Ist hier jemand ein Vermieter?

hallo inga,

als der sohn den ersten mietvertrag abgegeben hat, hätten die mir doch so einen antrag mitgeben können, schließlich war ich doch dabei.
ich habe mir heute eine abrechnung per tabelle, ähnlich wie ich es im internet gesehen habe, gebastelt.
ich habe alle posten mit den beträgen per jahr 2012 aufgelistet. denen hatte ja nur die form nicht gefallen, weil ich alles in einer summe aufgeführt habe und als nachweis die kopien unserer rechnungen mitgegeben habe. aber deren antragsformular gab ja gar nichts anderes vor. da stand nur grundmiete, nebenkostren und heizkosten. nun habe ich die nebenkosten alle einzeln aufgelistet.
das schicke ich morgen zusammen mit einem anschreiben ab und dann warte ich, was passiert.
 
  • hallo inga,

    als der sohn den ersten mietvertrag abgegeben hat, hätten die mir doch so einen antrag mitgeben können, schließlich war ich doch dabei.
    ich habe mir heute eine abrechnung per tabelle, ähnlich wie ich es im internet gesehen habe, gebastelt.
    ich habe alle posten mit den beträgen per jahr 2012 aufgelistet. denen hatte ja nur die form nicht gefallen, weil ich alles in einer summe aufgeführt habe und als nachweis die kopien unserer rechnungen mitgegeben habe. aber deren antragsformular gab ja gar nichts anderes vor. da stand nur grundmiete, nebenkostren und heizkosten. nun habe ich die nebenkosten alle einzeln aufgelistet.
    das schicke ich morgen zusammen mit einem anschreiben ab und dann warte ich, was passiert.

    Hallo Tina,

    ich habe es so verstanden, dass Dein Sohn Mietvergünstigung beantragen möchte.
    Das macht das Jobcenter oder Arbeitsamt natürlich nicht von sich aus. Da gibt es auch keine Formulare einfach so. Die muss der jeweilige Mieter, der diese Hilfe benötigt, auch selbst beantragen. Ohne Formulare gehts leider nicht. Diese werden nur auf Antrag zugestellt. Die bekommt man also nicht einfach so mit, wenn man vor Ort ist. Das ist leider so :d
    Dort trägst Du die jährlichen Betriebskosten und die Miete ein, mehr nicht. Unterschrift natürlich vom Vermieter, also von Dir.
     
    wir wollen keine mietvergünstigungen.
    wir haben einen normalen mietvertrag mit grundmiete und den nebenkosten eingereicht. auf dieser grundlage haben sie ja schon 3x gezahlt(also drei bewilligungszeiträume=drei halbe jahre). da die nebenkosten auf diesem fomular/mietvertrag in einer summe aufgeführt werden, habe ich als nachweis, das alles seine richtigkeit hat, unsere rechnungskopien beigefügt.
    auch auf dem antragsformular steht in einer zeile die grundmiete, in einer anderen die heizkosten und in der dritten die nebenkosten.
    unten drunter steht:weisen sie diese kosten nach! deshalb der nachweis mit den rechnungen.
    wie gesagt, das geht eine ganze zeit schon so und es gab nie probleme.
    jetzt schreiben sie: zitat
    der vermieter ist verpflichtet, ihnen die erhöhung und den beginn der änderung der zahlung betriebskosten per änderung mietvertrag schriftlich mitzuteilen. aus diesem grund benötige ich den nachweis vom vermieter, ab wann ihen die erhöhten betriebskosten berechnet wurden.

    und das ist mein problem.
    geändert hatte sich im august die grundsteuer und im oktober haben wir zu einem anderen gasversorger gewechselt und daraus resultiert eine neue niedrigere rate. das hatten wir aber sofor gemeldet.
    also bin ich jetzt erwas konfus, was die eigentlich wollen.
     
  • Na, wenns weiter nichts ist...

    Schreib es doch so, wie Du es uns eben erklärt hast:

    Ein Schreiben mit Betreff "Änderung Mietvertrag", adressiert an den Sohnemann, mit den Angaben

    Nebenkosten von Januar mit August 2012: xxx Euro
    von September mit Oktober 2012: yyy Euro
    ab November 2012: zzz Euro


    das Ganze evtl. mit beigefügter Erklärung, bzw. Aufschlüsselung der Nebenkosten.
     
  • he käferli,

    das hat mir gestern abend keine ruhe mehr gelassen und ich habe es schon handschriftlich verfaßt. muß es nur noch per pc ordentlich abschreiben.
    ich hoffe doch inständigst, damit hat sich die sache dann erledigt.
     
    na dann drück ich aber feste die Däumchen, dass diese unangenehme Sache bald ausgestanden ist.
     
  • Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…


    Stellschnecklein,

    ganz spitzfindige Sache, die du damals geplant hast :).


    Kein Geld für den Freund. Da zapf ich mal eine andere Geldquelle an, den Steuerzahler ;)

    Aber Betrüger werden erwischt.

    Solche und andere Betrügereien haben dazu geführt, dass das Jobcenter dermaßen streng und unerbittlich ist.

    Liebe Tina, Nebenkostenabrechnung ist ja eingereicht. Warte jetzt erstmal ab :pa:.


    Liebe Grüße

    Hope
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Sind wir hier bei BILD oder RTL?

    Ach, und wenn ich die Miete selber behalten hätte, wäre es okay gewesen?
    Der Steuerzahler hätte doch so oder so bezahlen müssen und wenn ich das Geld nicht so nötig habe, wie mein Kumpel, dann kann ich es ihm doch "schenken".

    Was ist denn das überhaupt für eine kranke Logik? Danach müssten Eltern ja auch für den Lebensunterhalt ihrer Sprößlinge aufkommen, zumal wenn diese sogar noch im elterlichen Haus leben. Statt dessen wird ein Mietverhältnis fingiert, und das Amt darf zahlen. Kannst Dich ja als Denunziant betätigen, der edle und hehre Steuerzahler wird es Dir bestimmt danken.

    Ich bezahle übrigens gerne meine Steuern, für mich als Unternehmer sind es gar nicht mal so wenig. Ich habe kein Problem damit, dass von meinen Steuern auch ein paar Hungerleider bezahlt werden, von mir aus könnten die sogar noch mehr bekommen. Abgesehen davon liegen die Gründe für das ganze Jobcenter-Elend sicherlich nicht in den paar armen Socken begründet, die von der aufgehetzten Mobbing-Meute als Sozialschmarotzer abtituliert werden.

    Also, meine Güte, geh woanders stänkern, wenn Du nichts Konstruktives zum Thema beizutragen hast! :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • ich hoffe, du meinst mit dem fingierten mietverhältnis nicht mich.
    ich hätte auf dem freien wohnungsmarkt locker das doppelte für mein obergeschoß an miete bekommen, wenn ich es dort angeboten hätte. interessenten waren schon da.
    mein sohn wäre dann in die stadt gezogen und für die stadtwohnung hätte das amt auch locker den doppelten preis zahlen dürfen.
     
  • Du weißt doch, wie es hier läuft: Es kommt nicht darauf an, was man schreibt, sonder darauf, wer es schreibt.

    Ich habe hier nicht mit Betrugsvorwürfen angefangen.
    Aber wenn ich meinem Sohn mein Obergeschoss vermietet hätte, wäre es mir von dieser Seite aus bestimmt auch als Betrug ausgelegt worden.
     
    alles klar.
    aber der sohn, wessen auch immer, muß ja irgendwo wohnen. und wenn er noch eine arbeit hätte, wäre mir das auch lieber, das kannst du mir glauben.
    der weg zum jobcenter ist alles andere als lustig.
     
    Ich oute mich auch mal:
    Meiner Schwester und mir gehört eine Eigentumswohnung, sie wohnt dort und hat den Teil, der mir gehört, von mir gemietet. Sie bezieht Grundsicherung.

    Mietverträge unter Verwandten sind keine Seltenheit, sie müssen halt so abgeschlossen werden, wie man es mit fremden Personen auch machen würde. Abwegig ist es, da irgendwelche Betrugsabsichten zu unterstellen.

    @Tina: Nebenkostenabrechnung machen wir nicht, sie bezahlt das "Hausgeld" direkt an die Wohnungsverwaltung. Wir rechnen die nicht umlagefähigen Kosten ab, da bezahle ich dann meinen Anteil an sie.

    Viele Grüße,
    Heike
     
    Nach fast 4 Monaten hat sich das Arbeitsamt auf die letzte Abrechnung gemeldet, die ich für meinen Mieter gemacht habe.( Das AA -Jobcenter übernimmt die Mietkosten). Gott sei Dank nicht mehr lange!:)
    Ich muß nun als Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen, die nach neustem Gesetz sein soll.
    Frage ist hier: ich muß als Vermieter eine "Vorausleistung" eintragen.
    Gerade steht mir einer auf der Leitung. Kann mich auch gar nicht konzentrieren, habe viel um die Ohren.
    Was ist diese Vorausleistung?
    1.Ein Betrag, den ich für meinen Mieter verauslagt habe?
    2.Ein Betrag, den mein Mieter an mich schon vorab gezahlt hat?
     
    Ich weiß zwar den Begriff Vorausleistung auch nicht eindeutig zu erklären, aber ich würde denen die Anzahl der Vorauszahlungen und die Höhe der Vorauszahlungen benennen und eine Kopie der Abrechnung, die die Höhe der Vorauszahlungen nachweist, mitschicken.

    Eventuell ist mit der Vorausleistung aber auch die Einschätzunge der Heizkosten gemeint? Dann würd ich den durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre nehmen und mit dem derzeit gültigen Gaspreis hochrechnen.

    Ich habe Dich hoffentlich nicht noch mehr verwirrt. :d
     
    Wenn Du aber eine Heizkostenabrechnung nach den gesetzlichen Anforderungen machen sollst, würde die bei mir so aussehen (alle mit fiktiven Zahlen):

    m² Haus gesamt: 150 m²
    Anteil Sohn 40 m²

    Brennstoffverbrauch: 10.000 kWh = 1.500 € (Rechnungskopie eventuell mitgeben)
    Weitere Heizungsbetriebskosten, wie Schornsteinfeger, Betriebsstrom der Heizung (dürfte Dir der Nachweis auch schon wieder schwer fallen, da man im Einfamilienhaus dafür keinen Zwischenzähler hat) :
    Schornsteinfeger: 100 €
    Betriebsstrom: 80 €

    Heizkosten gesamt: 1.680 €

    Aufteilung der Kosten: 1.680 €/150 m² x 40 m² = 448 € (Anteil Sohn)

    Wobei ich jetzt nicht auf dem Laufenden bin, ob ich nach der aktuellen Heizkostenverordnung die Heizkosten ohne Einschränkungen einfach nach Wohnfläche verteilen darf.
     
    Eh ich mich zum Vermieten an den Sohn entschloß, habe ich das Amt angerufen, wie ich die Kosten nachweisen soll. Da wurde mir gesagt, Kopie der einzelnen Abrechnungen, wie Abfall, Wasser, usw. und Gas.
    Habe alles gedrittelt, weil wir ja 3 Personen sind, die diese Kosten verursachen. Ging 2 Jahre lang gut. Nun gibt es wohl seit Okt.2012 eine neue Heizkostenverordnung, da soll ein Heizkosenschlüssel angegeben werden.
    Für Mietwohnungen ohne separaten Zähler oder Ablesegeräte an den Heizkörpern kann man es auf die Personen oder Quadratmeter aufschlüsseln, habe mich für die Personen entschieden.
    Nun wollen die eine Vorausleistung.
    Rechne ich das zusammen, was der Sohn vom Amt als Heizkostengeld in seinem Bescheid überwiesen bekommen hat, und das, was wir tatsächlich zu 1/3 gezahlt haben, dann würden die ca.25€ zurück bekommen. Hat mit Versorgerwechsel zu tun.
    Als ich das von der neuen Verordnung noch nicht wußte, habe ich als Nachweis immer unsere Gasrechnung als Kopie angefügt. Sie kam jedesmal kommentarlos zurück und eine lapidare Bemerkung dazu, die Form ist unpassend, als Nachweis. Nun schrieb uns recht ungehalten der Betriebsleiter des Jobcenters, wir sollen endlich die Sache formgerecht gestalten. Das mach mal ohne Ahnung. Hatte wegen eines Termins angerufen, wo mir mal jemand erklärn sollte, wie es denn genehm wäre, da sagte man mir, da seinen sie nicht zuständig.
     
    Hab mal gegoogelt und fand unter Vermietung z.Bsp.folgendes:
    Kaltmiete.............€
    Vorausleistung Gas €
    Demnach ist darunter der Betrag zu verstehen, den der Mieter an den Vermieter zahlen muß.

    Im Jahr hat das Jobcenter z.Bsp. mtl.40€ für Gasheizung gezahlt und der tatsächliche Verbrauch pro Monat beträgt 35€. Würde heißen, pro Monat muß ich 5€ zurückzahlen.
    Vorausleistung 40€
    Verbrauch p.M. 35€

    Oder???
     
    Tina,
    wenn die anderen Kosten der Heizungsanlage extra abgerechnet werden ( Schornsteinfeger, Wartung, Strom für Pumpe usw. ), dann mußt Du die 5.- Euro
    zurück zahlen. Ansonsten kannst du sie mit den Nebenkosten für die Heizung verrechnen .
     
  • Zurück
    Oben Unten