Mauer auf der Gartengrenze

Tina, wenn er jetzt mit Lärmbelästigung anfängt, würde ich das erstens
auf Band aufnehmen und zweitens, sofort die Polizei rufen, und Anzeige
erstatten .
 
  • Werd erst mal warten, was passiert. Noch kann ich den Lärm ignorieren. Zu dieser Zeit bin ich nicht im Garten.
    Habe es zwar zur offenen Terrassentür herein schallen hören, die kann ich aber noch schließen. Wird eh langsam kalt draußen.
    Bin gespannt, was kommt.
    Könnte mal meinen Schwager vorwarnen, der ist Kommissar bei der Polizei. Der kann sicher was dazu sagen, was die Befugnisse der Polizei angeht.
     
  • na, tina, da wird dein anwalt ja wieder was zu tun bekommen. aber vielleicht kassiert die polizei, wenn du sie rufst, ja auch den lalakasten ein, haben sie hier in der nachbarschaft mal gemacht, als lautstark gefeiert wurde und die unruhestifter kein einsehen zeigten. scheint echt ein hirni zu sein, dein nachbar:d
    lg. aloevera
     
  • Tina, das wird wieder nen Fall für den Schiedsmann :d und danach fürs Gericht :rolleyes: Wenn du das da Vorträgst würde ich an deiner Stelle gleich die Vermutung auf Rache wegen der Mauer äußern. Ich würd es mir auf gar keinen Fall gefallen lassen und irgentein Fenster schließen. Freunde werdet ihr eh nicht mehr. Ich schlage nen Brief vor in dem du ihn zur Sitte und Anstand aufrufst für nen vernünftiges, harmonisches Zusammenleben. Macht sich vor ner Klage immer gut. Du hast es ja versucht.
     
    Ich habe absolut keine Ahnung, zu wem er das gesagt hat.
    Theoretisch bestünde ja ein Fünkchen Hoffnung, der Besucher hat ihm erklärt, daß eventuelle Rachefeldzüge mir der Stereoanlage oder geplanter Partyterror unangenehme Folgen haben könnten.
    Auf jeden Fall werde ich kein Wort an diesen Knaben verschwenden. Es hat sich ja der Zetteleinwurf in die Hausbriefkästen "eingebürgert".
    Ich werde ihm zu gegebener Zeit ein Schreiben(gibt es gute Vorlagen, die Anwälte aufgesetzt haben im Internet)per Einschreiben zukommen lassen.
    Offensichtlich ist er dem Irrglauben aufgesessen, ab 22 Uhr habe man Rücksicht zu nehmen.
    Das ist absoluter Käse, auch tagsüber darf man die Nachbarschaft nicht belästigen, nach 22 Uhr hat lt.Gesetz totale Ruhe zu herrschen.
    Blöd ist nur, der Nachbar neben mir ist ja dessen Busenfreund und außerdem schallt es nicht in seine Richtung-habe ich vor Jahren mal testen dürfen.
    Und die auf meiner anderen Seite sind entweder lärmresistent oder feige und sagen kein Wort. Man hört den Radau auch nicht nach der Straße, die ist weiter weg und außerdem ist dort das Grundstück visavis nur eine Wiese. Wir haben also die Arschkarte ganz alleine gezogen.
    Und der Schiedsmann, der ist ja bekanntlich ein guter Kumpan oder in seinem Amt unfähig, unwillig oder überfordert-oder alles zusammen.:confused::d
    Sollte ich meinen Anwalt kontaktieren müssen, wegen der Mauer, werd ich schon mal vorfühlen, was wäre wenn.......
     
  • Wenn er weiter nervt, kommen wir Dich mal ein WE mit der Rettungshundestaffel besuchen und machen rund um die Uhr Anzeige-Übungen mit den Hunden.

    Die meisten von uns müssen noch üben, den Hund bis 250 mal bellen zu lassen, und das baut man schön Stück für Stück auf :grins:...

    Danach verkauft der freiwillig Haus und Hof. :grins:

    LG Martina
     
    Warum der sich Haus mit Garten gekauft hat, ist mir auch ein Rätsel.
    Auftauchen, alles abholzen, Freiflächen zupflastern/zubetonieren und Mauern bauen.
    Immer her mit den Hundchen, geh schon mal Würstchen besorgen.;)
     
  • Wir sind gerade vom Einkaufen gekommen, da klingelte der Mauerbauer.
    Er will von mir bestätigt haben, daß er morgen mit "seinen Fachkräften" unseren Garten betreten darf. Er will die Mauer zurückbauen.
    Es war noch ein Kumpel dabei, der wollte von mir unbedingt wissen, was ich gegen die Mauer habe.
    Ich habe ihm gesagt, sie sei mir zu hoch und im Übrigen dürfe dort gar keine stehen. Er wollte mir einreden, ich könne froh sein, daß sie dort steht.
    Und der Nachbar drohte mir im Beisein meines Mannes, daß wir nun sehen würden, was wir davon haben, es würde nun alles noch viel schlimmer werden.
     
    Trotz einsetzenden Regens war ich noch Fotos machen. Weiß der Geier, ob ich morgen oder später meinen Garten wieder erkennen werde.
    Die Wäsche, die unter dem Carport hing, ist nun auch im Bad.
    Er schrieb ja, es mache nicht unerheblich Lärm und Staub. Beides sind wir ja von ihm gewohnt.
    Morgen soll ein total verregneter Tag werden. Ich hoffe, da staubt es nicht ganz so.
     
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    Wir sind gerade vom Einkaufen gekommen, da klingelte der Mauerbauer.
    Er will von mir bestätigt haben, daß er morgen mit "seinen Fachkräften" unseren Garten betreten darf. Er will die Mauer zurückbauen.
    Es war noch ein Kumpel dabei, der wollte von mir unbedingt wissen, was ich gegen die Mauer habe.
    Ich habe ihm gesagt, sie sei mir zu hoch und im Übrigen dürfe dort gar keine stehen. Er wollte mir einreden, ich könne froh sein, daß sie dort steht.
    Und der Nachbar drohte mir im Beisein meines Mannes, daß wir nun sehen würden, was wir davon haben, es würde nun alles noch viel schlimmer werden.
    gut, daß dein mann dabei war, das was er gesagt hat, war eine drohung. ich wünsche dir viel kraft, es wird wahrscheinlich ein chaos entstehen, - hast du deinen fotoapparat parat, wg. beweisfotos. der wird sicher keine rücksicht nehmen und bei dir kaputt machen, was nur möglich ist.
    lg. aloevera
     
    Die Drohung hat er neulich schon mal zu mir gesagt, als er hier geklingelt hat. Da war ich aber alleine.
    Nun bin ich froh, daß jemand dabei war.
    Habe Fotos gemacht und sollte er was zerlatschen, zerstören oder sonstiges Chaos veranstalten, dann kann er sich mit seinen zwei linken Tatzen gleich um eine Gartenbaufirma kümmern, die alles wieder richten.
     
    tina, ich bewundere deinen langen atem, weiß nicht, ob ich persönlich die nerven hätte, bei anderen hat man immer gute ratschläge, aber wenn es einen selbst betrifft!! bin auch nicht so glücklich, mit dem, was unser nachbar treibt, aber es hält sich noch in grenzen.
    lg. aloevera
     
    Der Atem und die Nerven sind das Geringste. Obwohl das Urteil von Mitte Dezember ist, hat man immer noch keine Ruhe. Er bemüht ja ständig seinen Anwalt, der schickt mir dann Briefe, ich kontaktiere meinen Anwalt und so geht das hin und her. Letztens hat mein Anwalt den gegnerischen Anwalt gebeten, an mich keinerlei Schreiben mehr zu richten. Die Anwälte klären das jetzt unter sich, bis halt neulich der Vogel wieder vor meiner Tür stand. Ich habe ihm erklärt, diesbezüglich keinen Redebedarf mehr zu haben.
    Auch vorhin hatte ich die Tür gleich wieder zu, als ich sah, wer davor stand. GG hat wieder geöffnet.
     
    Du meine Güte, tina - eine unendliche Geschichte.:(

    Wieso wollen die Leute von eurem Grundstück aus werkeln? :mad:
     
    Das habe ich mich inzwischen auch gefragt. Eigentlich bin ich ja nie um eine Ausrede verlegen, aber das zu fragen, fiel mir vorhin nicht ein.
    GG meinte, es wäre von einer Seite aus nicht machbar. Mag sein, auf einer Seite muß sicher jemand gegenhalten, damit die Betonelemente nicht runter fallen. Bin aber auch der Meinung, der Halter hätte bei uns stehen können. Egal, was er zerwürgt, baut er wieder auf. Und wenn er meine Stauden zerlatscht, die teilweise noch nicht ausgetrieben haben, dann kann er gleich nach einem Gärtner rufen.
     
    Sollte er zu Musik-bzw.Partyterror übergehen, dann ist es für einen Prozeß sehr von Vorteil, wenn es schon ein Urteil diesbezüglich gibt.

    "1.Die Beklagten werden verurteilt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die von ihrem Grundstück …, von der Lüftungsanlage des Wohnhauses ausgehenden, das Nachbargrundstück des Klägers im … beeinträchtigenden Lärmeinwirkungen zukünftig zu verhindern.

    2.Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den Beklagten ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

    3.Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von … € zu zahlen."

    Quelle:Urteile und Vergleiche der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte
     
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