Mauer auf der Gartengrenze

tina, als alte ossi-braut: stell dich doch mal naggsch in den garten :D (na gut, schlüpper ist erlaubt)
mal sehen, wo die schamgrenze liegt :D ich hab das mal in einer wohnung gemacht, wo wir auch so einen dauerglotzenden balkonnachbarn hatten. der hat das natürlich nicht ausgehalten, als ich mich im eva-kostüm auf die liege gebretzelt hab. (bevor doofe bemerkungen kommen: damals war ich mitte 20, trug größe 32 :p)
diese mauer ist wirklich der absolute wahnsinn, eigentlich unfassbar....
 
  • Ich möchte ihr ja nichts böses unterstellen, nein-aber sie dachte sicher, der Nachbar würde fluchtartig sein Grundstück aufgeben.
    Ich bin ja nur wenig älter als 20:d und trage auch keine Gr.32. Bin doch kein Spargeltarzan!
    Ich kann nicht bieten, worauf der steht. Dazu müßte ich einen Besenstiel mit meinem Bikini schmücken.:confused:
     
    nee tina, es ging um das austesten von schamgrenzen, die dieser mensch ja offenbar nur eingeschränkt besitzt :D sozusagen der wink mit dem zaunpfahl (oder besenstiel :D). mein nachbar damals hats geschnallt gehabt - von da ab war er mehr oder weniger weg, wenn ich den balkon betrat. der hatte wohl angst, was als nächstes kommt und er dann auch gezwungen wäre, mitanzusehen....:D

    ps: mitte zwanzig bin ich auch nicht mehr und meine lieblingslederhose von damals, die ich als erinnerung aufbewahre, krieg ich noch nicht mal mehr an, wenn ich alles einziehe und eine halbe stunde die luft anhalte :D
     
  • Ja der liebe Nachbar, der ist eben recht beschränkt. Bleibt da wenigstens zu hoffen, daß er noch im Vollbesitz seiner Sehkraft ist.;)
    Obwohl ich seit meiner Studentenzeit nicht nennenswert viel (in kg) zugenommen habe, will mir auch meine Lieblingshose, die sich in der hintersten Ecke meiner Nähmaschine versteckt hatte, nicht mehr passen. Kurz überm Knie ist Feierabend.:schimpf:
     
    Mensch Tina,
    bewahr Dir Dein Pulver mal für Dienstag auf, sonst haste det vaschossen.;)
     
  • Jetzt, wo ich festgestellt habe, daß die heutige Schlichtungsverhandlung im Rahmen der öffentlichen Sprechzeiten stattfindet, schwant mir doch etwas.
    Da die öffentliche Sprechzeit auf 2 Std.begrenzt ist, befürchte ich, daß man gar nicht richtig zu Wort kommt, aufgrund der knappen Zeit. Kann ja passieren, daß noch ein Bürger in der Wartezone sitzt, der auch ein Anliegen hat.
     
    :grins:Dann muss der Schlichter halt mal ne Überstunde machen, tina!:grins:
     
    Hallo Tina,

    es ist keinesfalls zulässig, dass die Schiedsperson unter Hinweis auf Öffnungszeiten einen Entscheidungsdruck aufbaut. Ein Verfahren dauert solange wie es braucht.
    Mein persönlicher Rekord liegt diesbezüglich bei vier Stunden. Zugegeben, das war die Ausnahme.
    Du musst keiner Entscheidung, die Du nicht willst, zustimmen nur unter dem Hinweis von Öffnungszeiten. Scheinen ja seltsame Sitten bei Euch zu sein.
     
    So Leute,

    bin zurück von der Schlichtungsstelle. Nun, eine Schlichtung gab es nicht.
    Der Nachbar hat eigentlich nur Stuß von sich gegeben und der Schiedsmann hatte nicht den Anflug einer Ahnung.
    Schlichtung gescheitert und Tina sucht nun bald den Anwalt ihres Vertrauens auf.

    Noch mal was zur Erklärung/Verständnis für Gregor:
    Der untere Teil des Bauwerks sind diese L-förmigen Winkelteile aus Beton, die auf der ebenen Erde aufstehen. Sie sind 60cm hoch, gehen also bis zu diesem waagerechten Lichtspalt, den man da sieht. Auf der Seite des Nachbarn ist bis zu dieser Höhe in letzerter Zeit, nach Bau der Mauer, Splitt aufgeschüttet worden.
    Man ist der Meinung, diese Höhe müsse "vernachlässigt"werden.
     

    Anhänge

    • DSCI0006~1.JPG
      DSCI0006~1.JPG
      148,6 KB · Aufrufe: 188
    Zuletzt bearbeitet:
    ...viel trara um nix

    wie so oft im deutschen Rechtssystem.
    Aber für dich steht der Weg jetzt wenigstens offen :grins:

    Aber eine Freundin von uns hatte schriftlich vom Nachbarn, das er die zu nah an der grenze stehenden Bäume nicht höher als 3m werden lässt. Die Biester stehen jetzt 8 Jahre und sind riesig :( . Ihre Terasse hat dadurch null Sonneneinstrahlung - der Schiedsmann sprach ihr recht zu und der nachbar sollte schneiden- hat er aber nicht. Sie klagte- und bekam vor Gericht Unrecht. Er darf die riesen teile da so stehen lassen (allerdings kommt er immer raus, wenn Freundin und Mann im Garten mit der Säge arbeiten - ein Schelm, wer böses dabei denkt. Die beiden machen sich mittlerweile n Spass da draus täglicvh kurz einen teil ihrer hecke zu kürzen, oder Bäume zu schneiden :p:p:p )

    Ich drücke dir für den weiteren, viel längeren Weg ganz fest die Daumen.

    Leider stimmen meine Erfahrungen mit Urteilen nicht unbedingt mit meinem Rechtsverständniss überein.

    Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand- da ist was wahres dran !

    Toi toi toi
    LG Muecke1401
     
    Eigentlich wußte ich schon vorher, was am Ende heraus kommt.
    Der Nachbar gab an, der Grund für die Mauer sei, daß wir dort hinter unserem Rankgerüst(was bald weg kommt, weil unsere Bäume dort sowieso nicht wachsen werden) unsere Hauptverkehrsader hätten.:schimpf::confused::d
    Hallo! Da sind ca.30cm Platz. Dort bin ich nur hin, wenn ich Unkraut entfernt habe, ca.2x pro Jahr;oder die Grillreste und Zigarettenabfälle der nachbarlichen Partys aufgesammelt habe.
     
  • Similar threads

    Oben Unten