Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39: "Es ist verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen".Genau nachgeschaut habe ich nicht, ich müsste "wühlen" und störe sie ungern
Ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" dagegen ist ganzjährig zugelassen. Alle Gartenbesitzer sollten vor dem Heckenschnitt unbedingt auf Vogelnester kontrollieren. Entdecken Sie einen brütenden Vogel in der Hecke, müssen Sie den Heckenschnitt in jedem Fall verschieben. Tun Sie es nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder:
Mach also einen Pflegeschnitt
Meine Amseln brüten nicht in den Grenz Zäunen sondern in Hausnähe.