Nö-ganz so krass ist es nicht..
Aber es gibt einen Vorstand,der tatsächlich 1 oder 2x jährlich durch die Gärten geht und bei Notwendigkeit auch Abmahnungen ausspricht-das heißt bei uns:
fehlende Gemüseanpflanzung (ursprünglich wurden die Schrebergärten verpachtet,um der Berliner Bevölkerung frisches Gemüse/Obst ermöglichen zu können)->>wie alles in Deutschland muß wohl auch der Schrebergarten gesetzlich geregelt sein! 1/3 Nutzpflanzen, 1/3 Rasen, 1/3 Blumen
Verunkrautung in Massen
Verwilderung des Gartens-das passiert häufiger bei sehr alten Personen,die vor über 30 Jahren gepachtet haben,jetzt aber nicht mehr in der Lage zum Gärtnern sind-da wird zum Abgeben des Gartens geraten.Es gab letztes Jahr wieder so einen Garten,da war der Wildwuchs so hoch,dass man nicht mehr erkennen konnte,dass es noch eine Gartenhütte gab...
Keine Nadelbäume oder Nußbäume /das versteht sich von selbst bei Gartengrößen ab 100m²
und die Hütte darf 24m² nicht überschreiten
Für mich sind das aber Regelungen,die mir nicht wehtun..
Und diese Sendungen im TV,vielleicht ist ein Körnchen Wahrheit mit dabei?!
Willst du dir auch einen Schrebergarten zulegen?
Gruß Sigi