Sorry, aber diese Formulierung ist vollkommen falsch.
Beide sind eindeutig Jugendliche und lediglich das (in dem Fall türkische) Gesetz trifft eine strikte Einteilung nach festen Altersgrenzen. Das gilt aber lediglich für entsprechende Straftaten und hat mit dem biologischen Alter rein gar nichts zu tun.
Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
In Deutschland werden Personen, die sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren vornehmen, mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
Kind - Wikipedia
Na fest steht doch wohl das es für die mutmassliche Tat keinerlei, wie auch immer gearteten Beweise gibt, keine Zeugen, einfach nichts worauf man einen so schweren Vorwurf stützen kann.
Marcos Anwalt hat in einer Fernsehdiskussionsrunde der Öffentlich-Rechtlichen vor ein paar Wochen sinngemäß verlauten lassen, Marco habe gegenüber dem Gericht in der Türkei sexuellen Handlungen an der Engländerin zugegeben. Er (Marco) sei jedoch von einem höheren Alter des Mädchens ausgegangen (über 14 Jahre), habe sie jedoch nicht vergewaltigt.
Eine einfache Aussage eines mutmasslichen Opfers kann jedenfalls in keinen rechtsstaatlichen System ausreichend sein.
Hätte die Engländerin ihre schriftliche Aussage vor dem türkischen Gericht mündlich vorgetragen (ausgesagt), wäre Marco mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit heute nicht auf freiem Fuß.