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kaiserblick
Guest
Moin Tina,Danke für die Antwort.
Dann werd ich mein Anliegen präzisieren, bzw.ändern.
Definitiv ist das alles andere als eine Schallschutzmauer, im Gegenteil.
Der Schall wird jetzt noch extrem verstärkt. Und damit bin ich zu keinem Kompromiß bereit.
Ich dachte, wenn ich die Schlichtungsverhandlung zum Scheitern bringe, hab ich kein Recht mehr auf Klage vor Gericht.
im Gegenteil! Das Scheitern einer Schiedsverhandlung, aus welchen Gründen auch immer, ist Voraussetzung für eine Klageerhebung.
Etwas genauer: In dieser Art Streitigkeiten ist eine Schlichtungsverhandlung, mit dem Ziel der gütlichen Einigung, obligatorisch vorgeschrieben um die Gerichte nach Möglichkeit nicht mit solchen Sachen zu behelligen.
Scheitert die gütliche Einigung jedoch, ist der Gang zum Gericht erst möglich.
s. § 34h (1) Schiedsstellengesetz S.-Anh. das ich Dir zugesand habe.
Das erkennende Gericht fällt jedoch ein Urteil dem man sich zu beugen hat, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.