Hallo Ise,
wenn du wegen deines zu hohen Einkommens aus der Familienversicherung ausscheidest, dann kannst du wählen, wo und wie du dich versichern möchtest.
Als Selbständige musst du dich keineswegs in der IKK weiterversichern.
Infrage kommt genauso eine private Krankenversicherung.
Wenn es für dich praktischer ist, dort zu bleiben, dann musst du eine eigene Mitgliedschaft eröffnen (oder bei jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse).
Als Selbständige zahlst du Beiträge aus der Mindestbemessungsgrundlage.
Da deine IKK tatsächlich keine richtige Beitragstabelle auf der Seite hat, hier mal ein Beispiel einer anderen IKK
IKK Nord - Beiträge - Werte & Sätze
Wenn du weiter unten schaust, dann kommen die Grenzen für Selbständige (die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse natürlich gleich sind!) nur die Beitragssätze unterscheiden sich, da solltest du d'rauf achten.
Die allgemeine Grenze ist derzeit bei 851,67€ und daraus wird der Beitrag errechnet, z.B. 14,9% bei der IKK Sachsen.
Solltest du höhere Einkünfte haben, dann natürlich aus den tatsächlichen Einnahmen.
Bei Detailfragen auch gern per PN...
(Schokoblume, die 10 Jahre als Sofa bei 'ner Krankenkasse gearbeitet hat
)
Dir Rike wünsche ich ganz schnell gute Besserung und drücke beide Daumen für die Prüfung!!!
Ach ja, ärgern muss ich mich ja auch noch...
Ich ärgere mich, dass das Wochenende wieder 'mal viel zu kurz war.