Fjäril
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Vermutlich haben es die meisten ohnehin in diversen Medien gelesen, trotzdem hier noch mal für jene, denen es entgangen ist und ganz speziell für jene, die auf Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind und daher auch auf dieses Insektenpulver reagieren könnten.
Ab 24. Jänner, also morgen, ist entfettetes Pulver aus Hausgrillen als Beimischung in diversen Nahrungsmitteln zugelassen. Auch Heuschrecken-Pulver soll als Lebensmittel in die „Unionsliste der neuartigen Lebensmittel“ aufgenommen worden sein.
Ich schätze mal, dass Hersteller das nicht groß draufschreiben, wenn sie jetzt plötzlich Grillen- oder Heuschreckenpulver in ihr Produkt mischen, also ist es vielleicht ratsam, die Zutatenliste öfter mal zu kontrollieren bzw. zu schauen ob da steht, dass der Verzehr der Lebensmittel „allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind“
(8) In ihrem Gutachten kam die Behörde außerdem auf der Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit Insekten im Allgemeinen, die den Verzehr von Acheta domesticus nicht eindeutig mit einer Reihe anaphylaktischer Ereignisse in Verbindung brachten, sowie auf der Grundlage von Daten, die nachweisen, dass Acheta domesticus eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält, zu dem Schluss, dass der Verzehr dieses neuartigen Lebensmittels eine Sensibilisierung gegen Proteine von Acheta domesticus auslösen kann. Die Behörde empfahl, die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen.
Ab 24. Jänner, also morgen, ist entfettetes Pulver aus Hausgrillen als Beimischung in diversen Nahrungsmitteln zugelassen. Auch Heuschrecken-Pulver soll als Lebensmittel in die „Unionsliste der neuartigen Lebensmittel“ aufgenommen worden sein.
Ich schätze mal, dass Hersteller das nicht groß draufschreiben, wenn sie jetzt plötzlich Grillen- oder Heuschreckenpulver in ihr Produkt mischen, also ist es vielleicht ratsam, die Zutatenliste öfter mal zu kontrollieren bzw. zu schauen ob da steht, dass der Verzehr der Lebensmittel „allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind“
Auszug aus dem Amtsblatt der Europäischen Kommission
(7) In ihrem wissenschaftlichen Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist. Das wissenschaftliche Gutachten bietet folglich ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) bei Verwendung in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung den Bedingungen für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 genügt.(8) In ihrem Gutachten kam die Behörde außerdem auf der Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit Insekten im Allgemeinen, die den Verzehr von Acheta domesticus nicht eindeutig mit einer Reihe anaphylaktischer Ereignisse in Verbindung brachten, sowie auf der Grundlage von Daten, die nachweisen, dass Acheta domesticus eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält, zu dem Schluss, dass der Verzehr dieses neuartigen Lebensmittels eine Sensibilisierung gegen Proteine von Acheta domesticus auslösen kann. Die Behörde empfahl, die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen.