Rentner das kommt darauf an wo und wie du sie veröffentlichst.
Ich hatte viele Jahre 2 Websites , eine von bekannten Musikern und weiss eigentlich von was ich rede.
Musste damals jemand zur Seite haben welcher sich rechtlich auskennt.
Ich mag eigentlich nicht immer googeln wenn ich selber damit zu tun hatte.
Texte von Websites etc. Ja , aber auch dann muss das Copyright "Verslein" irgendwo vermerkt sein.
Stellst du aber Rezepte mal eben so ins Web so ist es für jedermann verfügbar
So und nun geh ich wieder nach oben ..........
Das ist so nicht ganz richtig.
Urheberrechte entstehen nicht dadurch, dass du ein Copyright Verslein aufsagt, sondern automatisch.
Entscheidend ist, dass es sich um eine persönliche, geistige Schöpfung handelt. Bsp: Die blosse Abbildung einer Produktfotografie vor neutralem Hintergrund erfüllt diese Voraussetzung nicht, weil die Persönlichkeit des Schöpfers darin nicht genügend zum Ausdruck kommt. Anders dann, wenn sich der Fotograf Gedanken zur Perspektive gemacht hat oder das Motiv in einem individuellen Umfeld dargestellt wird und die Aufnahme sich dadurch als persönliche Schöpfung des Fotografen darstellt.
Neben Lichtbildwerken (Fotos) sind natürlich auch eine ganze Reihe weiterer Werke geschützt, insbesondere Sprachwerke (wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme), Werke der Musik und der bildenden Künste, aber auch Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art, also z.B Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, etc.
Kochrezepte sind daher
grundsätzlich geeignet, urheberrechtlich geschützt zu sein.
Um diesen Schutz zu erlangen, muss die so genannte Schöpfungshöhe erreicht sein (vgl. oben zum Beispiel der Produktfotografie). Was bereits mehr oder weniger durch die Jahrhunderte in Abwandlungen gelernt ist oder Gemeingut geworden ist, dass ist urheberrechtlich nicht mehr zu schützen, bzw. hat seinen Schutz längst verloren.
Soweit es sich, wie hier, um ein altes Familienrezept handelt, müsste daneben geprüft werden, ob das Urheberrecht an dem Kochzept nicht bereits zur Zeitablauf erloschen ist. Das Urheberrecht geht zwar nach dem Tode des Urhebers automatisch auf dessen Erben über, erlischt dann jedoch nach 70 Jahren.
Also zwei Dinge sind wichtig, wenn Ihr irgendwo Kochrezepte postet:
1. Alte Familienrezepte erhalten ihr Urheberrecht nicht dadurch, dass ihr es 100 Jahre unter familiären Verschluss gehalten habt. Wenn ihr es postet, dann nimmt es seinen Lauf und jeder kann und darf es wirtschaftlich für sich ausnutzen.
2. Das Rezept muss tatsächlich so individuell sein, dass die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht ist. Reine handwerkliche Geschicklichkeit hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Es genügt nicht, hier oder dort ein Gewürz oder ein Gemüse hinzuzunehmen oder wegzulassen. Es muss sich tatsächlich um eine komplett neue Schöpfung handeln, durch die die eigene Persönlichkeit der Urhebers zum Ausdruck kommt.
urheberrechtlich geschützte Grüße
Tono