Hamburger Balkon- und Nutzgarten

  • Ersteller Ersteller katekit
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Na, dann geh ich mal davon aus, das es noch was wird... GG will aber auf gar keinen Fall 3 Jahre warten. Aber bis April wird wohl gehen...:grins:
 
  • Wenn ich das so sehe, Katekit, fehlt mir wohl noch so ein Dörrgerät. Das sieht einfach toll aus, was Du da zauberst.
     
  • Hey, das ist doch kein Problem, ich mach doch auch nur nach, was Alfred leckeres zeigt...

    Hier ist meine Informations- und Inspirationsquelle klick
     
  • ... und ich kann Euch sagen,
    allein der Duft dieses "Gewürzes" läßt einem schon das Wasser im Munde zusammenlaufen.
    Kati hat mir eine "Spezial-Mischung" gemischt, ohne Sellerie.
    Die Aromen der verwandten Gemüse schmeckt man ganz fein durch,
    einfach köstlich!!
    Kati, Du solltest wirklich noch mal über unser Gespräch nachdenken,
    ich bin fest davon überzeugt, daß wäre ein Knaller!
     
  • Wann gehst Du auf den Markt mit deinem Pulver?
    Gibt sicher abnehmer.

    Hallo Alfred, ich denke das deutsche Lebensmittelrecht und die anderen Verordnungen würden mir den Spaß daran verderben.
    Aber Spaß macht es schon. - Meine Hautjob ist aber auch abwechslungsreich, so dass ich vorerst nicht unter zuviel Freizeit leide:grins:

    Ich denke ein Teil der Gläschen wird zu Weihnachten den Besitzer wechseln. :grins:
     
  • Den gleichen Gedanken wie Sarotti hatte ich auch gleich.
    Aber bei deeeeeeer Gebührenhöhe der "privatisierten" Staatspost ist die "Brühe teurer als die Brocken"!
    Da lohnt sich ein gewerblicher Transfer eher nicht, wie eine "r x pi x Fensterkreuz"- Kalkulation ganz oberflächlich ergab.
    Da lohnt sich nur der "Spaß an der Freude" und der freundschaftliche Austausch zwischen gleichgesinnten Gartenfreunden
    oder der Vertrieb auf Freundesbasis über ehrenamtliche "Stützpunkt"- Halter, ganz einfach um das Leben angenehmer zu gestalten.
    das würde sogar den persönlichen Kontakt zwischen den Forumsteilnehmern fördern.
    Kati, jetzt höre ich auf!
    Sonst sitze ich gleich über einer Machbarkeitsanalyse.:grins::grins::grins:
    LG aus dem heimatlichen Thüringer Wald:o
    Erik
     
    Hallo Sarotti, Hallo Erik,

    Ich denke die Brühe wird sicherlich ein Pülverchen bleiben, das für den privaten Verzehr, als Geschenk und als Tauschobjekt für anderer Begehrlichkeiten herhalten muss. Auch als Willkommens- oder Dankesgruß für Besucher und Besuchte wird es benutzt, aber einen kommerziellen Zweck verfolge ich nicht.

    Es ist mein Ausgleich für Job und Nebenjob, den ich sitzend am PC verübe... und ist auch notwendig, da ich wegen meiner Allergien auf Zusatzstoffe verzichten möchte.

    und das wichtigste ... es ist lecker:grins:

    Ich wünsche allen einen schönen Sonntag...
     
    Hallo Alfred, ich denke das deutsche Lebensmittelrecht und die anderen Verordnungen würden mir den Spaß daran verderben.

    Nicht nur das Deutsche.
    Ich bin ja tagtäglich damit konfrontiert.
    Hat aber schon sein gutes. Ich will ja wissen was ich esse.
    Aber es gibt schon......
    Wenn ich einen Nussgipfel in eine Tüte, stecke gilt er laut schweizerischen Lebensmittel verordnung als Offenverkauf und ich muss bei Fragen Auskunft über die Zusammensetzung geben können. Wenn ich aber die Tüte mit einem Celux Kleber verschliesse gilt er als Vorverpackt und es muss eine detailierte Warendeklaration darauf.
    Dann noch die Geschichte mit den Geschmacksverstärkern. Sie müssen nicht mehr mit E-Nummern deklariert werden. Mann kann sie auch mit Namen angeben.
    Schnell Leser die nach E-Nummern suchen........
    Vorne auf der Packung: Ohne Geschmacksverstärker.
    Hinten: Hefeextrakt. Jetzt sind sie einfach da drin. Hefeextrakt muss nicht detailiert deklariert werden.
    Es gibt noch vieles. Die Lebensmittel Industrie hat leider eine grosse Lobby
     
    Hallo Alfred,
    Ja, leider ist da von den "Großen" jede Menge Schindluder möglich und der Verbraucher weiß oft nicht was er auf dem Teller hat. Viele wollen es aber auch nicht wissen...
    Ich hab schon mal versucht bei diesen Telefonnummern auf der Verpackung anzurufen... die wissen auch nie etwas...

    Ich meine gelesen zu haben, das ich für kommerzielle Produkte sogar eine Extra-Küche benötige, die auch alle Geräte seperat vom privat-Haushalt hat.
    Klar, wo kein Kläger - da kein Richter, aber darauf will ich nicht vertrauen.
     
    Hallo Alfred,

    Ich meine gelesen zu haben, das ich für kommerzielle Produkte sogar eine Extra-Küche benötige, die auch alle Geräte seperat vom privat-Haushalt hat.
    Klar, wo kein Kläger - da kein Richter, aber darauf will ich nicht vertrauen.

    Ist bei uns auch so. Untersteht der Lebensmittel Kontrolle.
    Man muss da die gesetzlichen Vorschriften einhalten und man kann jederzeit kontrolliert werden. Ich kenne einen Fall, wo der Kontrolleur bei einem öffentlichen Vereinsanlass verfügt hat, dass die selbergemachten Kuchen nicht verkaufen durften.
     
    Eben, verschenken hätten sie den Kuchen wohl dürfen...
    Aber ich finde es wird immer verrückter. bald wird wohl noch ein Verbot erlassen Speisen auf konventionelle Art (kochen) zuzubereiten. Dann darf alles nur noch in die Mikrowelle, weil maschinell Vorgefertigt. Ist dann nur zum Vorteil, damit die allgemeinen Geschmacksrezeptoren auf Gleichheit geeicht werden...

    Die Gemüsevielfalt in den Verkaufsstellen wurde schon darauf angepasst. Viele Zutaten kann man frisch sowieso nur noch auf dem Markt erwerben...
     
    @Berlin_Xberg

    "Du wirst geholfen!".
    Wenn Du soviel Wasser benötigst, kannst Du Dich auf Antrag von der Abwassergebühr für Deine Gartenanlage befreien lassen.
    Du musst allerdings auf eigene Kosten eine weitere Wasseruhr installieren lassen und nachweisen, dass Du keinen betrügerischen Schlauch in Dein sonstiges Trinkwassersystem legen kannst/wirst.
    Weit verbreitet in Deutschland war als Bedingung dafür eine für den Garten oder den Pool abgenommene Mindestmenge von 20 m³.
    Diese ist durch ein Urteil (Az. 2 S 2650/08 ) des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim unzulässig, weil gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wurde.
    Da Gottes und der Bürokratie Mühlen langsam mahlen, war dieser Beschluss im Frühjahr 2012 lt. Rückfrage auch bei meinem Wasserversorger "noch" nicht bekannt. Mein "Prämienvorschlag" wurde voller Frust abgewiesen.
    Aber, um Gottes Willen, wieviele Tomaten willst Du denn überschwemmen??
    Grüßle vom Thüringer Opitzel:o
     
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