Steuererklärung für Hausbesitzer

Da bin ich aber froh das unser Finanzamt immer alles so ausrechnet wie ich es auch habe....:D

Mücke die auch einen Stempel drunter setzt...;)
 
  • Jo und der Steuerberater kassiert dann alles was man wieder bekommt:D:D
    Äh... ich glaube da hast du etwas nicht verstanden.
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    Ein Steuerberater ist nämlich nicht dafür da damit der Mandant möglichst viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt, sondern dafür das der Mandant nicht wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis muss. :rolleyes:
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    So, so Steuerhinterziehung..:D
    Also ich wollte immer das zurück, was ich zuviel gezahllt habe und der Steuerberater wollte natürlich auch ein großes Stück davon...:(
     
  • So, so Steuerhinterziehung..:D
    Also ich wollte immer das zurück, was ich zuviel gezahllt habe und der Steuerberater wollte natürlich auch ein großes Stück davon...:(
    Ja ja, schon klar. Das will jeder.
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    Ach so... habe ich schon erwähnt das ich von Beruf Steuerfachangestellter bin.
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    Viele Menschen sind so ein bißchen der Meinung, das dem Steuerberater nur dann ein Entgelt zusteht, wenn sie vom Finanzamt Steuern zurückerstattet bekommen. Müssen sie dagegen etwas nachzahlen, dann bekommt halt der Steuerberater überhaupt nichts oder muss noch was draufzahlen. Na und so funktioniert das halt nunmal nicht.
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    Der zweite Trugschluss den viele Menschen aufsitzen ist, das sie irgendwann beschliessen ihre Steurerklärung selber anzufertigen und abzugeben. Wenn dann der Steuerbescheid vom Finanzamt kommt, stellen sie fest das die Rückerstattung womöglich grösser ist, als die vom Vorjahr als die Steuererklärung noch vom Steuerberater angefertigt wurde. Also glauben diese Leute das der Steuerberater rein gar nichts bringt und nur Geld kostet. Tja... aber das sich der Steuerberater an die geltenden Gesetze halten muss, währenddesen so mancher Privatmann Steuererklärungen abgibt, die würden in vielen Fällen mindestens für eine Bewährungsstrafe reichen. Und das muss noch nichtmal absichtlich geschehen. Aber wie heisst es doch so schön - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nur daran denken viele eben nicht.

    Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Aber ganz ehrlich, ich würde mich zumindestens einmal von einen Steuerberater beraten lassen. Danach kann man immer noch entscheiden was man macht.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Ja, Frank da geb ich dir voll Recht. Ich habe auch die ersten Jahre einen Steuerberater gebraucht. Und schließlich sitzt auch schon ganz viel Arbeit dahinter, die bezahlt werden muss.
    Die ersten Jahre waren es echt kleine Beträge um die es ging und es ärgerte mich halt schon das ich so einiges davon abgeben mußte (aber Arbeit kostet nun mal Geld).
    Jetzt wo ich selbstständig bin, und die Steuererklärung sehr umfangreich ist, habe ich mich einfach mal lange damit befasst. Ich spare immerhin über 1000 Euro Gebühren.
    Und das ist nicht wenig. Aber manchmal bin ich schon recht überlastet. Es kostet halt viel Zeit alles ordentlich zu machen und der Lohn des Steuerberaters ist schon berechtigt. Und jedes Jahr ändern die beim FA das Formular was dann auch noch verwirrt.

    Wir haben ein gutes Programm dafür aber man muß auch wissen wie man damit umgehen muss....ist manchmal gar nicht leicht.

    Da ich Verwaltung mache und monatlich sämtliche Umsatzsteuer ist da ein bissel Übung drin...
     
  • Ja, da hat Dein Programm wohl Recht, Ausnahme: in 2005 wurde das Bauvorhaben noch genehmigt und spätestens 3 Jahre nach Genehmigung wird mit dem Bau angefangen. Also sollten die letzten EHZ 2016 auslaufen. ...wenn ich mich nicht irre ;-)
     
    Ja, da hat Dein Programm wohl Recht, Ausnahme: in 2005 wurde das Bauvorhaben noch genehmigt und spätestens 3 Jahre nach Genehmigung wird mit dem Bau angefangen. Also sollten die letzten EHZ 2016 auslaufen. ...wenn ich mich nicht irre ;-)

    Hallo Marc4Mac,
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?

    Gruss
     
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?
    Wie hier schon richtig gesagt wurde, ist die Eigenheimzulage bereits Geschichte und bis auf einige Förderprogramme für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sowie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Solaranlagen und ähnliches hat man bei einer selbstgenutzten Immobilie keine Steuervorteile mehr. Etwas anders sieht es natürlich aus wenn man ein Haus kauft um es später vermieten zu können, denn dann hat man natürlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und kann sämtliche Finanzierungskosten, Reparaturen sowie die Abschreibung für das Gebäude als "Betriebsausgaben" geltend machen. Bei Gebäuden die nur teilweise vermietet werden, kann man natürlich auch nur anteilig die Kosten geltend machen.
     
  • Hallo Marc4Mac,
    wenn ich richtig gelesen habe, läuft die Eigenheimzulage 8 Jahre lang. Sollte sich der Einzug um 3 Jahre verzögern, verschenkst du m.E. diese 3 Förderjahre und wirst lediglich 5 Jahre gefördert.
    Wichtig ist aber die Frage von Perschke, der das Haus 2007 erwarb, was er als Selbstnutzer noch von der Steuer absetzen kann.
    Sind es wirklich nur die 2 x 600 Euro/Anno, oder hat Tono recht, der mehr für möglich hält?
    Das solltest du aLuckyGuy doch in Erfahrung bringen können, oder?

    Gruss

    Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe
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  • Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Zum Thema Eigenheimzulage - wer es nochmal nachlesen möchte:

    Eigenheimzulage - Wikipedia
     
    Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
    Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe
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    Es wird m.E. unterschieden, ob jemand Bauherr oder Käufer einer Immobilie ist (war). Für den Käufer stellte sich das so dar:

    Die Regelung, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung auch bezogen werden muss, um kein Jahr der Förderung zu verlieren, trifft vor allem Käufer, die ein älteres Haus oder eine ältere Eigentumswohnung erwerben und anschließend renovieren. Selbst wenn Sie hier über einen längeren Zeitraum renovieren und die Wohnung deshalb nicht beziehen können, gelten Sie als Käufer einer Wohnung (und nicht etwa als Bauherr), sodass die Förderung grundsätzlich im Jahr der Anschaffung beginnt. Schaffen Sie den Einzug in diesem Jahr nicht, ist die Eigenheimzulage für dieses Jahr leider endgültig verloren. Auch ein behelfsmäßiges Übernachten in der Wohnung während der Durchführung der Renovierungsarbeiten gilt noch nicht als Bezug der Wohnung (BFH-Urteil vom 4.5.1999, BStBl. 1999 II S. 587).

    Gruss
     
    Äh... alles schön und gut, aber wie gesagt... fakt ist auch das die Eigenheimzulage seit 2005 Geschichte ist und nicht mehr neu gewährt wird.
     
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