstellfläche einrichten und abwarten was passiert.

    Gruß Karl
     
  • AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Mancherorts ist der Bebauungsplan auch im Internet eingestellt.

    Gruß Karl
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Der Bebauungsplan für sein eigenes Grundstück sollte doch jeder in den Hausunterlagen zu Hause haben, oder gibt es diese nur, wenn man selber Baut?
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Hallo Mr.Ditschy, das was du meinst ist der Bauplan. Ein Bebauungsplan wird von einer Gemeinde aufgestellt, wenn man in einem Gebiet bestimmte planerische Vorgaben machen will. Beispiel wäre nur Energieeffizienzhäuser zuzulassen, oder baulichen Wildwuchs wie eine Hüttenlandschaft zu unterdrücken.

    Gruß Karl
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Ah nee, dachte an das Baufenster ... aber was hat das alles mit einem Stellplatz zu tun? Ob ich das Fahrzeug nun auf die Straße stelle oder am selben Bereich einen Stellplatz hinmache ... hmm.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Mitunter sind auch Stellplätze im Bebauungsplan reglementiert. Hab ich schon gesehen.

    Gruß Karl
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Sind die dann nicht nur drin, wenn die auch geplant sind/waren??
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Bei uns ist zum Beispiel nur an einer Stelle des Grundstücks erlaubt, den Bordstein in Fahrzeugbreite abzusenken. Somit wäre es gar nicht möglich, mehrere Fahrzeuge nebeneinander im Vorgarten zu parken.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Aha, bei uns sind z.B. alle Bordsteine abgesengt, da könnte man Abstellplätze hinmachen wo man will.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Mal ein Beispiel, wie hier der Amtschimmel wiehert.
    Unsere Straße war mal ein Feldweg. Nur ein paar Meter an der Einmündung von der Dorfstraße her, wo das Eckgrundstück der Friedhof ist, war asphaltiert.
    Dann wurden in der Straße Häuser gebaut und als die ersten Häuser standen, der ehemalige Feldweg als Anwohnerstraße gepflastert. Dabei wurde vor jedem bebauten Grundstück vor der Einfahrt die Bordkante abgesenkt. Man konnte ja sehen, wo die Leute mit dem Pkw einfahren wollten, teilweise waren ja auch beim Hausbau schon Carport oder Garage mitgebaut oder wenigstens das Fundament für diese errichtet.
    Nur bei uns lag die Bodenplatte noch im hohen Unkraut verborgen, weil wir einige Startschwierigkeiten hatten.:d:d
    So wurde bei uns die Bordkante nicht abgesenkt. Wir haben nach dem Einzug diese Sache selbst erledigt.
    Es kam dann sofort auch ein Schreiben der Gemeinde, wir sollten die Sache wieder rückbauen oder Strafe zahlen. Dann sollten wir eine Genehmigung einholen und erst wenn uns diese vorliegt, könnten wir die Bordkante an vorheriger Stelle wieder absenken.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Ich habe derzeit ein Problem mit der Bebauungsanordnung wegen eines Schwimmbades.

    Laut Gesetz ist Schwimmbad und Überdachung vom Bauantrag befreit. Dennoch brauche ich eine Befreiung der Bebauungsanordnung.

    Unser regionales Bauamt war mir bei der Beratung sowie bei der Antragsstellung sehr behilflich. Frag doch einfach mal beim Bauamt nach. Sollte es Einschränkungen geben, können diese in den meisten Fällen recht einfach ausgeräumt werden.
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Moin,

    mit unnötigen Behördenkontakten bin ich mittlerweile vorsichtig. "Es ist ja deren Aufgabe, Auskunft zu geben und Auflagen rechtzeitig zu benennen. Letztendlich ist sowieso jeder Bürger dieses Staates ein Teil des Souveräns dem die Verwaltung zu dienen hat!" dachte ich und habe angefragt, welche Auflagen ich denn beim Bau eines Carport zu beachten habe?

    Ergebnis: Über den Carport habe ich noch keine Informationen. Aber es ist dann aufgefallen, dass meine Garage wohl noch nicht eingemessen wurde. Jetzt hab ich 220 Euro Kosten an der Backe, die ich nicht hätte, wenn ich irgendwo anders angefragt hätte! :(

    "Die Garage muss 5 m von der Fahrbahn weg sein. Ein Bauantrag ist für Garagen dieser Größe in Rheinland-Pfalz nicht notwendig!" war 2005 die Antwort des Mitarbeiters auf'm Bauamt. Eigentlich hätte er meinen Vater aber wohl darauf aufmerksam machen sollen, dass das Gebäude eingemessen werden muss. Aber das hat er nicht gemacht! :(

    Zufälligerweise hatte ich mit dem selben Mitarbeiter acht Jahre später zu tun. Er hat wohl die Gebäudeeinmessung in die Wege geleitet.

    Meine Befürchtung ist jetzt, dass die Garage nicht wie in RLP vorgeschrieben 5 m vom Fahrbahnrand entfernt steht, sondern beispielsweise nur 4,95 m. Der Hintergrund meiner Frage war folgender Absatz aus der Garagenverordnung von RLP:
    Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung - GarVO); § 2 Z u - u n d A b f a h r t e n schrieb:
    (2) Vor Garagentoren, Schranken und anderen, die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernden Einrichtungen ist ein Stauraum für wartende Kraftfahrzeuge vorzusehen, wenn dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist.

    Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass selbst die niedrigste Kategorie der der Verkehrsdichte noch im dreistelligen Bereich der Fahrzeuge pro Stunde angesetzt ist. Ich wohne in einer verkehrsberuhigten Sackgasse. Es darf also nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und eine Trennung der Verkehrsflächen ist nicht gegeben. Da ich noch keine Stunde erlebt habe, in der hier auch nur eine zweistellige Anzahl an Fahrzeugen durchgefahren ist. Wird eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gegeben sein.

    Weiterhin ist der oben zitierte Text eine Kann-Bestimmung, der Stauraum ist vorzusehen, wenn Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Aber das ist letztendlich ein recht hypothetischer Fall (wie der Fall, dass ein Backstein von sich aus ein paar cm hoch springt, weil sich ausreichend viele Elektronen zur gleichen Zeit in die gleiche Richtung bewegen) ... ;)

    Im Moment sehe ich der ganzen Geschichte etwas gelassener entgegen. Letztendlich gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im deutschen Recht.

    Und wenn alles nix hilft, dann gibt es ja immer noch die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts (Carl Schmidt: "Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn ihm die Schwachsinnigkeit auf der Stirn geschrieben steht.".

    Bis dann,
    Thorsten
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Hallo Thorsten,

    du sprichst mir aus der Seele. Wenn ich zum Bauamt gehe, denke ich oft an die Fernsehserie, das Bauamt, die vor Jahren lief.

    Hallo Thomash,

    Ausnahmen bestätigen oft die Regel.

    LG Karl
     
    AW: Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs

    Moin zusammen,

    auch auf die Gefahr hin, dass ich für etwas infantil gehalten werde, aber hier ist eine Episode aus einem Asterix-Film, die mich manchmal an meine Behördenkontakte erinnert: https://www.youtube.com/watch?v=3L8aFkOXjb8

    @ thomash
    Der Link ist durch deine Anmerkung angestoßen worden!

    Viele Grüße,
    Thorsten
     
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