Shantay
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@Supernovae Katzen bilden die Ausnahme, wenn es um "domestizierte Haustiere" geht. Es gibt ein Gerichtsurteil, in welchem festgestellt wurde, daß Freigang zur artgerechten Katzenhaltung dazu gehört und in ländlichen Gebieten bis zu 5 Katzen im Garten zu tolerieren sind. Und ich bin der Meinung, daß das absolut richtig ist! Nicht umsonst werden Katzen nur ungern oder gar nicht in reine Wohnungshaltung vermittelt. Wenigstens ein eingezäunter Balkon oder besser noch ein Freigehege wird von den meisten seriösen Tierschutzorganisationen vorausgesetzt, wenn kein Freigang möglich ist. Und ja, reine Wohnungshaltung - womöglich noch in Einzelhaft bei berufstätigen Besitzern - ohne wenigstens einem katzensicheren Balkon ist keine artgerechte Haltung.
Ich habe auch einige fremde Katzen im Garten, obwohl ich selber keinen Freigänger habe, dafür aber ein großes Freigehege. Ich habe bisher noch keinen einzigen toten Vogel gesehen oder eine Katze mit Beute im Maul. Die Schäden an Jungvögeln sind - zumindest bei uns - durch Krähen und Elstern ungleich höher.
LG Shantay
Ich habe auch einige fremde Katzen im Garten, obwohl ich selber keinen Freigänger habe, dafür aber ein großes Freigehege. Ich habe bisher noch keinen einzigen toten Vogel gesehen oder eine Katze mit Beute im Maul. Die Schäden an Jungvögeln sind - zumindest bei uns - durch Krähen und Elstern ungleich höher.
LG Shantay