Oh, wirklich..?Und ich hab es verpasst. Die Widerspruchsfrist beträgt ja nur 1 Monat.
Das geht ja noch. Wir 450.Wir haben einen Hebesatz von 310.
Der Staat verdient auch so immer mehr durch erhöhte Preise. Ergo = erhöhte Einnahme durch MWST.Ja, etwas mehr zahlen werden wir am Ende sicher alle... das war natürlich auch Sinn und Zweck des Ganzen...
Bei uns 300, der Rest zum Glück dito! Der Gemeinde geht es finanziell sehr gut, man ist nicht dringend und zwingend auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.Wir haben einen Hebesatz bis jetzt von 250, wir sind eine solide Gemeinde und haben wenig Schulden.
Wir könnten bei unseren beiden alten Häusern hier nicht einmal mehr die Baujahre eruieren.Ausschlaggebend für die Höhe des Grundsteuerrichtwertes sind
- Baujahr des Hauses bzw. Jahr einer
Generalsanirrung
- Wohnfläche
- Bodenrichtwert
Bodenrichtwert hängt ab von der Lage.
München hat einen hohen Bodenrichtwert, gute Lage, hohe Immobilienpreise. Und einen Hebesatz von 535.
Na ja ganz einfach wie die Bezeichnung schon sagt, dass werteunabhängige Äquivalenzzahlen eingesetzt werden.ich habe bis jetzt nicht herausgefunden, was an dem bayrischen Modell besser sein soll............
Bei uns wurden eben genau dafür diese werteunabhängigen Äquivalenzzahlen verwendet.Also mit Lage meine ich den Bodenrichtwert aus dem Kataster.
Oh ha. Das ist heftig.Bei uns wurden eben genau dafür diese werteunabhängigen Äquivalenzzahlen verwendet.
Damit man nicht plötzlich auf ganz horrende Summen kommt. Da hat ausnahmsweise mal jemand mitgedacht.
Aber es wäre in Bayern auch zu krass. Der Preis für Grund hat sich in unserer Region in den letzten 10 Jahren verzehnfacht. Das kann ja dann keiner mehr bezahlen, wenn es sich in einer Steuererhöhung widerspiegelt!
Interessant ist es schon, weil mehr als vorher.Das was jetzt also im Brief steht, dürfte damit kaum interessant sein...
Und wer hat die Idee und den Gesetzesentwurf dazu auf den Weg gebracht..? Der heilige Geist?in diesem Fall ist es aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und eben nicht der Politik
Soweit mir das bekannt ist, wird der Hebesatz erst zum Ende des Prozedere festgesetzt.
Jepp, das hat der Mensch von der Gemeinde mir auch erzählt. Die wissen selbst noch nicht, wie hoch das Ganze wird.Es stimmt dass die Hebesätze erst am Ende angepasst werden
Ja, aber hier ist es noch nicht raus, wie der Hebesatz sich ändert .Mit dem Hebesatz wird doch jetzt schon gearbeitet.
Der Hebesatz ist doch nichts neues.
Durch die Reform dürfen keine Mehreinnahmen erfolgen, zumindest nicht im kommenden Jahr.Angesichts der üblen Haushaltslage der Kommunen werden die auch nicht sehr milde gestimmt sein, was Steuereinnahmen betrifft.
Dann müssten wir uns ja dumm und deppig zahlen: unser Grundstück ist seit ungefähr 300 Jahren in Familienbesitz.....Besitzer mit Grundstücken, die schon vor dem 2. Weltkrieg im Besitz waren, die wird es arg treffen, aber sie haben auch die letzten Jahre weniger gezahlt als die, die später ein Grundstück erworben haben.
In Bayern haben wir eine andere neue Grundsteuer, @wilde Gärtnerin.Dann müssten wir uns ja dumm und deppig zahlen: unser Grundstück ist seit ungefähr 300 Jahren in Familienbesitz.....