K
käferli
Guest
Also, der Gerichtsvollzieher kommt normalerweise zum Geldeintreiben, und dazu bräuchte es wohl einen Titel, in dem die Kosten für die Arbeiten auf Heller und Pfennig benannt sind.Ich freu mich schon auf die Bilder der Abrißarbeiten mit Polizei und Gerichtsvollzieher.
So weit ich die Ersatzvornahme verstanden habe, tritt der Auftraggeber der Firma (das bist Du) erst mal in finanzielle Vorleistung. Erst sobald Du die Rechnung in Händen hältst, kannst Du die Kohle bei Deinem Kontrahenten einklagen und mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eintreiben (was bei einem Hausbesitzer kein Risiko darstellen dürfte).Es gibt die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Danach kann das Gericht auf meinen Antrag hin die Entfernung durch eine vom Gericht benannte Firma festsetzen.
Dann ist er nicht mal mehr in der Lage, sich eine preiswerte Firma zu suchen.
Bist Du auch ganz sicher, dass die gesamte Abwicklung incl. Entlohnung der Firma "in einem Rutsch" vonstatten geht?
Käferli, sehr verblüfft