Herzlichen Glückwunsch zum neuen Haus

Genau das ärgert mich auch maßlos
Danke
Ich freue mich auf deine Berichte. Vielleicht kannst du was von dem alten Baumaterial wiederverwenden.
Wenn vielleicht einige Sparren oder Pfetten noch in Ordnung sind sparst du Konstruktionsholz zu kaufen.
Ich habe keine Ahnung vom Baurecht in Österreich und drücke dir einfach mal die Daumen, dass du es so herrichten darfst wie du es für am gelungensten hältst
Danke, die Deckenträger hab ich mir mal angesehen, die wären absolut verwendbar als Unterkonstruktion, die Mauer an der Grundstücksgrenze außen ist in Ordnung, die ist in einer Flucht mit dem Haus selbst und die ist auch wichtig, denn solange diese Außenmauer steht bzw. stehen bleibt, kann ich da ohne Weiteres drauf bauen.
Und genau, es ist das Baurecht in Österreich und dann auch noch die Bauordnung von Niederösterreich. Jedes Bundesland hat bei uns eine eigene Bauordnung und ein wenig bin ich da schon informiert, was man darf und was geht und was nicht erlaubt wird.
In meinem Fall müsste ich da nicht mal einrücken, selbst wenn die Außenmauer nicht stehen bleiben würde. Denn das kommt aus der Historie des Baurechtes und noch dazu ist zwischen diesem Nachbar und meiner Grundstücksgrenze ein Weg, der eine Zufahrt zu einem hinter dem Nachbarn liegenden Acker ist.
Wieso möchtest du etwas an dem bisher geäußerten freundlichen, respektvollen Umgang ändern?
Es geht hier um , das kann durchaus vom deutschen Baurecht abweichen. Deshalb sollten wir alle aufhören, uns Scarletts Kopf zu zerbrechen, was sie bauen dürfte/könnte/sollte, ob sie will oder nicht.
Scarlett, ich freue mich darauf, mitzuverfolgen, was du aus dem Haus und dem Grundstück machen wirst und bin sicher, dass es am Ende genau
dein Haus und
dein zu Hause sein wird.

a:
Danke Pyromella

und wie ich oben schon schrieb, das betrifft Österreich und es gibt hier auch besondere Ausnahmen im Baurecht für historisch gewachsene Gebäude, also ganz so auf der Nudelsuppe dahergeschwommen bin ich eh auch nicht *ggg*
helga, mein rat bleibt bestehen, dich anwaltlich beraten zu lassen - das sollte man immer vor einem immobilienkauf.
weder der makler, noch der notar sind deine interessenvertreter - auch wenn du sie bezahlst.
und auch nicht die verkäufer, so nett du sie auch finden magst.
auch auf den kaufvertrag sollte ein blickle geworfen werden, vor allem bei bestandsimmobilien.
hier in deutschland geht es dabei vor allem um mögliche gebührenbescheide - die oft ja erst nach jahren auflaufen (vor allem straßenausbaubeiträge) und wer wann dafür aufkommt.
dies betrifft auch den möglichen verkauf/verpachtung von grundstücksflächen.
wenn man 50 mille für ein haus ausgibt, sollten die paar kröten nicht zu schade sein.
Danke für den nochmaligen Tipp, ich bin juristisch schon etwas vorbelastet, die Arbeitsjahre bei Gericht hinterlassen halt schon ihre Spuren, so dass man Gelesenes auch versteht und richtig auslegt. Gerichtsdeutsch, Juristerei und Formulierungen und was sie aussagen, sind mir daher auch nicht fremd. Und ich habe hier im Büro auch Juristen, die ich befragen kann, also keine Sorge um die rechtlichen Konsequenzen in meinem Fall.
Welche Gebührenbescheide sollten da gemeint sein?
Hier gibt es die regulären Gemeindeabgaben wie Wasser, Müll, Kanal, Grundsteuer und die sind klar geregelt und definiert und allgemein auch bekannt. Diese Kosten habe ich schon seit einigen Tagen. Straßenausbaubeiträge.... was soll das denn sein. In Ö gibt es unterschiedliche Straßen- und Wegeerhalter, das sind vorrangig der Bund bei Autobahnen und Bundesstraßen, das Land bei Landesstraßen und die Gemeinde bei Gemeindestraßen und Gemeindewegen. Hier baut kein Privatmensch eine Straße oder muss dafür zahlen, das gibts einfach nicht. Selbst wenn neues Bauland erschlossen und verkauft wird, ist die Gemeinde zur Errichtung der Straßen und Gehsteige verpflichtet und niemand anderer sonst. Auch die Beleuchtung muss die Gemeinde herstellen.
Verkauf und Verpachtung ist hier freies Recht, wenn man eigenen Besitz verpachtet oder verkauft. Da mischt sich der Staat nur insofern ein, dass nichts vereinbart wird gegen die guten Sitten, dafür sind dann die Notare zuständig. Ansonsten was ich bei einem eventuellen Verkauf mit dem Käufer vereinbare, ist einfach eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Sind nicht beide einverstanden, kommt der Verkauf eh nicht zustande. Vorkaufsrechte gibt es keine, die darf man nämlich nicht übergehen.
Die beiden kleinen Grundstücke - mein Anwesen besteht aus drei Einzelparzellen - werde ich dem Nachbar verkaufen und wie wir das regeln, ist alleine unsere Sache.
Ansonsten ist der Makler diese bzw. nächste Woche noch am Bezirksgericht, schaut sich die alten Grundstücksangelegenheiten in den Akten noch genau an und da bekomme ich auch die Unterlagen. Im Grundbuchsauszug ist noch eine Dienstbarkeit drinnen für den Wasserbezug aus dem Hausbrunnen und auch da hebt der Makler mir die entsprechenden Unterlagen und Verträge aus. Ebenfalls wird er im Archiv der Gemeinde forschen, damit der ursprüngliche Bauplan gefunden wird und es wird auch gefragt, wie es aussieht, wenn man die baufällige Scheune niedermacht und eine neue kleinere Scheune bauen möchte und ob es dafür Pläne und Bauverhandlung bzw. -bewilligung braucht.
Ich glaube daher, dass ich so ziemlich alles im Überblick habe und ich denke auch an alle Eventualitäten, auch wenn ich das nicht groß hier rein geschrieben habe.