Das Problem mit dem Flieder kenne ich auch... bei der Wohnung meiner Mutter stand vor unserem Balkon ein riesiger Fliederstrauch (weiß), das war jedes Jahr ein solcher Traum und ein Duft, wenn er blühte... herrlich!
Aber danach... hatte man lauter braune Blütenreste vor der Nase, wenn man nicht selbst aktiv wurde. :d
Ich weiß noch, wie ich immer mit einem riesigen Regenschirm über der Brüstung lehnte und die Äste alle zu mir bog, damit ich sie abschneiden konnte, weil ich nicht den ganzen Sommer über das verdorrte Braun sehen wollte. :grins:
Mein Flieder blüht leider dieses Jahr auch nicht. Bei mir steht er in einem riesigen Kasten (mind 50-60l Erde) und ist eigentlich ganz gut gewachsen. Letztes Jahr gab es ein paar Blütenansätze, dieses Jahr aber leider nicht.
Woran es liegt...? Am Frost, denke ich, eher nicht...
Ich werde ihn dieses Jahr schneiden und auf nächstes Jahr hoffen.
Stupsi, mit dem Fotografieren von fremdem Eigentum ist es so eine Sache. Personen darf man auf jeden Fall nicht einfach so ohne ihr Einverständnis fotografieren - zumindest wenn sie Hauptgegenstand des Bildes sind, besonders hervorstechen oder deutlich erkennbar sind.
(Klar, wenn man irgendwo mitten in der Stadt steht, ein Foto von seiner Begleitung macht, und dahinter laufen Leute rum, ist das natürlich erlaubt! Man kann ja nicht erst den ganzen Platz sperren und leeren lassen.)
Bei fremden Häusern wäre ich vorsichtig, eine einzelne Pflanze, sofern nicht das gesamte Haus mit Straße, Wohnort etc. erkennbar sind, würde ich schon wagen zu fotografieren - es sei denn die Besitzer stehen daneben. (Dann würde ich ggf. fragen oder es eben lassen.)
Aber eine einzelne Blüte, die später keiner mehr zuordnen kann und noch nicht einmal wirklich beweisen kann ob sie überhaupt im jeweiligen Garten stand, sollte rechtlich gesehen im Normalfall absolut kein Problem darstellen.
Aber klar - wenn man sich im jeweiligen Moment so unsicher ist, oder die Situation "nicht gut" ist, würde ich im Zweifelsfall auch nicht fotografieren.
Die Blüte (wenn ohne Hausansicht + Hausnummer etc.) kann dich jedenfalls nicht so schnell auf Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte verklagen. :grins:
Schwierig wird's vermutlich dann, wenn es sich um etwas außergewöhnliches, preisgekörtes handelt, woran der Besitzer irgendwelche speziellen Urheberrechte hat.
Andererseits... warum sollte man sich so etwas, ohne speziellen Hinweis, in den Vorgarten pflanzen?
Na ja, je länger ich darüber nachdenke... am besten selbst so eine Pflanze setzen und fotografieren, dann ist man auf der sicheren Seite.
(Nein Spaß, ganz so eng muss und sollte man die Sachen auch nicht sehen. Es braucht auch erstmal einen Kläger und einen Richter, und ich habe wirklich noch nie gehört, dass irgendjemand jemanden verklagt hätte, weil er eine einzelne Blüte oder einen Strauch in seinem Vorgarten fotografiert hätte.)