Ist hier jemand ein Vermieter?

tina1

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Hallo zusammen,

bin seit einiger zeit vermieter für meinen sohn.
nun habe ich probleme, eine nebenkostenabrechnung zu erstellen.
hat jemand damit erfahrungen?
bin für eure hilfe dankbar.
 
  • tina1

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    das jobcenter, dem mein sohn die miete nachweisen muß, macht probleme.
    die grundmiete bleibt ja eh immer gleich. dann kommen ja noch die nebenkosten und heizkosten dazu.
    bei abgabe der unterlagen vorige woche hatte mein sohn alle in frage kommenden rechnungen, die für die nebenkosten relevant sind, dabei.
    nun schreibt das jobcenter folgenden satz.
    zitat: "Da sich die miete aus pauschalkosten zusammensetzt, kann nicht anhand der eingereichten nachweise(einzelrechnungen an den vermieter)eine prüfung der höhe der betriebskosten vorgenommen werden. der vermieter ist verpflichtet, ihen die erhöhung und den beginn der änderung der zahlung betriebskosten per änderung mietvertrag schriftlich mitzuteilen. aus diesem grund benötige ich den nachweis vom vermieter, ab wann ihnen die erhöhten betriebskosen beerchnet wurden."

    die betriebskosten bestehen aus den unterschiedlichen komponenten, wie wasser, abwasser, abfall.........usw., für welche ich teils schon neue abrechnungen habe, andere sind noch alt und ich müßte sie demnächst bekommen.
    der betrag für den schornsteinfeger ist z.bsp.aus dem monat september 2012.
    muß ich nun immer, wenn sich bei den nebenkosten was ändert/erhöht eine neue abrechnung an meinen mieter/sohn schicken?
     
  • Stellschnecklein

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    Der Vermieter muss die Nebenkosten, die er seinen Mietern abverlangt, doch nicht detailliert begründen. Diese sollten allerdings verpflichtend im Mietvertrag vermerkt sein, bzw. in einer jährlichen Aufstellung an den Mieter pauschal (!!!) aufgeführt werden. Aus dieser Gesamtaufstellung ergibt sich dann der monatliche Anteil für den Mieter.

    Wenn auf der Abrechnung beispielsweise eine Position "Reinigung und Instandhaltung der Grünanlagen und des Treppenhauses" mit beispielsweise 200,-€ steht, so interessiert daran nur der monatliche Anteil von 20,-€ für den Mieter (Vermieterfreundlich gerechnet), wenn es den Mieter stört, dass das Treppenhaus und die Grünanlagen im ganzen Jahr keinerlei Pflege und Reinigung erfahren haben, kann er sich ja beschweren. Behörden, die Transferleistungen bezahlen, hat das allerdings nicht zu interessieren.

    Aber Vorsicht: Üblicherweise arbeitet dort das letzte Geschmeiß, es kann also sein, dass die sich andere Tricks ausdenken, um nicht zahlen zu müssen, vor allem, wenn sie den Verdacht haben, dass an der "Mutter vermietet an Sohn"-geschichte etwas faul ist.

    Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…

    Mein Rat: Besorge Dir ein Ratgeber-Handbuch für Vermieter, dann bist Du auch rechtlich auf der sicheren Seite!
     
  • tina1

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    Der Vermieter muss die Nebenkosten, die er seinen Mietern abverlangt, doch nicht detailliert begründen.
    Dies hat mir das jobcenter aber so erklärt.
    Diese sollten allerdings verpflichtend im Mietvertrag vermerkt sein, das stand auch im ersten mietvertrag drinnen-ändert sich doch aber immer. soll ich jedesmal einen neuen vertrag aufsetzen? bzw. in einer jährlichen Aufstellung an den Mieter pauschal (!!!) aufgeführt werden. Aus dieser Gesamtaufstellung ergibt sich dann der monatliche Anteil für den Mieter. ist klar, so hab ich es auch gemacht.

    Wenn auf der Abrechnung beispielsweise eine Position "Reinigung und Instandhaltung der Grünanlagen und des Treppenhauses" mit beispielsweise 200,-€ steht, so interessiert daran nur der monatliche Anteil von 20,-€ für den Mieter (Vermieterfreundlich gerechnet), wenn es den Mieter stört, dass das Treppenhaus und die Grünanlagen im ganzen Jahr keinerlei Pflege und Reinigung erfahren haben, kann er sich ja beschweren. Behörden, die Transferleistungen bezahlen, hat das allerdings nicht zu interessieren.

    Aber Vorsicht: Üblicherweise arbeitet dort das letzte Geschmeiß, es kann also sein, dass die sich andere Tricks ausdenken, um nicht zahlen zu müssen, vor allem, wenn sie den Verdacht haben, dass an der "Mutter vermietet an Sohn"-geschichte etwas faul ist.
    die vermietung machen wir schon seit zwei jahren so. wir haben auf unserem haus noch ein darlehen, wo das jobcenter den drittelanteil nicht tragen wollte, weil der sohn nicht im darlehensvertrag steht.
    wir liegen mit unserer grundmiete weit unter der örtl.vergleichsmiete, haben aber mitgeteilt, daß sich unser sohn eine eigene, wenn auch teurere wohnung nehmen würde.
    Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…

    Mein Rat: Besorge Dir ein Ratgeber-Handbuch für Vermieter, dann bist Du auch rechtlich auf der sicheren Seite!

    dazu kommt noch, daß gar keine freie infrage kommende wohnung hier zur verfügung stünde.
     

    Citrusandi

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    aus dem schönen Bayern
    Soweit ich weiß, musst du die Nebenkosten am Ende, bzw. Anfang des Jahres für das gesamte, vergangene Jahr machen.
    Du musst die Nebenkosten aufschlüsseln und bei Verlangen (was bei deinem Sohn ja nicht in Frage kommen wird) die Unterlagen zur Einsicht bereit haben.
    Du rechnest ja immer nur das vergangene Jahr ab, also hast du ja alle Unkosten. Wenn sich im laufenden Jahr etwas erhöht, interressiert das erstmal keinen.

    Wenn du wissen willst, was du alles abrechnen kannst: www.nebenkostenabrechnung.com

    Ich/wir sind demnächst Vermieter und ich hab mich schon etwas in die Materie eingearbeitet.

    lg
    Andi
     
  • tina1

    Foren-Urgestein
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    mein ärgernis ist ja folgendes.
    es wird von mir schon über 2 jahre so gemacht. mir hatte es meine damalige beraterin, als ich persönlich noch mit dem jobcenter zu tun hatte, so gesagt.
    dann war der sohn am 7.januar beim jobcenter, die haben alle rechnungskopien einbehalten(warum haben sie da nicht gleich gesagt-lieber herr s., so geht das nicht, das muß so und so aussehen, bzw.nachgewiesen werden)? sie haben auch noch einen zettel mitgegeben, worauf stand, er solle die neue abwasserrechnung, wenn sie ende februar kommt, und die gasrechnung nachreichen.
    dazu gab man bis 14.1. frist. wir haben den brief mit den geforderten unterlagen gestern zur post gebracht. und heute schon kommt ein schreiben, worin es heißt, daß das verfahren falsch ist.
    nun scheinen sie eine völlig andere abrechnungsart haben zu wollen.
    soll ich nun alles in einer summe als nk angeben, oder muß das alles einzeln aufgeschlüsselt werden? ich bin nie in verlegenheit gekommen, eine nebenkostenabrechnung von jemandem zu erhalten.
     
    K

    käferli

    Guest
    Hallo Tina,

    wenn die Herrschaften vom Jobcenter ganz bestimmte Vorstellungen haben, dann wird Dir hier erst einmal niemand helfen können.

    Auf dem neuesten Schreiben ist bestimmt eine Telefonnummer angegeben. Ruf doch dort an und laß nicht eher locker, bis Du alle Informationen zu der gewünschten Form und den erforderlichen Unterlagen hast (Namen geben lassen nicht vergessen!)

    Nach meinen Erfahrungen sind die Behörden am Telefon überraschend freundlich.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    dann hast du zum glück andere erfahrungen mit den behörden gemacht.
    wenn ich anrufe, muß ich die nummer der bedarfsgemeinschaft nennen, ohne die geht gar nichts. und das ist die nummer vom sohn. sofort belehrt mich die telefondame, daß ich keine auskuft bekomme, sohn muß selbst anrufen.
    also ruft der sohn selbst ab, nennt seine nummer und wenn er sein anliegen vorträgt, bekommt er zu hören, es wäre sache des vermieters, die abrechnung zu machen und er bekommt keine auskuft.
    da beißt sich die katze in den schwanz.
    ich habe mir gerade mal nk abrechnungen im internet angeschaut, die beziehen sich aber mit den gesamtkosten auf die gesamtmietfläche und rechnen das dann runter auf den einzelnen mieter. das geht aber bei uns nicht. es ist ja nur ein mieter, den rest des hauses bewohnen wir ja selbst.
     
  • tina1

    Foren-Urgestein
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    also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, rechne ich alle beträge des vorjahres auf, drittel sie(meine ausgaben sind ja für drei leute) und bilde die summe daraus, und das sind dann die nebenkosten.
     
  • tina1

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    trotzdem kannst du doch nach m² aufteilen.

    Ich würd mich aber auch nicht so leicht abspeisen lassen.
    Wenns telefonisch nicht klappt, dann persönlich.

    lg
    Andi

    ich glaube, ich habe die lösung gefunden. im netz gibt es formulare zum download.

    die beim jobcenter sind gesichert, wie fort knox und auskunftsfreudig wie der papst. ohne audienz kommst du da nicht rein.
     
    K

    käferli

    Guest
    Verstehe. Das ist nervig, wenn es keine klaren Zuständigkeiten gibt. :mad:

    Kann nicht Dein Sohn anrufen und Auskunft verlangen, was genau an seiner Abrechnung nicht genehm ist? Immerhin wurde sie ihm ja abgelehnt (ich geh davon aus, dass er der Adressat des letzten Schreibens war). Die müssen ihm doch auch Hinweise geben, was genau ihnen nicht passt.

    Es ist unerfreulich, ich sehe schon.
     
    K

    käferli

    Guest
    okay, Problem gelöst. Glückwunsch.

    Wie Du das Ganze schilderst ist es ein Grund mehr, nienienie mit unseren Jobcentern zu zun zu kriegen!
     

    tina1

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    die haben ihm nur geschrieben, er kann/soll die nebenkosten nicht anhand unserer rechnungen nachweisen. der vermieter, also ich, solle ihm eine übliche nebenkostenabrechnung machen, das sei meine pflicht als vermieter.
    mit dem formular aus dem netz kriege ich das hin.
    hätten das ihm aber gleich bei abgabe dieser rechnungen sagen können. nein, die kopieren sich erst 9 originalrechnungen, obwohl sie wissen, das ist falsch.
    sind die etwa nur datensammelwütig:rolleyes::d:confused:
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    okay, Problem gelöst. Glückwunsch.

    Wie Du das Ganze schilderst ist es ein Grund mehr, nienienie mit unseren Jobcentern zu zun zu kriegen!

    ne, ich bin heilfroh, mich dort nicht mehr hinbegeben zu müssen. mir stünden ein paar euronen zu, aber was die einen dafür triezen, nein danke. da ist mir mein ruhiger nachtschlaf lieber. und mein sohn hat das hoffentlich auch bald geschafft.
     

    Stupsi

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    NRW
    Die höheren Nebenkosten bekommt man vom Jobcenter erstattet deshalb wollen die die extra haben also sehen was reine Miete ist und NUR Nebenkosten.

    Bei mir steht das alles einzeln aufgeführt im Mietvertrag also mal so als Bsp.

    Miete 250€
    Nebenkosten:
    -Müllabfuhr 20€
    -Garten und Gehwegspflege 10 €
    etc...
    = zusammen 80€

    Ich zahl also eine monatliche Pauschale für die Nebenkosten und wenn der Vermieter dann am Ende des Jahres merkt es war teurer dann wird etwas nachgezahlt oder wenns billiger war etwas erstattet.
    So brauchst du nicht ständig die Miete ändern monatlich sondern nur noch 1x im Jahr eine einzelne Nebenkostenabrechnung schreiben.
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    Ich war mit unserem volljährigen Sohn der gar nicht bei uns wohnt, auch wegen der BAB - Verlängerung mit bei der Arbeitsagentur, damit wissen die, das sie reden dürfen. Der einzige der dann noch Einspruch erheben könnte wäre dein Sohn.

    Gruß Suse
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    ich mach jetzt per formular aus dem internet eine berechnung für das vergangene jahr und reiche sie ein. bin gespannt, was dann passiert. einen vorläufigen bescheid haben wir ja bekommen.
     

    Murmelchen

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    Hi Tina,

    ich bin berufsbedingt u. a. Vermieter. Der Mieter muss sich beim zuständigen Arbeitsamt oder der Jobverwaltung einen Vordruck für die Vermieterbescheinigung holen. Der Vermieter füllt diesen anhand der laufenden Miete und jeweiligen Betriebskosten aus.
    In den meisten Fällen bleiben die Kosten, also die einzutragenden Posten, gleich, bedingt durch die jährlichen Abschäge.
    Normalerweise sollte es da keine Probleme geben.

    In der Regel interessiert es die Ämter nicht, ob Privatvermieter oder Landesmietwohnungen.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    hallo inga,

    als der sohn den ersten mietvertrag abgegeben hat, hätten die mir doch so einen antrag mitgeben können, schließlich war ich doch dabei.
    ich habe mir heute eine abrechnung per tabelle, ähnlich wie ich es im internet gesehen habe, gebastelt.
    ich habe alle posten mit den beträgen per jahr 2012 aufgelistet. denen hatte ja nur die form nicht gefallen, weil ich alles in einer summe aufgeführt habe und als nachweis die kopien unserer rechnungen mitgegeben habe. aber deren antragsformular gab ja gar nichts anderes vor. da stand nur grundmiete, nebenkostren und heizkosten. nun habe ich die nebenkosten alle einzeln aufgelistet.
    das schicke ich morgen zusammen mit einem anschreiben ab und dann warte ich, was passiert.
     

    Murmelchen

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    hallo inga,

    als der sohn den ersten mietvertrag abgegeben hat, hätten die mir doch so einen antrag mitgeben können, schließlich war ich doch dabei.
    ich habe mir heute eine abrechnung per tabelle, ähnlich wie ich es im internet gesehen habe, gebastelt.
    ich habe alle posten mit den beträgen per jahr 2012 aufgelistet. denen hatte ja nur die form nicht gefallen, weil ich alles in einer summe aufgeführt habe und als nachweis die kopien unserer rechnungen mitgegeben habe. aber deren antragsformular gab ja gar nichts anderes vor. da stand nur grundmiete, nebenkostren und heizkosten. nun habe ich die nebenkosten alle einzeln aufgelistet.
    das schicke ich morgen zusammen mit einem anschreiben ab und dann warte ich, was passiert.

    Hallo Tina,

    ich habe es so verstanden, dass Dein Sohn Mietvergünstigung beantragen möchte.
    Das macht das Jobcenter oder Arbeitsamt natürlich nicht von sich aus. Da gibt es auch keine Formulare einfach so. Die muss der jeweilige Mieter, der diese Hilfe benötigt, auch selbst beantragen. Ohne Formulare gehts leider nicht. Diese werden nur auf Antrag zugestellt. Die bekommt man also nicht einfach so mit, wenn man vor Ort ist. Das ist leider so :d
    Dort trägst Du die jährlichen Betriebskosten und die Miete ein, mehr nicht. Unterschrift natürlich vom Vermieter, also von Dir.
     

    tina1

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    wir wollen keine mietvergünstigungen.
    wir haben einen normalen mietvertrag mit grundmiete und den nebenkosten eingereicht. auf dieser grundlage haben sie ja schon 3x gezahlt(also drei bewilligungszeiträume=drei halbe jahre). da die nebenkosten auf diesem fomular/mietvertrag in einer summe aufgeführt werden, habe ich als nachweis, das alles seine richtigkeit hat, unsere rechnungskopien beigefügt.
    auch auf dem antragsformular steht in einer zeile die grundmiete, in einer anderen die heizkosten und in der dritten die nebenkosten.
    unten drunter steht:weisen sie diese kosten nach! deshalb der nachweis mit den rechnungen.
    wie gesagt, das geht eine ganze zeit schon so und es gab nie probleme.
    jetzt schreiben sie: zitat
    der vermieter ist verpflichtet, ihnen die erhöhung und den beginn der änderung der zahlung betriebskosten per änderung mietvertrag schriftlich mitzuteilen. aus diesem grund benötige ich den nachweis vom vermieter, ab wann ihen die erhöhten betriebskosten berechnet wurden.

    und das ist mein problem.
    geändert hatte sich im august die grundsteuer und im oktober haben wir zu einem anderen gasversorger gewechselt und daraus resultiert eine neue niedrigere rate. das hatten wir aber sofor gemeldet.
    also bin ich jetzt erwas konfus, was die eigentlich wollen.
     
    K

    käferli

    Guest
    Na, wenns weiter nichts ist...

    Schreib es doch so, wie Du es uns eben erklärt hast:

    Ein Schreiben mit Betreff "Änderung Mietvertrag", adressiert an den Sohnemann, mit den Angaben

    Nebenkosten von Januar mit August 2012: xxx Euro
    von September mit Oktober 2012: yyy Euro
    ab November 2012: zzz Euro


    das Ganze evtl. mit beigefügter Erklärung, bzw. Aufschlüsselung der Nebenkosten.
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    he käferli,

    das hat mir gestern abend keine ruhe mehr gelassen und ich habe es schon handschriftlich verfaßt. muß es nur noch per pc ordentlich abschreiben.
    ich hoffe doch inständigst, damit hat sich die sache dann erledigt.
     
    K

    käferli

    Guest
    na dann drück ich aber feste die Däumchen, dass diese unangenehme Sache bald ausgestanden ist.
     
    H

    *Hope*

    Guest
    Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…


    Stellschnecklein,

    ganz spitzfindige Sache, die du damals geplant hast :).


    Kein Geld für den Freund. Da zapf ich mal eine andere Geldquelle an, den Steuerzahler ;)

    Aber Betrüger werden erwischt.

    Solche und andere Betrügereien haben dazu geführt, dass das Jobcenter dermaßen streng und unerbittlich ist.

    Liebe Tina, Nebenkostenabrechnung ist ja eingereicht. Warte jetzt erstmal ab :pa:.


    Liebe Grüße

    Hope
     
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    Stellschnecklein

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    Sind wir hier bei BILD oder RTL?

    Ach, und wenn ich die Miete selber behalten hätte, wäre es okay gewesen?
    Der Steuerzahler hätte doch so oder so bezahlen müssen und wenn ich das Geld nicht so nötig habe, wie mein Kumpel, dann kann ich es ihm doch "schenken".

    Was ist denn das überhaupt für eine kranke Logik? Danach müssten Eltern ja auch für den Lebensunterhalt ihrer Sprößlinge aufkommen, zumal wenn diese sogar noch im elterlichen Haus leben. Statt dessen wird ein Mietverhältnis fingiert, und das Amt darf zahlen. Kannst Dich ja als Denunziant betätigen, der edle und hehre Steuerzahler wird es Dir bestimmt danken.

    Ich bezahle übrigens gerne meine Steuern, für mich als Unternehmer sind es gar nicht mal so wenig. Ich habe kein Problem damit, dass von meinen Steuern auch ein paar Hungerleider bezahlt werden, von mir aus könnten die sogar noch mehr bekommen. Abgesehen davon liegen die Gründe für das ganze Jobcenter-Elend sicherlich nicht in den paar armen Socken begründet, die von der aufgehetzten Mobbing-Meute als Sozialschmarotzer abtituliert werden.

    Also, meine Güte, geh woanders stänkern, wenn Du nichts Konstruktives zum Thema beizutragen hast! :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet:

    tina1

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    ich hoffe, du meinst mit dem fingierten mietverhältnis nicht mich.
    ich hätte auf dem freien wohnungsmarkt locker das doppelte für mein obergeschoß an miete bekommen, wenn ich es dort angeboten hätte. interessenten waren schon da.
    mein sohn wäre dann in die stadt gezogen und für die stadtwohnung hätte das amt auch locker den doppelten preis zahlen dürfen.
     

    Stellschnecklein

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    Du weißt doch, wie es hier läuft: Es kommt nicht darauf an, was man schreibt, sonder darauf, wer es schreibt.

    Ich habe hier nicht mit Betrugsvorwürfen angefangen.
    Aber wenn ich meinem Sohn mein Obergeschoss vermietet hätte, wäre es mir von dieser Seite aus bestimmt auch als Betrug ausgelegt worden.
     

    tina1

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    alles klar.
    aber der sohn, wessen auch immer, muß ja irgendwo wohnen. und wenn er noch eine arbeit hätte, wäre mir das auch lieber, das kannst du mir glauben.
    der weg zum jobcenter ist alles andere als lustig.
     

    Dark Night

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    Ich oute mich auch mal:
    Meiner Schwester und mir gehört eine Eigentumswohnung, sie wohnt dort und hat den Teil, der mir gehört, von mir gemietet. Sie bezieht Grundsicherung.

    Mietverträge unter Verwandten sind keine Seltenheit, sie müssen halt so abgeschlossen werden, wie man es mit fremden Personen auch machen würde. Abwegig ist es, da irgendwelche Betrugsabsichten zu unterstellen.

    @Tina: Nebenkostenabrechnung machen wir nicht, sie bezahlt das "Hausgeld" direkt an die Wohnungsverwaltung. Wir rechnen die nicht umlagefähigen Kosten ab, da bezahle ich dann meinen Anteil an sie.

    Viele Grüße,
    Heike
     

    tina1

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    Nach fast 4 Monaten hat sich das Arbeitsamt auf die letzte Abrechnung gemeldet, die ich für meinen Mieter gemacht habe.( Das AA -Jobcenter übernimmt die Mietkosten). Gott sei Dank nicht mehr lange!:)
    Ich muß nun als Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen, die nach neustem Gesetz sein soll.
    Frage ist hier: ich muß als Vermieter eine "Vorausleistung" eintragen.
    Gerade steht mir einer auf der Leitung. Kann mich auch gar nicht konzentrieren, habe viel um die Ohren.
    Was ist diese Vorausleistung?
    1.Ein Betrag, den ich für meinen Mieter verauslagt habe?
    2.Ein Betrag, den mein Mieter an mich schon vorab gezahlt hat?
     

    Beates-Garten

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    Ich weiß zwar den Begriff Vorausleistung auch nicht eindeutig zu erklären, aber ich würde denen die Anzahl der Vorauszahlungen und die Höhe der Vorauszahlungen benennen und eine Kopie der Abrechnung, die die Höhe der Vorauszahlungen nachweist, mitschicken.

    Eventuell ist mit der Vorausleistung aber auch die Einschätzunge der Heizkosten gemeint? Dann würd ich den durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre nehmen und mit dem derzeit gültigen Gaspreis hochrechnen.

    Ich habe Dich hoffentlich nicht noch mehr verwirrt. :d
     

    Beates-Garten

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    Wenn Du aber eine Heizkostenabrechnung nach den gesetzlichen Anforderungen machen sollst, würde die bei mir so aussehen (alle mit fiktiven Zahlen):

    m² Haus gesamt: 150 m²
    Anteil Sohn 40 m²

    Brennstoffverbrauch: 10.000 kWh = 1.500 € (Rechnungskopie eventuell mitgeben)
    Weitere Heizungsbetriebskosten, wie Schornsteinfeger, Betriebsstrom der Heizung (dürfte Dir der Nachweis auch schon wieder schwer fallen, da man im Einfamilienhaus dafür keinen Zwischenzähler hat) :
    Schornsteinfeger: 100 €
    Betriebsstrom: 80 €

    Heizkosten gesamt: 1.680 €

    Aufteilung der Kosten: 1.680 €/150 m² x 40 m² = 448 € (Anteil Sohn)

    Wobei ich jetzt nicht auf dem Laufenden bin, ob ich nach der aktuellen Heizkostenverordnung die Heizkosten ohne Einschränkungen einfach nach Wohnfläche verteilen darf.
     

    tina1

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    Eh ich mich zum Vermieten an den Sohn entschloß, habe ich das Amt angerufen, wie ich die Kosten nachweisen soll. Da wurde mir gesagt, Kopie der einzelnen Abrechnungen, wie Abfall, Wasser, usw. und Gas.
    Habe alles gedrittelt, weil wir ja 3 Personen sind, die diese Kosten verursachen. Ging 2 Jahre lang gut. Nun gibt es wohl seit Okt.2012 eine neue Heizkostenverordnung, da soll ein Heizkosenschlüssel angegeben werden.
    Für Mietwohnungen ohne separaten Zähler oder Ablesegeräte an den Heizkörpern kann man es auf die Personen oder Quadratmeter aufschlüsseln, habe mich für die Personen entschieden.
    Nun wollen die eine Vorausleistung.
    Rechne ich das zusammen, was der Sohn vom Amt als Heizkostengeld in seinem Bescheid überwiesen bekommen hat, und das, was wir tatsächlich zu 1/3 gezahlt haben, dann würden die ca.25€ zurück bekommen. Hat mit Versorgerwechsel zu tun.
    Als ich das von der neuen Verordnung noch nicht wußte, habe ich als Nachweis immer unsere Gasrechnung als Kopie angefügt. Sie kam jedesmal kommentarlos zurück und eine lapidare Bemerkung dazu, die Form ist unpassend, als Nachweis. Nun schrieb uns recht ungehalten der Betriebsleiter des Jobcenters, wir sollen endlich die Sache formgerecht gestalten. Das mach mal ohne Ahnung. Hatte wegen eines Termins angerufen, wo mir mal jemand erklärn sollte, wie es denn genehm wäre, da sagte man mir, da seinen sie nicht zuständig.
     

    tina1

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    Hab mal gegoogelt und fand unter Vermietung z.Bsp.folgendes:
    Kaltmiete.............€
    Vorausleistung Gas €
    Demnach ist darunter der Betrag zu verstehen, den der Mieter an den Vermieter zahlen muß.

    Im Jahr hat das Jobcenter z.Bsp. mtl.40€ für Gasheizung gezahlt und der tatsächliche Verbrauch pro Monat beträgt 35€. Würde heißen, pro Monat muß ich 5€ zurückzahlen.
    Vorausleistung 40€
    Verbrauch p.M. 35€

    Oder???
     

    jola

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    Tina,
    wenn die anderen Kosten der Heizungsanlage extra abgerechnet werden ( Schornsteinfeger, Wartung, Strom für Pumpe usw. ), dann mußt Du die 5.- Euro
    zurück zahlen. Ansonsten kannst du sie mit den Nebenkosten für die Heizung verrechnen .
     

    tina1

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    Also ist es doch so, wie ich dachte. Die tatsächlichen Kosten für diese Wohneinheit sind 33€. Die werde ich dann dort eintragen.
    Der Rest fällt unter Nebenkosten, wobei der Strom ja nicht übernommen wird. Auf diesem Posten bleibe ich dann wohl sitzen. Ist egal, wird nicht viel sein und man kann es ja nicht messen.
     
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