Sollte er zu Musik-bzw.Partyterror übergehen, dann ist es für einen Prozeß sehr von Vorteil, wenn es schon ein Urteil diesbezüglich gibt.
"1.Die Beklagten werden verurteilt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die von ihrem Grundstück …, von der Lüftungsanlage des Wohnhauses ausgehenden, das Nachbargrundstück des Klägers im … beeinträchtigenden Lärmeinwirkungen zukünftig zu verhindern.
2.Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den Beklagten ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
3.Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von … € zu zahlen."
Quelle:Urteile und Vergleiche der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte