Mauer auf der Gartengrenze

Ja klar, nüscht ist sicherer als das.:-P
Habe von den Pflanzen alles tote abgeschnitten. So kam es, daß wir EINE einzige Weintraube haben. Sonst versorge ich die halbe Verwandtschaft.
 
  • Das hört sich aber nicht gut an. :( Hoffentlich erholen sich die wieder.

    Ist echt mies von dem Typen, daß er Dir mit seiner Spritzerei alles zunichte macht!!!
     
  • ach tina, siehst du doch, der ist wahrscheinlich gegen anwälte immun, der macht trotzdem weiter., bis deine pflanzen alle hin sind.
    starke nerven wünsch ich dir auch weiterhin
    liebe grüße aloevera,
     
  • Spann mal versuchsweise eine Folie, sammel das Spritzwasser auf, mach Fotos von den kaputten Pflanzen und dann guck mal beim Anwalt, ob das für eine Unterlassungsklage reicht.
    Oder hast Du den Verdacht, daß der zusätzlich zum Reiniger auch noch heimlich Gift rüber kippt? Das wäre ja bei dem Obstanbau direkt vorsätzliche Körperverletzung...
     
  • hallo tina1, habe auch ein neues problem. neue nachbarn sind eingezogen. nun heißt es ja, alles was über die grenze wächst und stört, kann abgeschnitten werden. kein problem, können die ja auch machen. aber sie sammeln es und werfen dann große haufen rüber, also ne schubkarre voll ist es immer.
    ich will ja nicht gleich mit anwalt drohen usw. weiß aber auch nicht, dürfen die das?lg. aloevera:o
     
    ....aber sie sammeln es und werfen dann große haufen rüber, also ne schubkarre voll ist es immer.
    ich will ja nicht gleich mit anwalt drohen usw. weiß aber auch nicht, dürfen die das?lg. aloevera:o
    Ich hab auch keine einfachen (neuen) Nachbarn. Aber was Du beschreibst ist nach meiner Meinung der Anfang von einem dauerhaften Krieg, wenn man/frau den Gesprächsfaden verliert.
     
  • Normalerweise (!) müssen die Nachbarn Dir eine Frist setzen überhängebde Zweige zu stutzen. Tust Du es in der genannten Frist nicht, können sie es für Dich tun, dann bist Du aber aber auch für die Entsorgung des Schnittgutes verantwortlich.

    Somit war die Aktion Deiner Nachbarn nicht unbedingt (rechtlich) falsch.
     
  • Somit war die Aktion Deiner Nachbarn nicht unbedingt (rechtlich) falsch.

    Rechtlich hin oder her, gute Nachbarschaft kann selten über Paragrafen geregelt werden. Vielleicht bin ich altmodisch: Ich halte es mit dem Gespräch über den Gartenzaun.
    Erst nach mehreren Gesprächen oder Gesprächsversuchen, würde ich mit dem Rechtsanwalt kommen. Ist der erstmal involviert, ist ein freundschaftliches Verhältnis nur noch schwer möglich.
    Klar, im Vorfeld würde ich mich auch informieren, aber mit dem Hintergrundwissen + Einfühlungsvermögen für die "Gegenpartei", geht`s doch meistens.
    Es sei denn, man/frau hat einen Nachbarn, der so gestrickt ist wie der, der sich bei Tina breit gemacht hat. Da helfen dann wirklich nur die besten Anwälte.
     
    Ja rein rechtlich liegt sie wohl nicht falsch, aber wirklich traurig das man nicht mal das Wort suchen und drüber sprechen kann, was einen stört. Ich käm auch gar nicht auf die Idee das Schnittgut über die Hecke/den Zaun zu werfen wenn iche s dann weggeschnitten hätte. Ich glaube in viele Städten und Orten verlernt man einfach den Umgang mit den Nachbarn. Wer grüßt denn heute noch, wenn man durch den Ort läuft? Von kleinen Dörfern mal abgesehen, wo jeder jeden kennt.
     
    hallo tina1, habe auch ein neues problem. neue nachbarn sind eingezogen. nun heißt es ja, alles was über die grenze wächst und stört, kann abgeschnitten werden. kein problem, können die ja auch machen. aber sie sammeln es und werfen dann große haufen rüber, also ne schubkarre voll ist es immer.
    ich will ja nicht gleich mit anwalt drohen usw. weiß aber auch nicht, dürfen die das?lg. aloevera:o

    Ganz klar, NEIN, dürfen die nicht. Abschneiden, wenn du es erlaubst, ja, aber dann entsorgen oder dir zum Entsorgen bringen.
     
    An meiner Gartengrenze, wo ich mein Wohnzimmer habe, hat die Untermieterfamilie der Hauseigentümerin von nebenan, eine kleine Terrasse an der Küche.
    Als wir die Grenze gestalteten, haben wir mit der Eigentümerin, die damals noch im Untergeschoß wohnte, abgesprochen, div.Büsche als Sichtschutz zu pflanzen. Sie hat auf ihrer Seite Berberitze gesetzt. Ihre und unsere Büsche stehen nicht im vorgeschriebenen Pflanzabstand, dazu war zu wenig Platz.
    Wir haben verabredet, jeder schneidet, was ihm in den Weg hängt und stört.
    Nun ist die Eigentümerin in den oberen Stock gezogen und unten wohnt inzwischen der dritte Mieter. Als diese einzogen, bin ich zu ihnen gegangen(die Eigentümerin war zu dieser Zeit im Ausland)und habe mit ihnen über die Verfahrensweise bezüglich des Verschnitts gesprochen.
    Ich habe angeboten, nach Absprache von ihrer Terrasse aus den Schnitt durchzuführen oder sie möge gern auch selbst zur Schere greifen und schneiden, was stört. Dies hätten wir bisher immer so gehandhabt und es sei mit der Vermieterin abgesprochen. Sie meinte, ihr Mann würde dann abschneiden, was im Wege ist.
    Nun werden aber einfach Äste und Zweige abgebrochen und in die Beete geworfen.
    Ich habe ihr gesagt, ich würd ihr gern eine Gartenschere leihen, aber ein Abbrechen dulde ich nicht. Sie soll mir entweder Bescheid geben, dann hol ich das Schnittgut(sind ja nur ein paar wenige Äste)ab oder es mir in die Einfahrt legen. Im Beet mag ich es aber nicht.
    Ich glaub, ich bin von Volldeppen umgeben.
     
    Offensichtlich will meine Nachbarin von den damaligen Absprachen nun nichts mehr wissen und reichte uns aus heiterem Himmel ein Schreiben über den Zaun, worin sie uns ersucht, unsere Büsche zu verschneiden. Ist ja alles kein Problem.
    Nur, daß ihre Berberitzenhecke inzwischen mehr bei uns, als bei ihr wächst und ihre haushohen Koniferen mehr als 1m Überhang in meinen Garten gebildet haben, davon steht im Geschreibsel nichts.
    Wenn ich nun nach Vorschrift schneide, sitz ich danach im Freien, denn ihr Garten liegt höher und ich bin für jeden gut zu beobachten.
    Den angeblichen Überhang zu beseitigen, habe ich kein Problem, insofern es überhaupt diesen gibt. Ich habe keinen gesehen, war eben mal schauen.
     
    Ganz klar, NEIN, dürfen die nicht. Abschneiden, wenn du es erlaubst, ja, aber dann entsorgen oder dir zum Entsorgen bringen.

    hallo danke tina, auch den anderen natürlich für ihre meinungen, aber ich blicke immer noch nicht so klar durch, also, sie müssen fragen, wenn sie was abschneiden, habe ich es so richtig verstanden, und sie müssen es selbst entsorgen? steht das irgendwo geschrieben, hätte es dann gerne schwarz auf weiß.
    leider kann man nicht mit denen reden, sie grüßen ja nicht mal, sind etwas "besseres", er lehrer, sie auf dem finanzamt. also "feine" leute.
    lg. aloevera
     
    Feine Leute:dsind die Schlimmsten.
    Also, hängt aus deinem Garten etwas zu ihnen hinüber in deren Garten, dann müssen sie dir eine angemessene Fist setzen, in dieser du tätig werden mußt. Du mußt also schneiden, oder es eine Firma tun lassen. Kommst du binnen dieser Frist nicht in die Puschen, dann darf dein Nachbar diese Tätigkeit selbst machen. Beauftragt er eine Firma, dann muß er die Rechnung zahlen, kann und wird sie dann über einen Zivilprozeß vor Gericht von dir einklagen.
    Das alles steht im Nachbarrecht deines Bundeslandes. Über die Entsorgung des Schnittgutes steht bei uns nicht, da müßtest du dir dein Nachbarrecht mal genau anschauen.
    Ich habe mal Tante google bemüht und überall gefunden, daß du dann den Strauchschnitt entsorgen mußt. Was gar nicht geht, daß er es über den Zaun in die Beete wirft, auch wenn es dein "Kram"ist, nicht.
     
    ...........und so "fein" sind sie ja nicht, wenn sie keine sozialen Kompetenzen besitzen. Ich kenne einige Lehrer, die blöder als ihre Schüler sind, und die vom Finanzamt..., naja, die kennen sich wohl eher mit Zahlen aus, nicht mit den Menschen dahinter. Ausnahmen bestätigen die Regel ;)
     
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