WICHTIG! 25 Meter Tanne im Garten !!!

Küma

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In dem schönen Thüringen
Hallo wir haben in unserem neuen Garten eine riesige Tanne 25 Meter hoch ,
ich bin dort in einer Garten Anlage mit 4 Parteien ,auf unserem (160 km2)
Grundstück ,steht diese riesige Tanne und nimmt viel Platz und Licht weg .
Nun haben wir uns gedacht wir gehn zu unseren Mietern und Fragen ob man di fällen kann ,da das ganze mit Arbeit und Geld verbunden ist und der Baum von oben nach unten Abgetragen werden muss , ja unser Problem ist nun wir denken das unsere Vermieter diesen Baum Geldes wegen nicht fällen .
Was ist denn nun unser Recht und wie ist das da es ja auch kein Obstbaum ist ???
Wr würden denn Obstbaum auch selber Abtragen da wir Bekannte haben die das können und gelernt haben !!!
 
  • I

    irubis

    Guest
    Baumfällen ist so eine Sache in Deutschland. In den meisten Gemeinden Deutschlands gibt es eine Baumsatzung, nach der das Fällen größerer Bäume genehmigungspflichtig ist. Ich gehe davon aus, dass Eure Tanne darunter fällt. Sollte es so sein, werden bei einer Genehmigung gleichzeitig Ausgleichsmaßnahmen (also Aufforstung) an anderer Stelle angeordnet. Könnte sehr sehr teuer werden.

    Das Fällen derartig großer Bäume würde ich nur einer Spezialfirma überlassen. Gerade in bewohnten Gebieten kann das Fällen zu großen Personen- und/oder Sachschäden führen. Die Fachfirmen wissen, wie gefällt wird und sind gegen Schäden versichert. Das Fällen könnte dann auch sehr teuer werden.

    Guck Dir mal diese Filmchen an:

    Unfassbares Glück beim Baumfällen Teil1 - wernerhap - MyVideo

    Unfassbares Glück beim Baumfällen Teil2 - wernerhap - MyVideo

    Ich glaube, die werden Dein Problemchen etwas verdeutlichen.

    Gruss


    Iru, der sowas niemals selbst machen würde
     

    Küma

    Neuling
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    In dem schönen Thüringen
    Also die haben denn Baum auch nicht von oben nach unten abgetragen das ist wohl Punkt 1 ,Punkt 2 es ist Winter ,ich glaube nicht das ,dass die beste Jahreszeit ist !!!

    Zu dem Thema das wird Teuer ,wenn wir ihn selber fällen dann kostet das niemanden was .
    Aber da es eine Tanne ist und kein Obstbaum dürfen wir ihn doch fällen oder nicht .
    Also ein Freund hat mal gelesen das in Thüringen Nadelgehölz erlaubt ist zu fällen !!!
    Würde mich um weitere Antworten freuen !!!
     
  • Fanny

    Mitglied
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    Zu beachten ist außerdem:
    Es gibt, dass ist auch gesetzlich geregelt - wahrscheinlich auch in Thüringen, Zeiten in den Bäume gefällt und in denen nicht gefällt werden darf. Das hängt mit den Bienen und den Blumen zusammen. Danach musst du dich auch vor allen Dingen erkundigen.

    Fanny, die einen so großen Baum, nie alleine abnehmen würde.
     
  • I

    irubis

    Guest
    @Küma


    wie sagte mein Dozent für bürgerliches Recht so gerne: "Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz". Will sagen: nicht vermuten oder rumrätseln, sondern einfach mal zur Kommune gehen und fragen (das ist nämlich Kommunalrecht), ob eine Baumschutzsatzung existiert. Im Übrigen, von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind meist Obstbäume. Nadelbäume fallen darunter. Aber, wie gesagt, einfach mal erkundigen bei der Gemeinde.

    Ohne Genehmigung Fällen würde ich auf keinen Fall. Ich führe grade einen Schadensersatzprozess gegen meinen Nachbarn, der einige Bäume auf meinem Grundstück gefällt hatte, als ich für einige Zeit nicht dort war. Alleine die von der Gemeinde angeordneten Ausgleichsmaßnahmen kosten ihn ein Vermögen.

    Nun zum Nächsten: Wenn Du den Baum selbst fällen willst, hast Du eigentlich schon mal mit einer Kettensäge gearbeitet, kennst Du deren Gefährlichkeit? Auch wenn Deine Bekannten sich damit auskennen, heisst das noch lange nicht, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Fanny sieht es genau wie ich, es gefährlich. Die Videos waren lediglich zur Demonstration der Gefährlichkeit, ob sie auf Deinen speziellen Fall zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen. Jedenfalls war die Tanne dort maximal 15 Meter hoch. Und Du hast noch 10 Meter mehr.

    Noch eins: Aufgrund Deines Schreibstils erweckst Du den Eindruck, dass Du lediglich Zustimmung für Dein Vorhaben, aber keine konstruktiven Vorschläge suchst. Sehe ich das richtig?

    Gruss


    Iru, der lieber auf Nummer sicher geht
     

    Aischa

    Mitglied
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    wenn Ihr die Tanne unbedingt fallen lassen wollt und Euer Vermieter das OK dafür gibt, dann macht es Ende Oktober. Dann könnt Ihr die Zweige vielleicht auch noch verkaufen und bei der Höhe dürfte es eine ganze Menge sein. Gerade dann werden für Gestecke Tannenzweige sehr gesucht. Dann hätte das Ganze auch noch einen sinnvollen Nebeneffekt, denn jetzt müsstet Ihr alles nur wegwerfen.

    Freundliche Grüße,
    Elke
     
  • G

    greenheart

    Guest
    Hi, küma!
    Also vor dem Selbstfällen würde ich dir auf jeden Fall dringend abraten. Bei uns machen das noch nicht mal normale Gärtner. Es kommen Leute, die eine spezielle Ausbildung haben, mit Steigeisen, Seilen und Kran, sieht eher aus wie senkrecht bergsteigen. Von oben nach unten stimmt, aber man muß sich schon sehr gut auskennen. Größere Äste müssen mit Kran gesichert werden, damit sie weder den Mann im Baum, noch Gebäudeteile oder anderes beschädigen. Glaub mir da sind Kräfte im Spiel, die du als Laie absolut nicht abschätzen kannst!
    Das andere ist die rechtliche Frage. Erstens mit dem Vermieter und zweitens mit der Kommune. Unbedingt abklären!
    Ich weiß genau, was du meinst, denn ich habe auch einen Minigarten mit zum Teil sehr hohen und vielen Bäumen, die viel Schatten spenden :(! Einige habe ich (nein, nicht selber, mein Schwiegersohn) schon platt gemacht. Jetzt steht noch eine Ulme und eine Fichte. Beide ragen weit über das Hausdach. Wahrscheinlich hatte da jemand einen niedlichen kleinen Christbaum ausgesetzt und der ist auch schön brav gewachsen und gewachsen und wächst bis zum heutigen Tag, genauso wie Nachbars Eschen, die noch ein Stückchen höher sind und ganz nahe beim Zaun wachsen und zwei Fichten vom anderen Nachbarn, auch nur stammbreit hinter dem Zaun :mad:.

    greenheart, deren gg immer von Baummörder faselt
     

    aLuckyGuy

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    Peine
    wie sagte mein Dozent für bürgerliches Recht so gerne: "Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz". Will sagen: nicht vermuten oder rumrätseln, sondern einfach mal zur Kommune gehen und fragen (das ist nämlich Kommunalrecht), ob eine Baumschutzsatzung existiert. Im Übrigen, von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind meist Obstbäume. Nadelbäume fallen darunter. Aber, wie gesagt, einfach mal erkundigen bei der Gemeinde.
    Richtig... wobei man sagen muss, das immer mehr Gemeinden ihre Baumsatzung ändern. Bei uns ist bsw. das Fällen der Bäume lediglich Ermessensache des Besitzers. Aber ein Recht auf das Fällen gibt es mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Es sei denn der Baum würde auf Grund seiner Grösse und seines Alters bsw. bei Sturm eine ernsthafte Gefahr darstellen.

    Solche grossen Bäume selber zu fällen, davon würde ich überigens dringend abraten und zwar hauptsächlich auf Grund von versicherungsrelevanter Probleme. Wenn eine Firma mit dem Fällen beauftragt wird, dann hat sie auch die Verantwortung und ist entsprechend gegen Schäden versichert.
     

    kmh1412

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    Eine Baumschutzsatzung o.ä. ist glaub ich das kleinere Übel. Bei einem Baum in der Größe und den Umständen (wenig Platz,...) geht der Betrag in einen sehr schönen 4-stelligen Bereich. Also glaub ich nicht, dass der Verpächter in umschneiden lässt.:p und ihr werdet es sicher auch nicht investieren wollen. :-|

    LG

    Karin
     
    I

    irubis

    Guest
    Es sei denn der Baum würde auf Grund seiner Grösse und seines Alters bsw. bei Sturm eine ernsthafte Gefahr darstellen.

    Stimmt, allerdings muss es eine akute Gefahr sein und das Recht des Fällens ergibt sich aus dem BGB als Sachwehr (§ 228 BGB), aber selbst dann ist eine Güterabwägung zu treffen, d.h. die Höhe des wahrscheinlichen Schadens muss höher sein als der Wert des gefällten Baumes. In der Regel wird die Gefahr daduch beseitigt, dass die Feuerwehr den Baum umlegt. Wenn der Baum in einer Gartenanlage steht, dürfte das Fällen schwer zu begründen sein. Fällen aus rein präventiven Gründen deckt das BGB nicht ab.

    Gruss

    Iru
     
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