Hallo, für Einfriedungen des Grundstücks die höher als 2m sind, benötigt man eine Baugenehmigung. Ich habe gelesen, daß eine Hecke nicht als Bauwerk zählt. Weiß jemand ob die 2m Grenze bzw. das Genehmigungserfordernis daher auch für Thuja-Hecken gilt? Hecken sind ja auch Einfriedungen. Allerdings kein Bauwerk. Ich denke eher schon.
Gelten Sträucher eigentlich auch als Einfriedung? Was ich recherchiert habe nicht. Wenn ich nun das Grundstück an der Grenze mit STräuchern bepflanze dürfte es kein Problem geben, wenn sie höher als 2m werden, oder?
Wäre für eine Antwort dankbar.
Ciao
Chris
Gelten Sträucher eigentlich auch als Einfriedung? Was ich recherchiert habe nicht. Wenn ich nun das Grundstück an der Grenze mit STräuchern bepflanze dürfte es kein Problem geben, wenn sie höher als 2m werden, oder?
Wäre für eine Antwort dankbar.
Ciao
Chris