Kinder dürfen laut sein und brauchen nen Platz zum Spielen, son Baumhaus stellt schon nen klasse Spielmöglichkeit dar. Allein das übernachten mal im Sommer etc..
Rein auf den Nachbarn achten und dabei die Kids zu kurz kommen zu lassen find ich auch nicht die beste Lösung.
Frage vielleicht mal warum er nein sagt, vieleicht läßt sich ja nen Kompromiss aushandeln.
Baumhaus
Gemäß § 1004 Bundesgesetzbuch kann ein Nachbar die Entfernung eines Baumhauses verlangen. Im vorliegenden Fall des Landgerichts Dortmund (Aktenzeichen: 1 S 109/06) wurde entschieden, dass ein Baumhaus zwar kein Gebäude im Sinne des Nachbarrechtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen darstellt. Allerdings ist es aber als sogenannte „sonstige Anlage“ anzusehen. Solche Anlagen sind nur eingeschränkt zugelassen, § 31 NWNachbG .
Die Höhe der Anlage ist entscheidend und der Abstand zur Nachbarschaftsgrenze. Anlagen, die nicht höher als 2 Meter sind, sollten den Mindestabstand von 50 Zentimetern nicht überschreiten. Wenn sie aber doch höher sein sollten, so muss der Mindestabstand um so viel über das Abstandsmaß betragen, wie viel die Höhe von 2 Metern überschritten wurde. Es gilt im Allgemeinen, wenn man ein Baumhaus im Garten bauen möchte, das Vorhaben vorher mit dem Nachbarn durch zu sprechen. Man sollte auch unbedingt vorher, z. B bei der Gemeinde, die vorgegebenen Grenzabstände sowie die zugelassene Baugröße erfragen.
Quelle: pro-wohnen.de kann aufgrund meines Status keine Links rein stellen.