Ich habe absolut keine Ahnung, zu wem er das gesagt hat.
Theoretisch bestünde ja ein Fünkchen Hoffnung, der Besucher hat ihm erklärt, daß eventuelle Rachefeldzüge mir der Stereoanlage oder geplanter Partyterror unangenehme Folgen haben könnten.
Auf jeden Fall werde ich kein Wort an diesen Knaben verschwenden. Es hat sich ja der Zetteleinwurf in die Hausbriefkästen "eingebürgert".
Ich werde ihm zu gegebener Zeit ein Schreiben(gibt es gute Vorlagen, die Anwälte aufgesetzt haben im Internet)per Einschreiben zukommen lassen.
Offensichtlich ist er dem Irrglauben aufgesessen, ab 22 Uhr habe man Rücksicht zu nehmen.
Das ist absoluter Käse, auch tagsüber darf man die Nachbarschaft nicht belästigen, nach 22 Uhr hat lt.Gesetz totale Ruhe zu herrschen.
Blöd ist nur, der Nachbar neben mir ist ja dessen Busenfreund und außerdem schallt es nicht in seine Richtung-habe ich vor Jahren mal testen dürfen.
Und die auf meiner anderen Seite sind entweder lärmresistent oder feige und sagen kein Wort. Man hört den Radau auch nicht nach der Straße, die ist weiter weg und außerdem ist dort das Grundstück visavis nur eine Wiese. Wir haben also die Arschkarte ganz alleine gezogen.
Und der Schiedsmann, der ist ja bekanntlich ein guter Kumpan oder in seinem Amt unfähig, unwillig oder überfordert-oder alles zusammen.
:d
Sollte ich meinen Anwalt kontaktieren müssen, wegen der Mauer, werd ich schon mal vorfühlen, was wäre wenn.......