A
aloevera
Guest
hi tina, verhält es sich mit dem schnittgut nicht ähnlich wie mit dem obst. wenn auf nachbars grundstück leckere birnen fallen, wird er die doch auch nicht zu mir rüberwerfen, die wird er fein verspeisen, ist es nicht so, daß alles was er schneidet in sein eigentum übergeht. ist schon kompliziert, aber der wird auch noch meckern und prozesse anstrengen, wenn das laub von den straßenbäumen auf sein grundstück weht.Feine Leute:dsind die Schlimmsten.
Also, hängt aus deinem Garten etwas zu ihnen hinüber in deren Garten, dann müssen sie dir eine angemessene Fist setzen, in dieser du tätig werden mußt. Du mußt also schneiden, oder es eine Firma tun lassen. Kommst du binnen dieser Frist nicht in die Puschen, dann darf dein Nachbar diese Tätigkeit selbst machen. Beauftragt er eine Firma, dann muß er die Rechnung zahlen, kann und wird sie dann über einen Zivilprozeß vor Gericht von dir einklagen.
Das alles steht im Nachbarrecht deines Bundeslandes. Über die Entsorgung des Schnittgutes steht bei uns nicht, da müßtest du dir dein Nachbarrecht mal genau anschauen.
Ich habe mal Tante google bemüht und überall gefunden, daß du dann den Strauchschnitt entsorgen mußt. Was gar nicht geht, daß er es über den Zaun in die Beete wirft, auch wenn es dein "Kram"ist, nicht.
warten wir es mal ab, habe soeben einen telefonanruf von seinen anderen nachbarn erhalten, daß er dort auch schon gemeckert hat.
lg. aloevera
