Elternunterhalt - gibt es Leidgenossen?

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Es ist zum .......

Im Juni bekam GG ein Schreiben vom SA mit der Bitte, Auskunft über Einkommen, Belastungen usw. zu erteilen. Seit Monaten beschäftigen wir uns mit dem Thema, haben einen riesen Papierberg zu liegen.

Heute kam das Hammer-Schreiben. Nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sollen wir einmalig über 1.300 € an Nachforderung und ab 01.11. monatlich 332 € zahlen :mad:

Wir haben alles mögliche belegt, alle Belastungen angegeben usw. Nur ist es leider so, dass lange nicht alles anerkannt wird.
Aber Fakt ist nunmal, dass die Ausgaben da sind, wir können uns nix aus den Rippen schneiden.
Der von uns angegebene Reparaturstau von ca. 40.000 € wurde nicht angerechnet, dafür muss man erst einmal tatsächlich die Reparaturen durchführen lassen. Hallo :confused: Wie soll man dann selbst Altersvorsorge betreiben? Die SÄ beschwören ja regelrecht, dass man somit selbst im Alter zum Sozialfall wird.

Wir legen natürlich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und möchten uns durch die Rechtschutzversicherung Rechtsbeistand holen.

Hat jemand evtl. Erfahrungen damit, wie man vorgehen muss?

Eine Sch......, das WE ist gelaufen :mad:
 
  • Hallo Murmelchen!

    Was spricht denn dagegen, den eigenen Eltern zu helfen?

    Hilfestellung geben der spezialisierte Rechtsanwalt sowie - mit Einschränkungen - Rechtsforen.

    Viele Grüße
    -John
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo Murmelchen!

    Was spricht denn dagegen, den eigenen Eltern zu helfen?

    Viele Grüße
    -John

    Hallo John,

    normalerweise nichts. Nur ist es in unserem Fall so, dass wir selbst nicht vermögend sind.
    Hingegen ist Vermögen bei den Schwiegereltern durchaus vorhanden. Schwiegervater lebt im schuldenfreien Haus. Er ist stark pflegebedürftig, hat einen Betreuer, der ihm mtl. 400 € Taschengeld zur Verfügung stellt. Lt. Aussage des Pflegedienstes (3 x tgl.) ist die Pflege nicht mehr zumutbar, da das Haus nicht behindertengerecht ist und die Pflegekräfte mit ihm überfordert sind. Treppenlift ist defekt und würde ca. 1000 € an Reparatur kosten.
    Ich könnte noch viel weiter ausholen, aber das sprengt wohl hier den Rahmen :rolleyes:
     
  • Vielen Dank für die sehr aufschlussreichen Links liebe Moorschnucke
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    Ich bin auch schon seit Monaten im Forum Elternunterhalt unterwegs, aber das viele Lesen der ganzen Urteile dort hat mich schon rammdösig gemacht :d

    Es ist alles furchtbar kompliziert :rolleyes:

    Lt. Aussage des Betreuers (selbst Anwalt) kann das Haus der Eltern nicht beliehen werden, angeblich wegen des Erbrechtes. Aber da werden wir noch nachhaken. Normalerweise ist es so, dass meine SchwiMu, die ja zum gleichen Teil im Grundbuch eingetragen ist, erst einmal ihre Hälfte des Vermögens aufbrauchen muss. Aber da beide verheiratet sind und SchwiVa noch im Haus lebt, ist mit einem Erlös nicht zu rechnen.

    GG hat noch 4 Geschwister, wovon 2 einen ganz guten Lebensstandard, allerdings die Ehepartner nur ein geringes Einkommen haben. Es wäre alles kein Problem, wenn die Forderung aufgeteilt würde. Da wären wir sicher die letzten, die sich gegen Elternunterhalt wehrten. Aber diese Ungerechtigkeit, zumal GG sich als einziger sein Leben lang für seine Eltern aufgeopfert hat.

    So, nun möchte ich mich nicht weiter reinsteigern.

    Wir werden uns nächste Woche einen Anwalt für Familienrecht suchen, der spezialisiert ist auf Elternunterhalt :rolleyes:
     
  • Ich denke, alle Kinder werden herangezogen und wenn nur Ihr zahlen müßt, dann haben die anderen mehr Belastungen.
    Ehe die Solidargemeinschaft....herangezogen wird, sollte doch immer erst das Erbe aufgebraucht und die Kinder herangezogen werden. Wenn es ungerecht erscheint, kann man ja Widerspruch einlegen..Wie auch immer, wer seine Eltern nicht selber pflegen will und die Pflegeversicherung nicht ausreicht, der muß halt zahlen. Die Berechnung kann nun mal nicht danach gehen, was man alles noch vor hat.

    Was ich aber bei niemandem verstehen kann ist, wieso man nicht selbst die Betreuung übernimmt. Wie kann ein pflegebedürftiger Mensch 400€ monatlich Taschengeld ausgeben? wofür? Und was kostet der Betreuer? Soweit ich weiß, wird ein Betreuer vom Gericht kontrolliert und funktioniert das? Sowas hätte ich mir nie und nimmer aus der Hand nehmen lassen, wenn Vermögen da ist.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Mahatari, hast Du schon mal die Belastung eines Pflegenden Angehörigen an Dir selber erfahren?
    Ich kann es in einigen Fällen sehr gut nachvollziehen, warum die Angehörigen eher von Pflegeheimen betreut werden, denn Demenzen und Unzurechnungsfähigkeit ist meist schlimmer als die fehlende Funktionalität des Körpers.

    Murmelchen, das erscheint mir wirklich hoch, 400€ im MOnat.....wie rechnet sich das? Müßte davon nicht etwas abgezogen werden, um den Pflegezustand zu erhalten?

    BEste Grüße
    Doro
     
    @ Doro......ich weiß, was es bedeutet und wenn alle sich so der Familie verpflichtet fühlten, wie es in unserer Familie üblich ist, dann müßten die meisten Heime schließen...ich will das aber auf keinen Fall verallgemeinern.Nicht jeder kann es, will es und ist auch nicht dazu in der Lage.

    Ich meinte die Betreuung durch einen vom Gericht bestellten Betreuer.
    Da hat man schon viele Dinge gehört....und die Angehörigen haben wohl keine Möglichkeit der Kontrolle.Da sind schon viele Vermögen verbraucht worden.
    Ich weiß von einer Betreuerin, die sich unter anderem wöchentlich einen großen Blumenstrauß geschenkt hat, und dem Pflegepersonal auch...ist doch nett...oder? Als dann das Geld alle war, kamen solche Dinge raus.
    ich will absolut nicht diesem Berufsstand etwas unterstellen, nur 400€ Taschengeld???...so viel hätte ich auch gerne für mich.
     
  • Taschengeld, das kann ja vieles bedeuten, das wird Inga am
    besten wissen was davon für was verbraucht wird.

    Manchmal fallen darunter auch die Friseurbesuche, die Fusspflege,
    Kosmetikartikel, Kleider usw.

    Das Thema Betreuung ist ein weites Feld und auch da wird es vielleicht
    schwarze Schafe geben.
    Normalerweise aber muss ein Betreuer alle Kassenzettel, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahren. Zusammen mit den Kontoauszügen des Betreuten werden die Sachen vom Vormundschaftsgericht oder eben dessen Notar einmal jährlich überprüft.


    LG Feli
     
  • Taschengeld, das kann ja vieles bedeuten, das wird Inga am
    besten wissen was davon für was verbraucht wird.

    Manchmal fallen darunter auch die Friseurbesuche, die Fusspflege,
    Kosmetikartikel, Kleider usw.

    Das Thema Betreuung ist ein weites Feld und auch da wird es vielleicht
    schwarze Schafe geben.
    Normalerweise aber muss ein Betreuer alle Kassenzettel, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahren. Zusammen mit den Kontoauszügen des Betreuten werden die Sachen vom Vormundschaftsgericht oder eben dessen Notar einmal jährlich überprüft.


    LG Feli

    richtig.
    ein vom amt bestellter betreuer muß zu jeder zeit zeugnis ablegen können.
    ansonsten macht er sich der untreue strafbar.
     
    und was das taschengeld anbelangt...
    erstmal müßte geschrieben werden was alles von diesen 400,-€
    beglichen werden muß.
    rezeptkosten, pflegemittel,kosmetik???
    da gehen selbst 400,-€ schnell den bach runter.
     
    Hallo!
    Schließe mich Rosensammlers Meinung an.Empfinde dies auch als selbstverständlich.
    Außerdem muß da ja schon vorher was schief gelaufen sein,dass es zu einem Sachwalter kam?
    Die Kosten werden normalerweise auf alle Kinder verteilt,falls möglich.
    Bevorstehende Reperaturkosten können nicht berücksichtigt werden,nur bestehende Auslagen.Der zu zahlende Anteil richtet sich prozentuell nach dem Gehalt(zumindest wird es bei uns so gehandhabt).
    Auch denke ich,dass kein Elternteil mit dieser Lösung glücklich sein wird.
    Im Falle eines Heimplatzes gilt übrigens dasselbe.
    Ich persönlich wäre froh meine Eltern noch unterstützen zu können,anstatt sie nur mehr am Friedhof zu besuchen.
    LG iris
     
    Hallo Iris,


    ich denke wir alle wissen viel zu wenig um irgendwelche
    "URTEILSÄHNLICHE" Beiträge hier abzugeben.

    Nur Inga alleine weiss wie das alles zustande kam und warum es
    vielleicht eine Notwendigkeit war es so zu regeln wie es jetzt eben ist.


    LG Feli
     
    Hallo

    ich denke mal wer sich öffentlich über private Probleme äußerst, muß damit rechnen,
    dass nicht immer alle User meiner Meinung sind und
    so schreiben wie und was ich gern hören bzw. lesen möchte.
    Ich stimme Rosensammler und John voll zu.
     
    Hallo Lisa,

    auch wir würden die Eltern unterstützen wenn es nötig wäre, keine Frage.

    Was ich meinte ist zbs die Sache mit dem Betreuer.
    Ich kenne so was ähnliches im Bekanntenkreis. Die Geschwister, es waren 8, haben sich schon lange Jahre nicht mehr gut verstanden.
    Als die Mutter dann an Demenz erkrankte haben sie sich entschlossen die Betreuung einem vom Vormundschaftgericht bestelltem Betreuer zu übergeben,
    damit nicht der Verdacht aufkommt, falls es jemand von den Kindern in die Hand nimmt, derjenige würde Geld oder Vermögen auf die Seite schaffen.


    Es kann eben so viele Gründe haben warum man sich für dies oder jenes entscheidet.


    LG Feli
     
    hä? Ich gebe Inga aber auch vollkommen recht, man kann ganz schön pleite werden, wenn man nicht genügend nach Abschreibungen schaut.

    Manche Dinge können eben doch abgeschrieben werden, das Wohnmobil meines Vaters trotz aller Bemühungen leider nicht.

    Und ich frage mich, ob es in Ordnung ist, daß zu all dem Leid, einen Pflegefall in der Familie zu haben, auch noch finanzielle Rückstände dazukommen müssen.

    Eine Pflege ist nicht nur Aufopferung, ich will mein eigenes Leben bitte nicht vergessen. Aber das ist so, entweder man pflegt zuhause, hat keinen Beruf, denn beides geht nicht, oder man muß den Angehörigen leider Gottes woanders pflegen lassen.
    Und so ein bisserl auf's Geld sollte man da schon achten.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Hallo zusammen,
    Also ich hatte auch meine Mutter (Demenz )im Pflegeheim und mußte 380,00 € monatlich zahlen!
    Zum Pflegeheim : Jedes kostet anderst! von 2600 - 4800,- € !Was nicht sagen soll das in einem Heim das 4800,-- kostet eine bessere Leistung vollbracht wird.
    Deshalb selbst anschauen und vergleichen ,wir mußten unsere Mutter 3 mal in 2 Jahren in ein anderes Heim verlegen lassen da gerade dort sowas von schlampig wenn überhaupt mit den Menschen umgegangen wird.Die einen lassen alle Türen auf ,dauernd Anrufe da der Patient verschwunden ist ,die anderen arbeiten nur mit Schlafmittel um keine Arbeit zu haben ,ist ja praktisch wenn immer alles schläft! Das letzte und sogar günstigste war das Beste.
    Zum Taschengeld : genaue Auflistung vom Heim was alles im Monat anfällt wie Getränke z.B. und was Zusatz ist und auch nur auf Absprache gemacht werden soll was sonst bezahlt und doch nicht gemacht wird!
    Abklären was Krankenkasse zahlt und was nicht ,was das Amt zahlt ....
    Wichtig auch bei Demenz = Vom Gericht entmündigen lassen wegen der Bankvollmacht befor alles aufgebraucht ist falls es Demenz ist!
    Ansonsten muß bezahlt werden wenn es aber finanzielle Änderungen gibt sofort melden und neu berechnen lassen!!!
    Gruß
    Klaus
     
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