tina1
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Der bezeichnet doch wirklich das Bollwerk als schön.
:d
Betonköpfe ?![]()
Nee, Tina, haste nicht!Heute ist nun das passiert, was ich inzwischen eigentlich nicht mehr möchte.
Ich hatte ja einen Antrag bei der Schiedsstelle auf Schlichtung gestellt, damit wollte ich erreichen, daß mein Nachbar die Mauer kürzt.
Der Schiedsmann hatte 1 Mon. Zeit, sich mit mir in Verbindung zu setzen und einen Termin anzuberaumen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist aber nichts passiert. So bin ich den einzig möglichen Weg gegangen, ich hab das Amtsgericht informiert.
Offensichtlich haben die ihm nun einen Einlauf gemacht und die Schiedsstelle hat mir einen Schlichtungstermin benannt.
Inzwischen möchte ich nicht nur, daß die Mauer gekürzt wird, sondern ich möchte, daß sie weg kommt. Den mir in Aussicht gestellten Schallschutz wird sie nicht bieten. Das konnte ich schon hörbar vernehmen. Aus diesem Grund bin ich auch zu dem Kompromiß mit einer niedrigeren Mauer nicht mehr bereit. Da sie offensichtlich kein Schallschutz ist, erfüllt auch ein Zaun den Zweck eines Sichtschutzes. Dieser würde auf mich weniger störend wirken.
1.da der Schiedsmann mir nun viel zu spät einen Termin gegeben hat, muß ich jetzt auf dieses Angebot eingehen?
2.Tritt der Fall ein, daß der Nachbar mit meinem ursprünglichen Wunsch zur Kürzung der Maur einverstanden ist, hab ich da noch eine Möglichkeit, gerichtlich zwecks Beseitigung der Mauer zu klagen? Wohl eher nicht.
Nun hab ich mich doch ganz schön angesch........
Moin Tina,Danke für die Antwort.
Dann werd ich mein Anliegen präzisieren, bzw.ändern.
Definitiv ist das alles andere als eine Schallschutzmauer, im Gegenteil.
Der Schall wird jetzt noch extrem verstärkt. Und damit bin ich zu keinem Kompromiß bereit.
Ich dachte, wenn ich die Schlichtungsverhandlung zum Scheitern bringe, hab ich kein Recht mehr auf Klage vor Gericht.
da kann ma ja nur mitmachen
von uns also 4 Kätzische, 2 Hündische und 4 Menschliche Daumendrückerlis
die drückis vom Krabbelzeug im Garten kann ich net zählen