Ist Hecke eine Einfriedung im baurechtlichen Sinn

Scar

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Hallo, für Einfriedungen des Grundstücks die höher als 2m sind, benötigt man eine Baugenehmigung. Ich habe gelesen, daß eine Hecke nicht als Bauwerk zählt. Weiß jemand ob die 2m Grenze bzw. das Genehmigungserfordernis daher auch für Thuja-Hecken gilt? Hecken sind ja auch Einfriedungen. Allerdings kein Bauwerk. Ich denke eher schon.

Gelten Sträucher eigentlich auch als Einfriedung? Was ich recherchiert habe nicht. Wenn ich nun das Grundstück an der Grenze mit STräuchern bepflanze dürfte es kein Problem geben, wenn sie höher als 2m werden, oder?
Wäre für eine Antwort dankbar.
Ciao
Chris
 
  • Moorschnucke

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    Hallo Scar,
    doch - für alles gibt es Grenzen!!!!
    Stell dir vor, dein Nachbar würde auf DEINE Westseite nen Kirschlorbeer nah an die Grenze pflanzen: Nach 10 Jahren hättest du in einem großen Teil deines Gartens keine Sonne mehr.

    Gerne würde ich dir beim Suchen helfen, denn es gibt für jedes Bundesland ein Nachbarrecht oder Nachbarschftsrecht. Dort kannst du alles, was Hecken und Sträucher betrifft, nachsehen.
    Leider steht - wie so oft - unter dem Avatar KEIN Ort/KEINE Gegend!!!:(

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke
     
    T

    Tono

    Guest
    Pflanzen sind keine baulichen Anlagen im Sinne des § 29 BauGB.

    Allerdings müsstest Du einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Dort können sich auch Vorgaben über die zulässige Bepflanzung befinden.

    Was die Höhe der Hecke angeht, so ist dies regional individuell durch die Gemeinden geregelt. Am besten in der Gemeinde nachfragen.


    ausgeheckte Grüße
    Tono
     
  • aLuckyGuy

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    Jepp ... meines Wissens sind Hecken wie alle Bepflanzungen im Nachbarrecht der Länder geregelt, während bauliche Dinge in den Landesbauordungen festgelegt sind. Wobei beides von den örtlichen Kommunen wieder anderweitig geregelt sein kann, denn die betreffenden Landesgesetze gelten immer nur solange "soweit von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nichts Andereres bestimmt wurde".

    Kleine Anmerkung am Rande. Meines Erachtens gehen die baulichen und pflanztechnischen Einschränkungen in vielen Kommunen viel zu weit. Irgendwo hab ich mal gelesen, würde man überall in Deutschland das Nachbarrecht derart eng auslegen, wie manche Kommunalpolitiker dies einfordern, wäre ein wohl ein beispielloser Kahlschlag die Folge.
     
  • T

    Tono

    Guest
    Ja, wie schon erwähnt, da Pflanzen keine "baulichen Anlagen" im Sinne des § 29 BauGB sind, handelt es sich auch nicht um eine Einfriedung im baurechtlichen Sinne. Das ist dann mal soweit geklärt.

    Mir geht die "Regelungswut" kommunaler Planungsbehörden auch zu weit. Wenn ich mir aber heute so die pflanzenrechtlichen "Sünden" der Vergangenheit anschaue, dann macht es zum Teil schon Sinn, das Ganze etwas einzugrenzen. Nadelbäume sind ja z.B. ganz nett, wenn man sie setzt. Aber sobald sie mannshoch werden, gehören sie raus. Die haben in einer Stadt nichts verloren.

    Noch kurz zur Terminologie: Die Regelung zur Wuchshöhe von Hecken ist nicht "Nachbarschaftsrecht". Den Begriff gibt es so im öffentlichen Recht nicht. Nachbarrecht betrifft ausschließlich das zivilrechtliche Sachenrecht der Nachbarn untereinander. Wie sich das Kind nennt, ist jeder Gemeinde selbst überlassen.


    öffentliche Grüße
    Tono
     
  • T

    Tono

    Guest
    Ah, ok. Eine Erfindung der Niedersachsen. :grins:
    Ich halte ein solches Gesetz für so überflüssig wie einen Kropf.

    erfinderische Grüße
    Tono
     

    aLuckyGuy

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    Peine
    Ah, ok. Eine Erfindung der Niedersachsen. :grins:
    Ich halte ein solches Gesetz für so überflüssig wie einen Kropf.
    Stimmt! :grins: Ich habe mal darin gelesen. Allein die Zentimeterangaben bei Abstand und Höhe sind schon eine Schau. :rolleyes:
    Ich habe das Gesetz mal als Info auf der Seite einer Stadtverwaltung gefunden, die aber sogleich darauf hinwies, das dieses Gesetz bei ihnen nicht zwingend anzuwenden sei und sozusagen nur eine Art Richtlinie. Und da stand auch der Satz das, wenn jeder Grundstücksbesitzer sich peinlich genau an diesen Gesetz halten würde, es in Deutschland wohl ziemlich trostlos aussähe.
     

    Scar

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    Hallo, für uns gilt das bayerische Recht. In Bayern gibt es jedoch kein extra Nachbarschaftsrecht.

    In 2m Abstand zur Grundstücksgrenze darf man Bäume pflanzen die so hoch werden können, wie sie eben wachsen. In 0,50m Abstand dürfen die Pflanzen 2m werden.

    Es gibt dann noch eine zusätzliche Vorschrift (57 BayBO) wonach Einfriedungen ab 2m einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Beim Landratsamt wurde mir gesagt, daß auch Thukjahecken dazu gehören. Allerdings habe ich oft gelesen, daß eben eine Thujahecke keine Einfriedung im baurechtlichen Sinn ist. Daher frage ich mich, ob der Recht hat. Ich frage mich auch, ob ich eben Sträucher pflanzen kann, da diese eben eigentlcih schon gar keine Einfriedung mehr darstellen.

    Bei uns im Garten ist die gesamte Südseite vom Nachbarn mit bis zu 15m hohen Fichten in teilweise 20cm Abstand von unserer Grenze bepflanzt. Da gilt jedoch der Bestandsschutz da 5 Jahre lang nichts dagegen gemacht wurde. Das ist schon ärgerlich genug.

    Das westlich von uns gelegene Grundstück liegt 2m höher (durch Betonmauer getrennt). Jetzt soll ich zwar anböschen dürfen. Da die Böschung dann aber 2m beträgt soll ich keine Einfriedung mehr pflanzen dürfen. Das Nachbarhaus ist ca. 3m an der Grenze und hat vollen Einblick auf unseren Garten und Haus. Sogar vom Garten aus, weil wir angeblich nichts pflanzen dürfen.

    Ich denke aber, daß ich zum einen Sträucher pflanzen dürfte, jedendfalls aber in 2m Abstand, da das definitiv keine Einfriedung mehr ist.

    Hoffe ich konnte es einigermaßen rüberbringen, was das Problem ist.
     
    H

    harzfeuer

    Guest
    Hallo Scar,

    dieses Problem ist recht häufig!

    Pflanz doch einfach etwas!
    Wenn ich dir jedoch einen Rat geben darf,
    ich würde keine Thujahecke bevorzugen!
    Nicht weil sie deinen Anforderungen nicht entspricht,
    sondern weil du ja auf der anderen Seite schon die hohen Nadelbäume vor der Nase hast!

    Wie wäre es mit einer Rotbuchenhecke, die behält im Winter das alte Laub (wird natürlich braun) und ist somit auch das ganze Jahr blickdicht!

    Sind deine Nachbarn denn grundsätzlich auch gegen deine Pläne?

    LG Anett
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Scar

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    Der Nachbar ist ein Bauträger. Der will das Grundstück verkaufen bzw. 6 Reihenhäuser und ein Einfamilienhaus bauen wenn die Aufträge da sind.
    Vor unser Grundstück käme das EFH. Direkt dahinter die Reihenhäuser.
    Das Projekt lässt sich besser verkaufen, wenn nichts hingepflanzt werden kann und von dem sehr kleinen Grundstück des EFH zu einer Seite (also zu unserer) noch ein freier Blick wäre.
    Der hat das große Grundstück in lauter kleine aufgeteilt(Reihenhäuser). Daher hat natürlich kein Grundstück mehr groß Platz bzw. Sicht.
     
  • H

    harzfeuer

    Guest
    Bleibt die Frage ob er gegen dich vorgeht, wenn du mit einer "kleinen" Hecke anfängst!

    Später wenn verkauft ist kann sie ja dann wachsen!:D
     

    Scar

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    und eben die Frage ob auch Sträucher eine Einfriedung darstellen oder ob ich vereinzelte Sträucher pflanzen kann.

    Laut Definition ist eine Einfriedung ja sowas wie undurchdringlich.Eine Hecke erfüllt diese Voraussetzung. Luftig gepflanzte Sträucher meiner Ansicht nach nicht.
    Eine Einfriedung ist ja wie gesagt bis 2m ohne Genehmigung möglich. Ich möchte letztlich keine Genehmigung benötigen. Es soll nur normales Nachbarschaftsrecht gelten.

    Meine andere Nachbarin hat zu dem Grundstück des Bauträgers schon vor Jahren aufgeböscht und Sträucher gepflanzt. Da hatte er nichts dagegen, da dort keine besondere Aussicht sein soll. Auch sollte damals noch nicht gebaut werden.

    Wenn also verschiedene bunte Sträucher keine Einfriedung darstellen, würde ich das pflanzen. Nur würde ich gerne wissen, was jetzt alles eine Einfriedung im juristischen Sinn darstellt.
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Bis 3 Bäume nennt man es eine Baumgruppe, darüber hinaus ist es eine Hecke. Eine Einfriedung ist alles was einfriedet, also eine Fried-Zone schafft. Friedhöfe sind immer eingefriedet, entweder mit einer Hecke oder einer Mauer.
    Ist doch gar nicht so schwierig. Alles was die Grenze dicht macht ist eine Einfriedung. Will man hoch hinaus, muss man mehr Abstand halten.

    Gruß Apisticus

    Ondr dr kloinschten Schteppdeckn ka dr gröschte Depp schteckn.
     

    Scar

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    Wenn ich dann zB an die Grenze ein paar Dreiergruppen mit Lücken dazwischen pflanze und 2m dahinter wieder ein paar Dreiergruppen, wird es auch ein Sichtschutz, ist aber keine Hecke oder?
     

    aLuckyGuy

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    Das Projekt lässt sich besser verkaufen, wenn nichts hingepflanzt werden kann und von dem sehr kleinen Grundstück des EFH zu einer Seite (also zu unserer) noch ein freier Blick wäre.
    Verstehe ich zwar überhaupt nicht, aber so was hört man ja ständig. Ich meine, ich schaue doch lieber auf eine schöne grüne Hecke oder einen Baum als auf eine Hauswand, ein Dach oder gar ins Wohnzimmer der Nachbarn. Früher konnte man ein Haus noch teurer verkaufen wenn es über alten Baumbestand verfügte. Heute macht man stattdessen alles platt, nennt das hell und freundlich und ist allen Ernstes der Meinung das dann auch noch mehr Wohnwert hätte. Wie gesagt, ich kapiers einfach nicht.
    Laut Definition ist eine Einfriedung ja sowas wie undurchdringlich. Eine Hecke erfüllt diese Voraussetzung. Luftig gepflanzte Sträucher meiner Ansicht nach nicht.
    Ich denke nicht, das eine Einfriedung an solche Bedingungen geknüpft ist. Im Gegenteil, eine Einfriedung kann bsw. auch aus einen fast nicht sichtbaren Netz bestehen, wie es manche Katzenhalter zum Sichern ihrer Gärten für den gesicherten Freigang ihrer Miezen benutzen. Oder bsw. ein Maschendrahtzaun der zum Einzäunen von Hühner oder Kaninchen benutzt wird. Wenn etwas undurchdringlich sein soll handelt es sich um einen Sichtschutz. Und der kann, soweit die Stadt oder Gemeinde nichts anderes verfügt hat, bis in einer Höhe von 1,80 bzw. 2 Meter auch direkt bis an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Und eine Einfriedung hat nicht automatisch etwas mit dem Grundstückszaun zu tun. Man kann auch innerhalb eines Grundstückes etwas einfrieden. Ausnahmen gibt es so weit ich weiss nur bei gewissen Eckgrundstücken an Strassenkreuzungen.

    Ansonsten denke ich schon, das ihr das Recht habt eine hohe Hecke oder sogar einen Sichtschutzzaun zu setzen. Das heisst, wenn ihr bsw. wirklich den Boden an der Gartengrenze bis auf die Höhe des Nachbargrundstückes angebt, habt ihr natürlich auch das Recht, von diesen Bodenniveau aus noch mal zwei Meter nach oben zu bauen. Das allerdings den Leuten von der Stadt oder dem Landkreis begreiflich zu machen, dürfte wieder eine ganz andere Sache sein. Man möchte es nicht für möglich halten aber nach meinen Erfahrungen ist dort die Unwissenheit unglaublich gross.
     

    tina1

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    Hallo,

    damit hab ich mich auch schon beschäftigen müssen.

    Zitat meines Vorgängers:
    Ansonsten denke ich schon, das ihr das Recht habt eine hohe Hecke oder sogar einen Sichtschutzzaun zu setzen. Das heisst, wenn ihr bsw. wirklich den Boden an der Gartengrenze bis auf die Höhe des Nachbargrundstückes angebt,das wäre bei uns verboten habt ihr natürlich auch das Recht, von diesen Bodenniveau aus noch mal zwei Meter nach oben zu bauen.Die Aufschüttung plus Zaun oder Bepflanzung dürfen das Maß von 1,80 oder 2m nicht überschreiten Das allerdings den Leuten von der Stadt oder dem Landkreis begreiflich zu machen, dürfte wieder eine ganz andere Sache sein. Man möchte es nicht für möglich halten aber nach meinen Erfahrungen ist dort die Unwissenheit unglaublich gross.
    __________________


    Aber vielleicht ist ja der künftige Nachbar auch deiner Meinung und möchte nicht rund um die Uhr gesehen werden.

    LG tina1
     

    aLuckyGuy

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    Nun ja, aber das würde ja bedeuten, das wenn die Nachbarn einen 2 Meter hohen Sichtschutzzaun auf ihr ohnehin schon 2 Meter erhöhtes Grundstück setzen, dieser dann sogar 4 Meter hoch wäre. Man kann es drehen wie man will, hier stossen die gesetzlichen Regelungen mal wieder an ihre Grenzen.
     

    tina1

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    Hallo,

    dann kommt es wohl darauf an, wo das Geländeniveau ist.
    Mein Nachbar hat einen Erdhügel geschaffen, welcher 0,70 cm höher als unser Garten war, darauf eine Terrasse errichtet und darauf ein 0,90 cm hohes Sichtschutz-Zaunsfelde gesetzt. Also insgesamt 1,60m hoch.
    Erlaubt sind 1,80m. Nach einiger Zeit hat er auf diesen Sichtschutz noch eine Reihe Zaunsfelder von einer Höhe von 0,90cm gesetzt. Wir waren dann 2,50m hoch eingezäunt, genau vor meinem Wohnzimmerfenster. Das ist vom Bauamt beanstandet worden und eine Reihe Zaun mußte abgebaut werden.
    Ich bin bestimmt kein Paragraphenreiter, aber die Terrasse samt Sichtschutz ist 2m vor meinem Fenster gewesen.

    LG tina1
     
    H

    harzfeuer

    Guest
    Uhhps,
    das fänd ich wohl auch blöd!

    Ist ja wie Alcatraz!

    LG Anett
     
    A

    Apisticus

    Guest
    Wenn ich dann zB an die Grenze ein paar Dreiergruppen mit Lücken dazwischen pflanze und 2m dahinter wieder ein paar Dreiergruppen, wird es auch ein Sichtschutz, ist aber keine Hecke oder?

    Dies ist anzunehmen, wenn ein durchschnittlicher Beobachter, der sich in die Pflanzung anschaut, nicht auf die Idee käme, es wäre eine Hecke.

    Gruß Apisticus
     

    Scar

    Mitglied
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    Dies ist anzunehmen, wenn ein durchschnittlicher Beobachter, der sich in die Pflanzung anschaut, nicht auf die Idee käme, es wäre eine Hecke.

    Gruß Apisticus


    Das ist genau mein Problem: Ab wann eine Einfriedung im baurechtlichen Sinn vorliegt, für die man eine Genehmigung braucht.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Dreiergruppen versetzt so eine Einfriedung darstellen.
    2m hinter der Grenze kann ich ja zudem eh wieder pflanzen in belieber Höhe (Bayern).

    Eine Thujahecke ist zB eine Einfriedung. Ganz klar. Büsche und Sträucher meiner Meinung nach nicht, weil man da durchgehen kann.
     
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