Mauer auf der Gartengrenze

Hallo Tina,

Ich bin durch Zufall hier auf das Thema gekommen. Und ich muss sagen ich bin entsetzt.

Ich kann die nur Nahe legen das du mal bei zuständigen Vermessungsamt gehst oder zur Flurbereinigung. Den die MÜSSEN Höhen haben da das Gebäude abgesteckt wurde bevor es gebaut wurde und auch Eingemessen worden ist NACH Bau des Gebäudes. Mit diesen Höhen ist bewiesen das das Grundstück nachträglich zum Hausbau aufgeschüttet worden ist.

Liebe Grüße
Loreen (die selbst Vermesser ist)

P.S. Bleibt bloß Hartnäckig bei den Ämter die sind da alle relativ Faul :-( Hab ich in meiner Lehre zu Genüge feststellt....

Hi Loreen,
danke für Deinen Hinweis bzgl. des Vermessungsamts. hab mal beim bayer. Vermessungsamt angerufen. tatsächlich haben die dort Daten aus dem Jahr 2003. damals ist ein Jet über unsere Region geflogen und hat in einem 2 Meter Raster Höhenmssungen vorgenommen. lt. vermessungsamt sind diese Höhenangaben über Normal Null sehr genau, mit einer Unschärfe von gerade mal 10 cm. Ich kann die Daten gegen eine Gebühr von 50 Euro bekommen. kleines Problem ist nur, dass die Daten im DGM-Format vorliegen, und man wohl spezielle Software benötigt um diese zu verarbeiten/visualisieren. habe das per email dem Bauamt mitgeteilt und warte auf Antwort, ob die dieses Daten vielleicht lesen können. wenn es ein 2 Meter Raster ist, wird es einige Messpunkte sehr Nahe an der Gartengrenze geben, die dann beweisen,dass das ursprüngliche Geländeniveau auf beiden Seiten und unmittelbar an der Grenze identisch war.
tina1: hast Du bei Deinem Vermessungsamt mal angefragt?
hat vielleicht jemand eine Idee bzgl. der DGM Daten(Digitales Gelände Modell, basierend auf Gauss-Krüger Koordinaten) und wie man die einfach lesbar machen könnte?
viele Grüße, Rolf
 
  • Hallo,

    bei mir liegt wohl eher das Problem in der Kompetenz.
    Hier wurde mir glaubhaft versichert, daß mein Gegner der Nachbar ist, also zwangsläufig das Nachbarrecht in Frage kommt.
    Dazu muß ich erst bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Schlichtung stellen.
    Aber, der inkompetente Schiedsmann ist wohl nicht willig und auch nicht fähig.
    Der ist nämlich der Meinung, das Bauamt sei zuständig. Erst wenn ich eine erfolglose Schlichtungsverhandlung bescheinigt bekommen habe, stünde mir der Weg zum Gericht offen. Auf der anderen Seite kann ich mir eine Gerichtsverhandlung nicht leisten, man muß ja damit rechnen, man muß die Verhandlung bezahlen, zwei Anwälte möglicherweise noch dazu.
     
    und noch was: wir gehen jetzt nicht nur gegen die Höhe der Mauer, sondern auch gegen den Betonzaun selbst vor. Als Grundlage verwenden wir hierfür Artikel 8 der Bayerischen Bauordnung, Satz 1 und 2:
    1*Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. 2*Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.
    dies in Verbindung mit Bildern ähnlich aus meinem Post #123. über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten, aber ich habe bis jetzt noch niemanden kennengelernt, der nicht vollkommen baff gewesen ist ob der Häßlichkeit dieses Betonzauns. Ortsüblichkeit hin oder her...dazu muss man auch wissen, dass dieses Ding über mehrere Nachbarsgrundstücke an deren Grenze verläuft, also locker mal 50 Meter lang ist...
    es fällt wohl schwer, hier keine Verletzung dieses Artikels zu sehen..
     
  • Hallo,

    bei mir liegt wohl eher das Problem in der Kompetenz.
    Hier wurde mir glaubhaft versichert, daß mein Gegner der Nachbar ist, also zwangsläufig das Nachbarrecht in Frage kommt.
    Dazu muß ich erst bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Schlichtung stellen.
    Aber, der inkompetente Schiedsmann ist wohl nicht willig und auch nicht fähig.
    Der ist nämlich der Meinung, das Bauamt sei zuständig. Erst wenn ich eine erfolglose Schlichtungsverhandlung bescheinigt bekommen habe, stünde mir der Weg zum Gericht offen. Auf der anderen Seite kann ich mir eine Gerichtsverhandlung nicht leisten, man muß ja damit rechnen, man muß die Verhandlung bezahlen, zwei Anwälte möglicherweise noch dazu.

    hi Tina1,
    verstehe. Aber wenn mal von Zuständigkeiten absieht, ist es dennoch hilfreich auf Daten zurückzugreifen, sofern sie irgendwo vorhanden sind. wenn ich mich recht erinnere, so argumentierst Du momentan, wie ich selbst, auf Basis von Bildern. harte Zahlen und Fakten zählen hier aber weit mehr, denn letztlich müßte ja im Falle der Anordnung eines Rückbaus auch eine exakte cm-Angabe gemacht wurden, um die der Betonzaun zurückgebaut werden muss. Natürlich setzen wir auch auf die Überzeugungskraft der Bilder, aber es kann ja nicht schaden, zu versuchen an Vermessungsdaten ranzukommen...
    viele Grüße, Rolf
     
  • Dann scheint ihr ja wenigstens etwas in der Hand zu haben, worauf ihr euer Ansinnen begründen könnt.
    Laß dir gesagt sein, auch ich finde deine Mauer scheußlich, scheußlicher geht es kaum.
     
    ...
    es fällt wohl schwer, hier keine Verletzung dieses Artikels zu sehen..

    wenn dein Richter nicht aus Grünwald kommt, wo sich alle Promis hinter meterhohen Gefängnismauern einkasteln, könntest du vielleicht Recht gesprochen bekommen ...

    mich wunderts eh, dass man solche Mauern überhaupt zuläßt und nicht nur Zäune gutheißt ...

    niwashi hat aber von Gartenrecht eh keine Ahnung ...
     
  • wenn dein Richter nicht aus Grünwald kommt, wo sich alle Promis hinter meterhohen Gefängnismauern einkasteln, könntest du vielleicht Recht gesprochen bekommen ...

    mich wunderts eh, dass man solche Mauern überhaupt zuläßt und nicht nur Zäune gutheißt ...

    niwashi hat aber von Gartenrecht eh keine Ahnung ...

    Richtig, "vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand"
    Das Verflixte daran ist, dass das "Gartenrecht" sprich Nachbarrecht in jedem Bundesland anders gehandhabt wird, weil Justiz eben Ländersache ist.
    Dazu kommt evtl. noch eine ergänzende (abweichende) Kommunalverordnung.
    Und dann ist es noch so: Vor Gericht bekommst Du kein Recht, sondern ein Urteil.

    Es wäre doch gelacht, wenn das alles so einfach wäre, wie es eigentlich sein könnte. Das wäre nun wirklich nicht deutsch.:schimpf:
    Grüße Gregor
     
    Ich verstehe nicht, daß in so einem kleinen Land, wie Deutschland, in jeder Ecke das eigene Süppchen gekocht werden muß. So ist es doch auch in anderen Bereichen, wie dem Bildungswesen.
     
    jeder Beamtenkopf braucht eben seine Daseinsberechtigung!

    niwashi würde den Verwaltungsapparat halbieren ... und den Kommunen weniger Rechte einräumen (da sitzen meist eh nur Schwachköpfe im Gemeinderat) ...
     
    Wobei ich deinen letzten Satz gut bestätigen kann. Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht.
    Aber scheinbar sind wir ganz gefährliche Leute, denn von der stark befahrenen Straße aus hat man eine freie Sicht über das nachbarliche Grundstück, denn da hat er nur einen ganz niedrigen Zaun.
     
  • megagefährlich.
    habe ich eigentlich schon erwähnt, dass 2 Wochen nach der Errichtung des Betonzaunes (Baudauer: 1 Tag! durch eine polnische Firma) alle Nachbarn ein Schreiben im Briefkasten hatten, in welchem darauf hingewiesen wurde, daß an der Betonwand nichts hochwachsen darf? Steht ja auf seinem Grundstück, also sollten diese "einfachen Regeln ja auch leicht einzuhalten sein".
     
  • megagefährlich.
    habe ich eigentlich schon erwähnt, dass 2 Wochen nach der Errichtung des Betonzaunes (Baudauer: 1 Tag! durch eine polnische Firma) alle Nachbarn ein Schreiben im Briefkasten hatten, in welchem darauf hingewiesen wurde, daß an der Betonwand nichts hochwachsen darf? Steht ja auf seinem Grundstück, also sollten diese "einfachen Regeln ja auch leicht einzuhalten sein".

    Besser kann man eine Nachbarschaft nicht zerstören

    Gregor
     
    einzig positives Fazit:
    du mußt den Nachbarn nicht mehr anschauen ...

    niwashi tät ihm ein paar schöne Pflanzen schenken ... Heracleum, Solidago ...
     
    Hi Loreen,
    danke für Deinen Hinweis bzgl. des Vermessungsamts. hab mal beim bayer. Vermessungsamt angerufen. tatsächlich haben die dort Daten aus dem Jahr 2003. damals ist ein Jet über unsere Region geflogen und hat in einem 2 Meter Raster Höhenmssungen vorgenommen. lt. vermessungsamt sind diese Höhenangaben über Normal Null sehr genau, mit einer Unschärfe von gerade mal 10 cm. Ich kann die Daten gegen eine Gebühr von 50 Euro bekommen. kleines Problem ist nur, dass die Daten im DGM-Format vorliegen, und man wohl spezielle Software benötigt um diese zu verarbeiten/visualisieren. habe das per email dem Bauamt mitgeteilt und warte auf Antwort, ob die dieses Daten vielleicht lesen können. wenn es ein 2 Meter Raster ist, wird es einige Messpunkte sehr Nahe an der Gartengrenze geben, die dann beweisen,dass das ursprüngliche Geländeniveau auf beiden Seiten und unmittelbar an der Grenze identisch war.
    tina1: hast Du bei Deinem Vermessungsamt mal angefragt?
    hat vielleicht jemand eine Idee bzgl. der DGM Daten(Digitales Gelände Modell, basierend auf Gauss-Krüger Koordinaten) und wie man die einfach lesbar machen könnte?
    viele Grüße, Rolf

    Dann hat es ja wenigsten dir vielleicht geholfen.
    Was die DGM Daten angeht tut mir Leid ich kenn das nur mit Vermessungsprogrammen :( Aber frag mal beim Amt nach ob sie es dir ausdrucken können für die betroffene Region (gib am besten Flur und Flurstück an). Machen Die bestimmt wenn du mal ganz lieb und nett Fragen tust und dann hast du die Höhen ja auf Papier und kannst sie auch lesen ;)

    LG
     
    Ist es nicht praktischer eine lebendinge Thuja Mauer zu machen? Ich meine, da wird sicher kein Lärm sein und Blickdicht ist sie auch
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo,

    solltest du dich auf meinen post beziehen, dann kann ich dazu nur sagen, daß die Betonmauer nun schon mal da ist.
    Früher gab es an deren Stelle eine Thujenhecke, die unerlaubt hoch war und extrem viele braune Nadeln hatte. Keine Ahnung, ob die krank war, jedenfalls praktisch war sie nicht.
    Und wenn ich nun Thuja hinter der Mauer pflanzen wollte, dann stößt das auf das dort vorhandene Platzproblem von nur 80cm in der Beettiefe.
     
    Hallo,

    habe ja nun einen Antrag auf Schlichtung bei Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht. Damit wollte ich erreichen, daß der Nachbar zu einem Gespräch und einem Kompromiß bereit ist.
    Inzwischen ist 1 Monat vergangen und der Schiedsmann hat sich nicht gerührt.
    Was kann/muß/soll ich nun tun?
     
    Habe ich Dir bereits empfohlen:

    Beschwerde gegen die Schiedsperson beim Amtsgericht wegen Untätigkeit und Verfahrensverschleppung einreichen. Sonst kann Dir die Verjährungsfrist doch noch einen Strich durch die Rechnung machen.
     
    Und erwachsen mir dann irgendwelche ungeahnten Folgen daraus?
    Wenn Du Dein legitimes Recht in Anspruch nimmst, können keine negativen Folgen daraus erwachsen. Der Schiedsmann ist kein Richter sondern Schlichter und hat als solcher völlig neutral zu sein. Er und seine Amtsführung unterliegt der Überwachung des Direktors am Amtsgericht. Sollte er sich nicht gesetzeskonform verhalten, droht ihm ein Amtsenthebungsverfahren. Ausserdem kann er vor ein Ehrengericht gestellt werden. Wie das bei euch installiert ist, weiß ich nicht. Bei uns ist es in Bochum. Es ist nicht so, dass ehrenamtliche Schiedspersonen über den Dingen schweben und gottgleich schalten und walten können.
     
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