...... Deshalb, was kann man denn schulrechtlich machen? Es muss ja irgendwas zwischen nichts tun und Schulverweis geben.
Ich finde, da gäbe es einiges.Man müsste eben ein konsequentes Vorgehen einführen.
z.B. wäre ein Gespräch mit einem geschulten Pädagogen in einem fremden Haus ein Anfang, auch sich die Nöte der Jugendlichen anhören, gemeinsam Lösungen suchen, ernst nehmen, Vereinbarungen treffen, Resultate eines sozialen Abstiegs aufzeigen.
Weitere Punkte könnten sein, ein Besuch einer Jugendstrafvollzugsanstalt, Arbeit für die Allgemeinheit, Besuch einr Notunterkunft, etc.
Da gibt es bstimmt noch viel mehr Punkte, als die, die ich jetzt aus dem Ärmel schüttel.
Wichtig ist, dass etwas passiert und dass nicht ständig weggeschaut wird. Wenn bei den ersten Vergehen nichts passiert, dann heißt es doch: Ach da passiert mir eh nichts.
Abschreiben oder nachsitzen ist in so einem Fal dämlich. Habe ich bei dem Jungen auch nicht gemacht. Aber er musste sich ca. 15 Min. unter 4 Augen meine Gedanken dazu anhören. :-D fand er nicht lustig, motzte was von Freiheitsberaubung, aber hinterher war er zumindest bei mir nie wieder so aggressiv. Obwohl er meinte, er höre mir gar nicht zu.
Die Klasse wurde mir übrigens übertragen, da der Typ mit ein paar anderen Kameraden den vorherigen Lehrer nach dem Unterricht verschlagen hatten. Das wurde mir aber nicht gesagt. Die haben mich sozusagen ins offene Messer laufen lassen.
Auch vor über 30 Jahren gab es schon solche Sachen, nicht erst seit kurzem oder in den letzten Jahren.