"Wenn das Ehrenamt bestraft wird"

bolban

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Ernst Kleinheinz war "Wegewart" für den 3,2 Kilometer langen Rundweg "Lustiger Wanderweg". Ihn hat Kleinheinz unentgeltlich instand gehalten. Auf einer hölzernen Brücke über einen Fluss brach eines Tages das Geländer und zwei Wanderer stürzten in den Fluss. Als Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen bekam Kleinheinz von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 500 Euro zugeschickt, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Begründung: Er hat das Brückengeländer nicht fachgerecht befestigt. Nach diesem Urteil der Staatsanwaltschaft drohen ihm nun außerdem Schadenersatzansprüche in fünfstelliger Höhe, meinte der Sprecher des Berichtes. Aus diesem Grund hat Kleinheinz mit sofortiger Wirkung sein Ehrenamt niedergelegt. Nun muss die Gemeinde den Weg selber instand halten. Kosten pro Jahr rund 30.000 Euro, meinte der Sprecher weiter.
Quelle
0,1886,2802220,00.jpg


Das ist wohl der Untergang einiger Ehrenämter.

Tststs
 
  • Hallo,
    Ist ja ein dicker Hammer ! Habs zwei mal gelesen ,kanns nicht begreifen,daß der Ehrenamtliche auch noch bestraft wird für seine Hilfe. Wieviel sind nicht abgestürzt dank seiner Hilfe? Absolute Frechheit in meinen Augen. Gemeinde müßte wegen Aufsichtspflicht und Unterlassung zahlen und dafür aufkommen.
    gruß Klaus

    ---Hätte wohl das gleiche Problem ,ein weg um den sich auser mir keiner kümmert an einer Bahnlinie,auch mit Lattenzaun und so. ---unvorstellbar die Folgen aus nächstenliebe!!!------------
     
    mich wunderts, dass die GUV und der TÜV da nicht jährlich kontrollieren kommen, sonst mischen sie sich ja auch überall ein

    niwashi, der sein amt auch zurückgegeben hätte ...
     
  • @Bolban
    @Hobbygärtner

    Seht Ihr das auch so, wenn Ihr jemanden bittet - "ehrenamtlich" sozusagen - auf euer Kind aufzupassen, und derjenige dann das Kind einfach über die Straße rennen läßt wo es von einem Auto angefahren wird?

    Wer ein Ehrenamt übernimmt, sollte sich vorher überlegen, mit welchen Pflichten dies verbunden ist. Immerhin verlassen sich diejenigen, denen er gegenüber sein "Ehrenwort" gegeben hat, auf ihn. Wenn er das nicht will, muss er entweder vorher sagen, wofür er nicht gerade stehen will oder den Job ablehnen. Dann wissen die anderen wenigstens, woran sie sind und könne anderweitig Vorsorge treffen.

    Tono
    der, falls er ins Wasser gefallen wäre, ebenfalls prüfen würde, ob er den guten Mann verklagt
     
  • Hallo Tono, das mit dem Kind und das mit der Brücke sind zwei Paar Schuhe. Aber wenn ein Ehrenamt so wenig von einer Gemeinde gedankt wird das er dann noch zahlen muß, dann gibt es bald niemanden mehr der für vielen Dank arbeitet. Und dann sind die komunalen Kassen arm dran. Wir sind z.B. eine Gemeinde von 550 Einwohnern, und wenn da nicht jeder mit Hand anlegt würde vieles nichts werden. Grüße von Monika
     
    Naja, an der Stelle sind x-hundert Leute unversehrt vorbeigegangen, wenn jetzt 2 Heinzen meinen, sie müssten sich zu zweit in die Mitte einer langen, feuchten Holzlatte setzen, dann tut's mir Leid. Der Vergleich mit dem Kind hinkt, da sind wir uns einig.
    In den Alpen gibt's diese Art Ehrenamt übrigens öfter, ich möcht' nicht wissen, wieviele Leute das jetzt niederlegen.
     
  • Stimmt, das Beispiel ist absichtlich etwas überzogen gewählt.
    Aber nur, um die grundsätzliche Bedeutung herauszustellen.

    Konkret wird man sicher zu untersuchen haben, ob a) die Gemeinde und b) die beiden Wanderer eine Mitschuld tragen, wenn sie z.B. fahrlässig gehandelt haben.
    Der Ehrenamtliche könnte ja z.B. die Gemeinde längst aufgefordert haben, Mittel für die Sanierung bereit zu stellen.
    Wenn er es aber fahrlässig unterlässt, noch nicht mal eine Warnung anzubringen, obwohl das Geländer an allen übrigen Stellen stark genug ist, dann darf man schon mal nachhaken.
    Auch die beiden Wanderer müssen sich sicherlich fragen lassen, ob sie nicht vielleicht etwas sehr sorglos waren?
    Alles Punkte, die sich so aus der Ferne und ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht beantworten lassen.

    Tono,
    der sich Verantwortungsbewusstsein von allen Beteiligten wünscht
     
    Ich finde es auch heftig.
    Anstatt erst mal zu überlegen, ob man durch Fahrlassigkeit nicht selbst schuld an dem unfreiwilligen Bad ist, immerhin haben viele Leute die Brücke ohne Unfall überquert, wird sofort der nächstbeste verklagt.
    Aber das scheint momentan in unserer Gesellschaft in zu sein. Armes Deutschland!! :-x

    Gruß
    Volker
     
    Warum? Wenn eine Mitschuld Dritter vorliegt, wird das ja berücksichtigt.

    Nochmal zurück zu meinem Beispiel mit dem Kind:
    Wenn ich sehe oder sehen können muss, dass die Person gar nicht in der Lage ist, auf mein Kind aufzupassen, dann reduziert sie die Schuld des "ehrenamtlichen" Helfers unter Umständen auf Null.
    Trotzdem muss es untersucht werden.

    Tono,
    der das jedenfalls rechtsstaatlich ok findet
     
    @ bolban, wer hat eigentlich die Brücke gebaut? Wem gehört das Gelände? Wer ist zuständig, wenn ein Windschaden entsteht? Wer räumt die vom Wind umgestrürzte Bäume aus dem Weg? Wer hat das Geländer gebaut? Wer hat das Material für die Wegsicherung bezahlt? Hat das alles der Ehrenamtliche finanziert?

    X - Fragen, die, die Gemeindeverwaltung beantworten muß und die auch vor Gericht aussagen müsste. Aber es ist halt leider so, daß die Verwaltung sich dann in Schweigen hüllt.

    Was bekommt der / die Ehrenamtilchen von der Gemeinde, ein Danke an irgend einer Festlichkeit und was für die Ehrenamtlichen aufbauend ist, ein feuchter Händedruck und wenn es in die Verantwortung geht ...............?

    @ Tono, das mit dem Kinderbetreuen ist wie gesagt, nicht mit dem obigen Bericht vergleichbar.

    Ich, an Deiner Stelle, würde mich erst einmal erkundigen, wem die Verantwortung für diesen Fall zuzuordnen ist. Es ist auf keinem Fall der Ehrenamtliche, sonder die Verwaltung, denn ihr obliegt die Kontroll- und Aufsichtspflicht.

    Nun muß die Gemeinde jährlich 30.000 € kosten aufbringen, um diesen Weg Sicher und in Ordnung zu halten. Seit wieviel Jahren hat dieser Mann den Weg betreut? Wenn die Gemeinde fair ist, zahlt sie die Ersatzansprüche für nasse Kleidung und eventuell ein oder zwei abgesoffenes Handys.

    Sollte zu diesem Thema noch etwas einfallen, schreibe ich es.

    Gruß
    Dieter
     
  • Ich gebe zu, dass man aus der Entfernung vorsichtig sein muss, was Vermutungen angeht.
    Aber so eine Holzlatte bricht nicht vom Angucken durch. Und wenn man sich an so ein Geländer anlehnt oder gar drauf setzt, muss man wissen, dass dieses Geländer durch Umwelteinflüsse morsch werden kann und durchbrechen kann, zumal diese Geländer nicht täglich kontrolliert werden.
    Hat man diese Gedanken erst gar nicht und liegt dann im Bach, dann sollte man sich anstatt eventuell Drittschuldige zu suchen und zu verklagen, an die eigene Nase packen.

    Volker,
    dem diese ewige "Verklagerei" mächtig auf den S*** geht und der das rechtstaatlich noch lange nicht ok findet
     
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