Mauer auf der Gartengrenze

Der Schiedsmann wurde ignoriert? Ich glaube, das darf man nicht so ohne Weiteres.
Manch Nachbarn sind nicht nur extrem beratungsresistent sondern einfach sowas von dreist. Kein Wunder, wenn einem dann der Anstand abhanden kommt.:schimpf:

Hallo Tina,
leider ist es so, dass Schiedspersonen in bürgerlichen Streitigkeiten keine Möglichkeit mehr haben, die Parteien an den Tisch zu zwingen. Da wird aber dran gearbeitet. Gleichwohl ist der dann nicht erschienene nicht aus dem Schneider. Bei Strafsachen haben die Schiedspersonen bei Nichterscheinen die Möglichkeit ein Ordnungsgeld zu verhängen und zum 2. Termin zu laden.
 
  • Als ich meine damalige Schiedsverhandlung mit der Nachbarin wegen der Korkenzieherweide hatte, bekam ich eine Abschrift der Ladung, die an sie rausgeschickt wurde.
    Darin stand, wenn sie nicht erscheint, kann sie "vorgeführt" werden. Da ist sie lieber von selbst, unter viel Gezeter und Gemecker, selbst aufgetaucht.
     
    Das war aber ein Schuss ins Blaue. Bei euch kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld, wie ich beschrieben habe, festsetzen, aber keinesfalls "Vorführen" s. § 24 Schiedsamtsgesetz Sachsen-Anhalt.
     
  • So, nachdem ich nochmals guten Willen gezeigt habe und der Nachbar uneinsichtig war und mir noch blöd gekommen ist, ist meine Geduld am Ende.:schimpf:
    Mein Anwalt will ja auch leben.
     
  • Ihr kennt doch den Werbespruch:

    Beton, es kommt darauf an, was man daraus macht.
     
    Heute ist nun das passiert, was ich inzwischen eigentlich nicht mehr möchte.
    Ich hatte ja einen Antrag bei der Schiedsstelle auf Schlichtung gestellt, damit wollte ich erreichen, daß mein Nachbar die Mauer kürzt.
    Der Schiedsmann hatte 1 Mon. Zeit, sich mit mir in Verbindung zu setzen und einen Termin anzuberaumen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist aber nichts passiert. So bin ich den einzig möglichen Weg gegangen, ich hab das Amtsgericht informiert.
    Offensichtlich haben die ihm nun einen Einlauf gemacht und die Schiedsstelle hat mir einen Schlichtungstermin benannt.
    Inzwischen möchte ich nicht nur, daß die Mauer gekürzt wird, sondern ich möchte, daß sie weg kommt. Den mir in Aussicht gestellten Schallschutz wird sie nicht bieten. Das konnte ich schon hörbar vernehmen. Aus diesem Grund bin ich auch zu dem Kompromiß mit einer niedrigeren Mauer nicht mehr bereit. Da sie offensichtlich kein Schallschutz ist, erfüllt auch ein Zaun den Zweck eines Sichtschutzes. Dieser würde auf mich weniger störend wirken.
    1.da der Schiedsmann mir nun viel zu spät einen Termin gegeben hat, muß ich jetzt auf dieses Angebot eingehen?
    2.Tritt der Fall ein, daß der Nachbar mit meinem ursprünglichen Wunsch zur Kürzung der Maur einverstanden ist, hab ich da noch eine Möglichkeit, gerichtlich zwecks Beseitigung der Mauer zu klagen? Wohl eher nicht.

    Nun hab ich mich doch ganz schön angesch........
     
    Heute ist nun das passiert, was ich inzwischen eigentlich nicht mehr möchte.
    Ich hatte ja einen Antrag bei der Schiedsstelle auf Schlichtung gestellt, damit wollte ich erreichen, daß mein Nachbar die Mauer kürzt.
    Der Schiedsmann hatte 1 Mon. Zeit, sich mit mir in Verbindung zu setzen und einen Termin anzuberaumen. Innerhalb dieses Zeitraumes ist aber nichts passiert. So bin ich den einzig möglichen Weg gegangen, ich hab das Amtsgericht informiert.
    Offensichtlich haben die ihm nun einen Einlauf gemacht und die Schiedsstelle hat mir einen Schlichtungstermin benannt.
    Inzwischen möchte ich nicht nur, daß die Mauer gekürzt wird, sondern ich möchte, daß sie weg kommt. Den mir in Aussicht gestellten Schallschutz wird sie nicht bieten. Das konnte ich schon hörbar vernehmen. Aus diesem Grund bin ich auch zu dem Kompromiß mit einer niedrigeren Mauer nicht mehr bereit. Da sie offensichtlich kein Schallschutz ist, erfüllt auch ein Zaun den Zweck eines Sichtschutzes. Dieser würde auf mich weniger störend wirken.
    1.da der Schiedsmann mir nun viel zu spät einen Termin gegeben hat, muß ich jetzt auf dieses Angebot eingehen?
    2.Tritt der Fall ein, daß der Nachbar mit meinem ursprünglichen Wunsch zur Kürzung der Maur einverstanden ist, hab ich da noch eine Möglichkeit, gerichtlich zwecks Beseitigung der Mauer zu klagen? Wohl eher nicht.

    Nun hab ich mich doch ganz schön angesch........
    Nee, Tina, haste nicht!

    Zu 1. Auf den Schiedstermin mußt Du eingehen, sonst landest Du in einer Sackgasse!
    Du kannst nur, falls erforderlich, klagen, wenn ein Schlichtungsversuch gescheitert
    ist. In dem Fall muß der Schiedsmann Dir eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellen.
    Nur damit kannst Du bei Gericht Klage erheben!!

    Zu 2. In der Schlichtungsverhandlung hast Du das Recht Deinen ursprünglichen Antrag zu
    präzisieren!! Du kannst, z.B. wegen neuerer Erkenntnisse, nun die Beseitigung der
    Mauer beantragen, falls Du das möchtest. Auf keinen Fall mußt Du ein Schlichtungsergebnis akzeptieren, mit dem Du nicht einverstanden bist!! Dann ist die Verhandlung eben gescheitert und dann gehts weiter wie unter Punkt 1 beschrieben.

    Wenn Du aber zustimmst, dass der Nachbar die Mauer kürzt, dann ist die Schlichtungsverhandlung erfolgreich verlaufen und die Sache ist juristisch vom Tisch, will heißen: eine Klage ist nicht mehr möglich!

    Noch etwas präziser: Der Schlichter ist kein Richter! Du mußt kein Schlichtungsergebnis unterschreiben, mit dem Du nicht zufrieden bist!!!
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Danke für die Antwort.
    Dann werd ich mein Anliegen präzisieren, bzw.ändern.
    Definitiv ist das alles andere als eine Schallschutzmauer, im Gegenteil.
    Der Schall wird jetzt noch extrem verstärkt. Und damit bin ich zu keinem Kompromiß bereit.

    Ich dachte, wenn ich die Schlichtungsverhandlung zum Scheitern bringe, hab ich kein Recht mehr auf Klage vor Gericht.
     
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