Steuererklärung für Hausbesitzer

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13. Juni 2007
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98
Hallo!

Im letzten Jahr habe ich ein gebrauchtes Haus gekauft und nutze es selbst. Ich habe einige Umbau- und Reparaturarbeiten durchführen lassen.

Was kann ich alles als Hausbesitzer bei meiner Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen? (Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kaufkosten, Handwerkerleistungen,).

Gruß
Perschke
 
  • Soweit ich weiss nur Handwerkerrechnungen in Höhe von 600 Euro, mit Überweisungsbeleg, nicht Cash!

    Wer weiss mehr?
     
  • Na klar nur Rechnungen, aber da nur die Leistung, kein Material. Das muss auf der Rechnung getrennt aufgelistet sein.
    Das war bei meiner Malerrechnung so, hat mir das FA extra gesagt.

    Ich laß, dass die Rechnung per Überweisung beglichen sein muss. Muss man die Kontoauszüge beim Finanzamt mit einreichen?

    Sind diese Ausgaben Sonderausgaben, Werbungskosten ... ?

    Muss der Vordruck FW mit eingereicht werden?

    Gruß
    Perschke
     
  • Anerkannt werden auch nur 20% der Rechnung, maximal jedoch 600 Euro.

    Sag mal, ist dein Google kaputt?
     
    Anerkannt werden auch nur 20% der Rechnung, maximal jedoch 600 Euro.

    Sag mal, ist dein Google kaputt?

    Deiner auch, oder?
    Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.


    @Perschke
    Vieles hängt vom Einzelfall ab. Ob Cash bezahlt wurde oder per Überweisung, ist völlig irrelevant. Aber einen Beleg brauchst Du natürlich.

    Ob Material oder nur die Dienstleistung erstattungsfähig sind, kann man ebenfalls so pauschal nicht sagen. Vieles hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen.
    Erhaltungsaufwand hat nichts mit haushaltsnahen Ausgaben zu tun. Gerade im ersten Jahr eines Immobilienerwerbs kannst Du mehr absetzen als danach und solltest es natürlich auch. Deswegen kauft man ja eine Immobilie.

    Ich empfehle dir den Besuch eines Steuerberaters.
    Es wäre doch Schade, wenn Du auf die Geltendmachung deiner Kosten verzichten würdest.

    Tono... Stammtischadvokat
     
  • Hallo zusammen,

    also bei mir ist es,
    seit ich in meiner Eigentumswohnung wohne, kann ich nur die Lohnkosten absetzen,
    als ich die Wohnung vermietet hatte, konnte ich alles absetzen (Versicherung, Mat.-Kosten usw.)

    LG
    Dieter
     
    Deiner auch, oder?
    Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.


    @Perschke
    Vieles hängt vom Einzelfall ab. Ob Cash bezahlt wurde oder per Überweisung, ist völlig irrelevant. Aber einen Beleg brauchst Du natürlich.

    Ob Material oder nur die Dienstleistung erstattungsfähig sind, kann man ebenfalls so pauschal nicht sagen. Vieles hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen.
    Erhaltungsaufwand hat nichts mit haushaltsnahen Ausgaben zu tun. Gerade im ersten Jahr eines Immobilienerwerbs kannst Du mehr absetzen als danach und solltest es natürlich auch. Deswegen kauft man ja eine Immobilie.

    Ich empfehle dir den Besuch eines Steuerberaters.
    Es wäre doch Schade, wenn Du auf die Geltendmachung deiner Kosten verzichten würdest.

    Tono... Stammtischadvokat

    Jo und der Steuerberater kassiert dann alles was man wieder bekommt:D:D

    Ich empfehle Taxman Steuerprogramm...und es funzt...
     
    Ja genau *gröhl*
    Oder in Wikipedia nachschauen oder mal in einem Gartenforum fragen.

    Tono... ferngesteuert
     
    Deiner auch, oder?
    Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.

    Tono... Stammtischadvokat

    Nein, Herr Stammtischadvokat, mein Google tuts.
    Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung in Steuererklärung
    "...und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen"

    Schönheitsreparaturen
    "...muss über die Rechnung hinaus als zusätzlichen Nachweis der Zahlung einen Kontobeleg vorlegen. (Barzahlung wird nicht anerkannt.)"

    Cash ist imho bar, oder?
    Und in anderen Medien wird es meines Wissens auch immer so dargestellt.

    Aber die liegen wahrscheinlich alle sowas von falsch...
    Ich habe immer gedacht man kauft eine (selbstgenutze) Immobilie um darin zu wohnen...

    Nichts desto trotz ist mein Google nicht kaputt
    icon12.gif

    Aber der Beuch eines Fachmanns ist wohl sinnvoll, denke ich.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Genau das meine ich, Marcus.
    Du hast genau das zitiert, was Du verstanden hast.
    Deshalb nochmal:

    Deine beiden Gockel-Links betreffen die sog. haushaltsnahen Aufwendungen. Diese sind absetzbar, egal ob es sich um eine eigene Immobilie handelt oder eine gemietete.
    Ich habe auch davon geschrieben, dass Du einen BELEG brauchst. Auch das Finanzamt darf sich nicht über die im BGB geregelten Zahlungsmöglichkeiten hinweg setzen. Auch eine Putzfrau ist unter dem Gesichtspunkt der haushaltsnahen Aufwendungen abstzbar und wird ihr Geld aber wohl meistens in Bar kassieren, nicht wahr?

    Von den haushaltsnahen Aufwendungen zu unterscheiden sind Erhaltungsaufwendungen oder gerade Renovierungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie stehen. Das ist jedoch im Einzelfall genauer zu prüfen. Wenn man steuerrechtlich ein wenig geschult ist, mögen Programme von WISO weiterhelfen, beim Taxmann hätte ich schon Bedenken, ob die Erläuterungen ausreichen.

    Deshalb, und weil nicht nur der Gärtner seinen Lohn zu Recht verdient, würde ich mich als ahnungsloser Käufer nicht davor scheuen, eine Beratung beim Fachmann einzuholen. Die Kosten dafür sind neuerdings leider nicht mehr vollständig absetzbar, aber sicher nicht verkehrt investiert.

    Ahja, und natürlich können Immobilien gerade dann interessant sein, wenn man nicht selbst darin wohnen möchte. In guten Lagen erzielst Du kaum bessere Renditen.

    Tono... investiert
     
  • Deine beiden Gockel-Links betreffen die sog. haushaltsnahen Aufwendungen. Diese sind absetzbar, egal ob es sich um eine eigene Immobilie handelt oder eine gemietete.
    Ich habe auch davon geschrieben, dass Du einen BELEG brauchst. Auch das Finanzamt darf sich nicht über die im BGB geregelten Zahlungsmöglichkeiten hinweg setzen.

    Mag sein, nur dass das FA einen Überweisungsbeleg benötigt. Das Geld muss auf das Konto des Empfängers überwiesen worden sein.
    "§35a: ...dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgt ist."
    Zusätzlich habe ich gerade noch mit einem Steuerprüfer vom FA gesprochen.

    Ahja, und natürlich können Immobilien gerade dann interessant sein, wenn man nicht selbst darin wohnen möchte. In guten Lagen erzielst Du kaum bessere Renditen.

    Ebenfalls richtig, nur gehts im Eingangsfred um selbstgenutztes Wohneigentum. Und ich vermute mal wenn es sich dabei um eine 08/15 Immobilie ohne besonderen erhaltungswürdigen historischen Wert handelt ist bei 3000 Euro (also 20% = 600 Euro) Schicht.
    Dazu zählt übrigens auch die Schornsteinfegerrechnung ;-)
    Einzutragen auf dem Mantelbogen, im Programm ElsterFormular Hauptvordruck Zeile 112/113.
     
    Den Erhalt von Beträgen kann man sich auch schriftlich vom Empfänger bestätigen lassen. Auch dies akzeptieren die Finanzämter. Aber wir reden vermutlich noch tagelang an einander vorbei. Du hast richtig verstanden, dass haushaltsnahe Aufwendungen nur begrenzt abzugsfähig sind. Ich gebe nur vorsichtig zu bedenken, dass die Eingangsfrage etwas großzügiger gemeint war.
    Also, ich schlage vor, Du beläßt es dann einfach bei deinen 600 Talern und ich setze ab, was darüber hinaus möglich ist.

    Tono... respektvoll
     
    Den Erhalt von Beträgen kann man sich auch schriftlich vom Empfänger bestätigen lassen. Auch dies akzeptieren die Finanzämter.
    ...was dann vermutlich von der Willkür des Sachbearbeiters abhängt.

    Also, ich schlage vor, Du beläßt es dann einfach bei deinen 600 Talern und ich setze ab, was darüber hinaus möglich ist.
    Und ich schlage vor Du nennste einfach einige Beispiele und lässt uns alle teilhaben
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    Nicht falsch auffassen, ich möchte es nur verstehen und u.U. in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
    Wenn Du allerdings Vermietungen und Verpachtungen meinst... Logisch, da ist viel mehr abzusetzen.


    __________________
    Gruß aus Rheine
    Marcus ...neugierig
     
    Zuletzt bearbeitet:
    ...was dann vermutlich von der Willkür des Sachbearbeiters abhängt.

    und genau das ist der Grund, warum wir einen Steuerberater genommen haben!

    Kommt immer viel besser an, wenn ein Stempel auf der Steuerklärung drauf ist.

    Liebe Grüße
    Petra, die gerade in der Umbauphase nicht darauf verzichtet hätte
     
    u
    Kommt immer viel besser an, wenn ein Stempel auf der Steuerklärung drauf ist.

    Liebe Grüße
    Petra, die gerade in der Umbauphase nicht darauf verzichtet hätte

    Allerdings, was hattet Ihr denn wann umgebaut, selbstgenutzte oder vermietete Immobilie?

    Wenn ich nicht völlig verkehrt liege dann hat sich das mit Absetzen und Abschreiben seit 1996 mit der Abschaffung der 10e-Abschreibung eh erledigt. Diese wurde ja durch die Eigenheimzulage ersetzt, die ja auch abgeschafft wurde...
     
    Marcus,

    bitte auch nicht falsch verstehen, aber ich werde hier nicht ins Detail gehen.
    Aber wie Pere schon andeutet, es kann durchaus Sinn machen, über den früheren 10e EStG hinaus zu denken. Natürlich kann man sich auch in das Thema einlesen, was aber nur Sinn macht, wenn man mit der ganzen steuerrechtlichen Materie nicht gerade auf Kriegsfuß steht. Das Steuerrecht gehört zur komplizierten Rechtsmaterie, die ich kenne. In kaum einem anderen Gesetz existieren zwei, manchmal sogar drei Fassungen, jeweils gültig für bestimmte Zeiträume, nebeneinander.
    Es ist schade, dass jeder Ansatz, unser Steuerrecht grundlegend zu reformieren, immer wieder schon im Ansatz scheitert.

    Um dir eine mögliche Hausnummer zu nennen: Die Anwendung des § 7a EStG kann sich für den Fragesteller durchaus lohnen.

    Gegen die Willkür eines Finanzbeamten helfen auch Argumente, falls man gerade keinen Stempel hat. Einen Überweisungsbeleg habe ich noch nie eingereicht.


    Tono... haushaltsfern konsequent
     
    Hallo Leute,

    ich danke euch allen für die rege Diskussion. Sie hat mich schon ein ganzes Stück weitergebracht. Es ist wohl so, dass nur Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abziehbar sind. Alles andere ist nicht abzugsfährig.

    Bei Rechnungserstellung durch die Firmen hab ich schon auf die getrennte Aufstellung der Kosten geachtet. Somit werde ich alle Rechnungen einreichen, die Kontoauszüge noch hinzu. Dann werde ich alles schön sortieren, markieren so dass es der Sachbearbeiter beim Finanzamt schön einfach hat, den Überblick zu erlangen.

    Gruß
    Perschke - Der sein Häuschen nicht wegen der Rendite oder aus steuerlichen Gründen gekauft hat.
     
    Da bin ich aber froh das unser Finanzamt immer alles so ausrechnet wie ich es auch habe....:D

    Mücke die auch einen Stempel drunter setzt...;)
     
    Jo und der Steuerberater kassiert dann alles was man wieder bekommt:D:D
    Äh... ich glaube da hast du etwas nicht verstanden.
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    Ein Steuerberater ist nämlich nicht dafür da damit der Mandant möglichst viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt, sondern dafür das der Mandant nicht wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis muss. :rolleyes:
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    So, so Steuerhinterziehung..:D
    Also ich wollte immer das zurück, was ich zuviel gezahllt habe und der Steuerberater wollte natürlich auch ein großes Stück davon...:(
     
    So, so Steuerhinterziehung..:D
    Also ich wollte immer das zurück, was ich zuviel gezahllt habe und der Steuerberater wollte natürlich auch ein großes Stück davon...:(
    Ja ja, schon klar. Das will jeder.
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    Ach so... habe ich schon erwähnt das ich von Beruf Steuerfachangestellter bin.
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    Viele Menschen sind so ein bißchen der Meinung, das dem Steuerberater nur dann ein Entgelt zusteht, wenn sie vom Finanzamt Steuern zurückerstattet bekommen. Müssen sie dagegen etwas nachzahlen, dann bekommt halt der Steuerberater überhaupt nichts oder muss noch was draufzahlen. Na und so funktioniert das halt nunmal nicht.
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    Der zweite Trugschluss den viele Menschen aufsitzen ist, das sie irgendwann beschliessen ihre Steurerklärung selber anzufertigen und abzugeben. Wenn dann der Steuerbescheid vom Finanzamt kommt, stellen sie fest das die Rückerstattung womöglich grösser ist, als die vom Vorjahr als die Steuererklärung noch vom Steuerberater angefertigt wurde. Also glauben diese Leute das der Steuerberater rein gar nichts bringt und nur Geld kostet. Tja... aber das sich der Steuerberater an die geltenden Gesetze halten muss, währenddesen so mancher Privatmann Steuererklärungen abgibt, die würden in vielen Fällen mindestens für eine Bewährungsstrafe reichen. Und das muss noch nichtmal absichtlich geschehen. Aber wie heisst es doch so schön - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nur daran denken viele eben nicht.

    Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Aber ganz ehrlich, ich würde mich zumindestens einmal von einen Steuerberater beraten lassen. Danach kann man immer noch entscheiden was man macht.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ja, Frank da geb ich dir voll Recht. Ich habe auch die ersten Jahre einen Steuerberater gebraucht. Und schließlich sitzt auch schon ganz viel Arbeit dahinter, die bezahlt werden muss.
    Die ersten Jahre waren es echt kleine Beträge um die es ging und es ärgerte mich halt schon das ich so einiges davon abgeben mußte (aber Arbeit kostet nun mal Geld).
    Jetzt wo ich selbstständig bin, und die Steuererklärung sehr umfangreich ist, habe ich mich einfach mal lange damit befasst. Ich spare immerhin über 1000 Euro Gebühren.
    Und das ist nicht wenig. Aber manchmal bin ich schon recht überlastet. Es kostet halt viel Zeit alles ordentlich zu machen und der Lohn des Steuerberaters ist schon berechtigt. Und jedes Jahr ändern die beim FA das Formular was dann auch noch verwirrt.

    Wir haben ein gutes Programm dafür aber man muß auch wissen wie man damit umgehen muss....ist manchmal gar nicht leicht.

    Da ich Verwaltung mache und monatlich sämtliche Umsatzsteuer ist da ein bissel Übung drin...
     
    Ja, da hat Dein Programm wohl Recht, Ausnahme: in 2005 wurde das Bauvorhaben noch genehmigt und spätestens 3 Jahre nach Genehmigung wird mit dem Bau angefangen. Also sollten die letzten EHZ 2016 auslaufen. ...wenn ich mich nicht irre ;-)
     
    Ja, da hat Dein Programm wohl Recht, Ausnahme: in 2005 wurde das Bauvorhaben noch genehmigt und spätestens 3 Jahre nach Genehmigung wird mit dem Bau angefangen. Also sollten die letzten EHZ 2016 auslaufen. ...wenn ich mich nicht irre ;-)

    Hallo Marc4Mac,
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?

    Gruss
     
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?
    Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist die Eigenheimzulage bereits Geschichte und bis auf einige Förderprogramme für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sowie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Solaranlagen und ähnliches hat man bei einer selbstgenutzten Immobilie keine Steuervorteile mehr. Etwas anders sieht es natürlich aus wenn man ein Haus kauft um es später vermieten zu können, denn dann hat man natürlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und kann sämtliche Finanzierungskosten, Reparaturen sowie die Abschreibung für das Gebäude als "Betriebsausgaben" geltend machen. Bei Gebäuden die nur teilweise vermietet werden, kann man natürlich auch nur anteilig die Kosten geltend machen.
     
    Hallo Marc4Mac,
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?

    Gruss

    Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe
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    Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Zum Thema Eigenheimzulage - wer es nochmal nachlesen möchte:

    Eigenheimzulage - Wikipedia
     
    Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe
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    Es wird m.E. unterschieden, ob jemand Bauherr oder Käufer einer Immobilie ist (war). Für den Käufer stellte sich das so dar:

    Die Regelung, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung auch bezogen werden muss, um kein Jahr der Förderung zu verlieren, trifft vor allem Käufer, die ein älteres Haus oder eine ältere Eigentumswohnung erwerben und anschließend renovieren. Selbst wenn Sie hier über einen längeren Zeitraum renovieren und die Wohnung deshalb nicht beziehen können, gelten Sie als Käufer einer Wohnung (und nicht etwa als Bauherr), sodass die Förderung grundsätzlich im Jahr der Anschaffung beginnt. Schaffen Sie den Einzug in diesem Jahr nicht, ist die Eigenheimzulage für dieses Jahr leider endgültig verloren. Auch ein behelfsmäßiges Übernachten in der Wohnung während der Durchführung der Renovierungsarbeiten gilt noch nicht als Bezug der Wohnung (BFH-Urteil vom 4.5.1999, BStBl. 1999 II S. 587).

    Gruss
     
    Äh... alles schön und gut, aber wie gesagt... fakt ist auch das die Eigenheimzulage seit 2005 Geschichte ist und nicht mehr neu gewährt wird.
     
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