Ist hier jemand ein Vermieter?

tina1

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17. Juni 2008
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Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Hallo zusammen,

bin seit einiger zeit vermieter für meinen sohn.
nun habe ich probleme, eine nebenkostenabrechnung zu erstellen.
hat jemand damit erfahrungen?
bin für eure hilfe dankbar.
 
  • das jobcenter, dem mein sohn die miete nachweisen muß, macht probleme.
    die grundmiete bleibt ja eh immer gleich. dann kommen ja noch die nebenkosten und heizkosten dazu.
    bei abgabe der unterlagen vorige woche hatte mein sohn alle in frage kommenden rechnungen, die für die nebenkosten relevant sind, dabei.
    nun schreibt das jobcenter folgenden satz.
    zitat: "Da sich die miete aus pauschalkosten zusammensetzt, kann nicht anhand der eingereichten nachweise(einzelrechnungen an den vermieter)eine prüfung der höhe der betriebskosten vorgenommen werden. der vermieter ist verpflichtet, ihen die erhöhung und den beginn der änderung der zahlung betriebskosten per änderung mietvertrag schriftlich mitzuteilen. aus diesem grund benötige ich den nachweis vom vermieter, ab wann ihnen die erhöhten betriebskosen beerchnet wurden."

    die betriebskosten bestehen aus den unterschiedlichen komponenten, wie wasser, abwasser, abfall.........usw., für welche ich teils schon neue abrechnungen habe, andere sind noch alt und ich müßte sie demnächst bekommen.
    der betrag für den schornsteinfeger ist z.bsp.aus dem monat september 2012.
    muß ich nun immer, wenn sich bei den nebenkosten was ändert/erhöht eine neue abrechnung an meinen mieter/sohn schicken?
     
  • Der Vermieter muss die Nebenkosten, die er seinen Mietern abverlangt, doch nicht detailliert begründen. Diese sollten allerdings verpflichtend im Mietvertrag vermerkt sein, bzw. in einer jährlichen Aufstellung an den Mieter pauschal (!!!) aufgeführt werden. Aus dieser Gesamtaufstellung ergibt sich dann der monatliche Anteil für den Mieter.

    Wenn auf der Abrechnung beispielsweise eine Position "Reinigung und Instandhaltung der Grünanlagen und des Treppenhauses" mit beispielsweise 200,-€ steht, so interessiert daran nur der monatliche Anteil von 20,-€ für den Mieter (Vermieterfreundlich gerechnet), wenn es den Mieter stört, dass das Treppenhaus und die Grünanlagen im ganzen Jahr keinerlei Pflege und Reinigung erfahren haben, kann er sich ja beschweren. Behörden, die Transferleistungen bezahlen, hat das allerdings nicht zu interessieren.

    Aber Vorsicht: Üblicherweise arbeitet dort das letzte Geschmeiß, es kann also sein, dass die sich andere Tricks ausdenken, um nicht zahlen zu müssen, vor allem, wenn sie den Verdacht haben, dass an der "Mutter vermietet an Sohn"-geschichte etwas faul ist.

    Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…

    Mein Rat: Besorge Dir ein Ratgeber-Handbuch für Vermieter, dann bist Du auch rechtlich auf der sicheren Seite!
     
  • Der Vermieter muss die Nebenkosten, die er seinen Mietern abverlangt, doch nicht detailliert begründen.
    Dies hat mir das jobcenter aber so erklärt.
    Diese sollten allerdings verpflichtend im Mietvertrag vermerkt sein, das stand auch im ersten mietvertrag drinnen-ändert sich doch aber immer. soll ich jedesmal einen neuen vertrag aufsetzen? bzw. in einer jährlichen Aufstellung an den Mieter pauschal (!!!) aufgeführt werden. Aus dieser Gesamtaufstellung ergibt sich dann der monatliche Anteil für den Mieter. ist klar, so hab ich es auch gemacht.

    Wenn auf der Abrechnung beispielsweise eine Position "Reinigung und Instandhaltung der Grünanlagen und des Treppenhauses" mit beispielsweise 200,-€ steht, so interessiert daran nur der monatliche Anteil von 20,-€ für den Mieter (Vermieterfreundlich gerechnet), wenn es den Mieter stört, dass das Treppenhaus und die Grünanlagen im ganzen Jahr keinerlei Pflege und Reinigung erfahren haben, kann er sich ja beschweren. Behörden, die Transferleistungen bezahlen, hat das allerdings nicht zu interessieren.

    Aber Vorsicht: Üblicherweise arbeitet dort das letzte Geschmeiß, es kann also sein, dass die sich andere Tricks ausdenken, um nicht zahlen zu müssen, vor allem, wenn sie den Verdacht haben, dass an der "Mutter vermietet an Sohn"-geschichte etwas faul ist.
    die vermietung machen wir schon seit zwei jahren so. wir haben auf unserem haus noch ein darlehen, wo das jobcenter den drittelanteil nicht tragen wollte, weil der sohn nicht im darlehensvertrag steht.
    wir liegen mit unserer grundmiete weit unter der örtl.vergleichsmiete, haben aber mitgeteilt, daß sich unser sohn eine eigene, wenn auch teurere wohnung nehmen würde.
    Vor Jahren ließ ich einen alten Kumpel, der eigentlich nach Mexiko ausgewandert war, dort aber offensichtlich irgendwann Heimweh bekam und plötzlich wieder in Deutschland auf der Matte stand, eine Zeitlang in einer nicht genutzten Einliegerwohnung wohnen. Ich setzte einen Mietvertrag, knapp unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete auf und führte auch nur einen Teil der Wohnung dort auf um die Quadratmeterzahl gering zu halten.
    Trotzdem weigerte sich das Amt, zu zahlen. Begründung war, dass die Miete zu hoch sei. Lächerlich, denn auf dem freien Markt gab es überhaupt keine Wohnungen in der Preislage und im sozialen Wohnungsbau ewige Warteschlagen. Selbstredend, wollte ich das Geld aus der Miete gar nicht für mich, sondern ich hätte es ihm überlassen, er hatte nämlich bei seiner Auswanderung sein ganzes Hab und Gut verscherbelt und stand jetzt mit leeren Händen da…

    Mein Rat: Besorge Dir ein Ratgeber-Handbuch für Vermieter, dann bist Du auch rechtlich auf der sicheren Seite!

    dazu kommt noch, daß gar keine freie infrage kommende wohnung hier zur verfügung stünde.
     
    Soweit ich weiß, musst du die Nebenkosten am Ende, bzw. Anfang des Jahres für das gesamte, vergangene Jahr machen.
    Du musst die Nebenkosten aufschlüsseln und bei Verlangen (was bei deinem Sohn ja nicht in Frage kommen wird) die Unterlagen zur Einsicht bereit haben.
    Du rechnest ja immer nur das vergangene Jahr ab, also hast du ja alle Unkosten. Wenn sich im laufenden Jahr etwas erhöht, interressiert das erstmal keinen.

    Wenn du wissen willst, was du alles abrechnen kannst: www.nebenkostenabrechnung.com

    Ich/wir sind demnächst Vermieter und ich hab mich schon etwas in die Materie eingearbeitet.

    lg
    Andi
     
  • mein ärgernis ist ja folgendes.
    es wird von mir schon über 2 jahre so gemacht. mir hatte es meine damalige beraterin, als ich persönlich noch mit dem jobcenter zu tun hatte, so gesagt.
    dann war der sohn am 7.januar beim jobcenter, die haben alle rechnungskopien einbehalten(warum haben sie da nicht gleich gesagt-lieber herr s., so geht das nicht, das muß so und so aussehen, bzw.nachgewiesen werden)? sie haben auch noch einen zettel mitgegeben, worauf stand, er solle die neue abwasserrechnung, wenn sie ende februar kommt, und die gasrechnung nachreichen.
    dazu gab man bis 14.1. frist. wir haben den brief mit den geforderten unterlagen gestern zur post gebracht. und heute schon kommt ein schreiben, worin es heißt, daß das verfahren falsch ist.
    nun scheinen sie eine völlig andere abrechnungsart haben zu wollen.
    soll ich nun alles in einer summe als nk angeben, oder muß das alles einzeln aufgeschlüsselt werden? ich bin nie in verlegenheit gekommen, eine nebenkostenabrechnung von jemandem zu erhalten.
     
    Hallo Tina,

    wenn die Herrschaften vom Jobcenter ganz bestimmte Vorstellungen haben, dann wird Dir hier erst einmal niemand helfen können.

    Auf dem neuesten Schreiben ist bestimmt eine Telefonnummer angegeben. Ruf doch dort an und laß nicht eher locker, bis Du alle Informationen zu der gewünschten Form und den erforderlichen Unterlagen hast (Namen geben lassen nicht vergessen!)

    Nach meinen Erfahrungen sind die Behörden am Telefon überraschend freundlich.
     
    dann hast du zum glück andere erfahrungen mit den behörden gemacht.
    wenn ich anrufe, muß ich die nummer der bedarfsgemeinschaft nennen, ohne die geht gar nichts. und das ist die nummer vom sohn. sofort belehrt mich die telefondame, daß ich keine auskuft bekomme, sohn muß selbst anrufen.
    also ruft der sohn selbst ab, nennt seine nummer und wenn er sein anliegen vorträgt, bekommt er zu hören, es wäre sache des vermieters, die abrechnung zu machen und er bekommt keine auskuft.
    da beißt sich die katze in den schwanz.
    ich habe mir gerade mal nk abrechnungen im internet angeschaut, die beziehen sich aber mit den gesamtkosten auf die gesamtmietfläche und rechnen das dann runter auf den einzelnen mieter. das geht aber bei uns nicht. es ist ja nur ein mieter, den rest des hauses bewohnen wir ja selbst.
     
  • also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, rechne ich alle beträge des vorjahres auf, drittel sie(meine ausgaben sind ja für drei leute) und bilde die summe daraus, und das sind dann die nebenkosten.
     
  • trotzdem kannst du doch nach m² aufteilen.

    Ich würd mich aber auch nicht so leicht abspeisen lassen.
    Wenns telefonisch nicht klappt, dann persönlich.

    lg
    Andi

    ich glaube, ich habe die lösung gefunden. im netz gibt es formulare zum download.

    die beim jobcenter sind gesichert, wie fort knox und auskunftsfreudig wie der papst. ohne audienz kommst du da nicht rein.
     
    Verstehe. Das ist nervig, wenn es keine klaren Zuständigkeiten gibt. :mad:

    Kann nicht Dein Sohn anrufen und Auskunft verlangen, was genau an seiner Abrechnung nicht genehm ist? Immerhin wurde sie ihm ja abgelehnt (ich geh davon aus, dass er der Adressat des letzten Schreibens war). Die müssen ihm doch auch Hinweise geben, was genau ihnen nicht passt.

    Es ist unerfreulich, ich sehe schon.
     
    okay, Problem gelöst. Glückwunsch.

    Wie Du das Ganze schilderst ist es ein Grund mehr, nienienie mit unseren Jobcentern zu zun zu kriegen!
     
    die haben ihm nur geschrieben, er kann/soll die nebenkosten nicht anhand unserer rechnungen nachweisen. der vermieter, also ich, solle ihm eine übliche nebenkostenabrechnung machen, das sei meine pflicht als vermieter.
    mit dem formular aus dem netz kriege ich das hin.
    hätten das ihm aber gleich bei abgabe dieser rechnungen sagen können. nein, die kopieren sich erst 9 originalrechnungen, obwohl sie wissen, das ist falsch.
    sind die etwa nur datensammelwütig:rolleyes::d:confused:
     
    okay, Problem gelöst. Glückwunsch.

    Wie Du das Ganze schilderst ist es ein Grund mehr, nienienie mit unseren Jobcentern zu zun zu kriegen!

    ne, ich bin heilfroh, mich dort nicht mehr hinbegeben zu müssen. mir stünden ein paar euronen zu, aber was die einen dafür triezen, nein danke. da ist mir mein ruhiger nachtschlaf lieber. und mein sohn hat das hoffentlich auch bald geschafft.
     
    Die höheren Nebenkosten bekommt man vom Jobcenter erstattet deshalb wollen die die extra haben also sehen was reine Miete ist und NUR Nebenkosten.

    Bei mir steht das alles einzeln aufgeführt im Mietvertrag also mal so als Bsp.

    Miete 250€
    Nebenkosten:
    -Müllabfuhr 20€
    -Garten und Gehwegspflege 10 €
    etc...
    = zusammen 80€

    Ich zahl also eine monatliche Pauschale für die Nebenkosten und wenn der Vermieter dann am Ende des Jahres merkt es war teurer dann wird etwas nachgezahlt oder wenns billiger war etwas erstattet.
    So brauchst du nicht ständig die Miete ändern monatlich sondern nur noch 1x im Jahr eine einzelne Nebenkostenabrechnung schreiben.
     
    Ich war mit unserem volljährigen Sohn der gar nicht bei uns wohnt, auch wegen der BAB - Verlängerung mit bei der Arbeitsagentur, damit wissen die, das sie reden dürfen. Der einzige der dann noch Einspruch erheben könnte wäre dein Sohn.

    Gruß Suse
     
    ich mach jetzt per formular aus dem internet eine berechnung für das vergangene jahr und reiche sie ein. bin gespannt, was dann passiert. einen vorläufigen bescheid haben wir ja bekommen.
     
    Hi Tina,

    ich bin berufsbedingt u. a. Vermieter. Der Mieter muss sich beim zuständigen Arbeitsamt oder der Jobverwaltung einen Vordruck für die Vermieterbescheinigung holen. Der Vermieter füllt diesen anhand der laufenden Miete und jeweiligen Betriebskosten aus.
    In den meisten Fällen bleiben die Kosten, also die einzutragenden Posten, gleich, bedingt durch die jährlichen Abschäge.
    Normalerweise sollte es da keine Probleme geben.

    In der Regel interessiert es die Ämter nicht, ob Privatvermieter oder Landesmietwohnungen.
     
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