Feine Leute:dsind die Schlimmsten.
Also, hängt aus deinem Garten etwas zu ihnen hinüber in deren Garten, dann müssen sie dir eine angemessene Fist setzen, in dieser du tätig werden mußt. Du mußt also schneiden, oder es eine Firma tun lassen. Kommst du binnen dieser Frist nicht in die Puschen, dann darf dein Nachbar diese Tätigkeit selbst machen. Beauftragt er eine Firma, dann muß er die Rechnung zahlen, kann und wird sie dann über einen Zivilprozeß vor Gericht von dir einklagen.
Das alles steht im Nachbarrecht deines Bundeslandes. Über die Entsorgung des Schnittgutes steht bei uns nicht, da müßtest du dir dein Nachbarrecht mal genau anschauen.
Ich habe mal Tante google bemüht und überall gefunden, daß du dann den Strauchschnitt entsorgen mußt. Was gar nicht geht, daß er es über den Zaun in die Beete wirft, auch wenn es dein "Kram"ist, nicht.