Thuja und Kirschlorbeer Fragen

  • Supernovae

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    Wenn du mit den Vermietern telefoniert hast - haben sie dir verraten, wieso die Hecke jetzt spontan gerodet wurde?
    Die wollen die Hecke schon seid zwei Jahren weg haben
    Ich weiß nicht, irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl, wenn eine so grundlegende Veränderung erfolgt, ohne das vorher mit euch zu besprechen, ob ihr das möchtet. So, als wollte der Vermieter euch zwar nicht direkt kündigen, aber es schonmal ungemütlich machen, in der Hoffnung, dass ihr euch dann selbst etwas anderes sucht. Ich hoffe, dass das nicht der Realität entspricht, sondern wirklich nur eine blöde Idee ist von jemandem, der die Situation vor Ort nicht kennt.
    Ja, der Gedanke kann einem kommen.
    Uns wurde ja letztes Jahr auch die "Eigenbedarfskündigung" angedroht...
     
  • Supernovae

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    Verbieten kann dir das mit den Bohnen oder ähnlichen Rankpflanzen absolut keiner (gesetzlich gesehen darfst du das definitiv - da lehne ich mich ausnahmsweise mal aus dem Fenster, weil ich das sicher weiß; alles, was eine nicht dauerhaft befestigte Konstruktion ist, die sich jederzeit entfernen lässt und kein öffentliches Ärgernis ist, darfst du auf deiner Sondernutzfläche temporär anbringen...)
    Was ist denn mit einem Sichtschutz?
    Wir haben an Bambusmatten oder ähnliches gedacht.

    Am Zaun anbringen dürfen wir so einen nicht, aber da sind wir durchaus kreativ.

    Ich finde in unserer Stadtsatzung leider keine Angaben über eine eventuelle Höhe.
    Aber ich denke, da kann ich die Stadt mal anschreiben und auch den Mieterbund...
     

    Taxus Baccata

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    @Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
    Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)

    Aber wegen des Sichtschutzes würde ich auch zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen und falls dort nichts ausgeschlossen ist, mal beim Bauamt eurer Stadt wegen Bebauungsplan fragen - die müssten dir darüber Auskunft geben können!

    Wir hatten während unserer Immobiliensuchphase mal Kontakt mit einem Bauamt (war damals ein Neubaugebiet, wo tatsächlich keine Hecken und kein Sichtschutz erlaubt waren). Die waren ziemlich krass drauf, da ging wirklich gar nichts, aber das ist meiner Erfahrung nach eher die absolute Ausnahme, vor Allem in älteren, gewachsenen Wohngebieten. Da möchte in der Regel eigentlich jeder Sichtschutz, und das ist normalerweise auch erlaubt und zulässig.
    Aber in eurer Situation sollte man natürlich lieber doppelt sicher gehen.
    Was ein Mist, echt. 🙁
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Marmande

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    direkt am Garten
    Wie wäre ein Sonnensegel so zu installieren, daß es Sichtschutz gibt? Damit gäbe es dann auch keine Probleme mit den verbliebenen Wurzeln.
     

    Supernovae

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    Aber wegen des Sichtschutzes würde ich auch zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen und falls dort nichts ausgeschlossen ist, mal beim Bauamt eurer Stadt wegen Bebauungsplan fragen - die müssten dir darüber Auskunft geben können!
    Im Mietvertrag ist nichts zum Garten, oder der Bebauung beschrieben.
    Ich habe Kontakt zum Bauamt aufgenommen.
    Wie wäre ein Sonnensegel so zu installieren, daß es Sichtschutz gibt? Damit gäbe es dann auch keine Probleme mit den verbliebenen Wurzeln.
    Ein Sonnensegel ist zu niedrig, da die Bordsteinkannte, knapp 50cm niedriger als der Garten ist und nochmal niedriger als die Terasse ist.
    Weiterhin haben die Vermieter uns verboten etwas am Zaun anzubringen.
     
  • SebDob

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    @Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
    Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)

    Da wäre ich prinzipiell vorsichtiger.

    Ich kenne als Zaunhöhe "ortsüblich". Meist um 1,2m.
    Bei uns gibt's etwa die Regelung der Höhe. 1/3 des Abstands. Also 1m entfernt der Stamm, dann 3m. Oder Dichter, dann Höhe der Einfriedung.

    Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.
     
  • Taxus Baccata

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    Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.
    Genau das schrieb ich und riet Supernovae sowohl zum Blick in den Mietvertrag als auch Kontakt zum Bauamt. ;-)

    Bei uns sind 1,20m unüblich. Allgemein. Das ist kein Sichtschutz.
    Vereinzelt mag es solche Regelungen geben, aber wo explizit "Sichtschutz" erlaubt ist (habe hier schon viele Bebauungspläne gewälzt) variiert die Höhe maximal zwischen 1,6-1,8m.
    Weniger ist auch, wie gesagt, kein "Sichtschutz" außer vor Kleinkindern.

    Zäune/Einfriedungen sind wieder ein ganz anderes Thema, aber darum ging es hier ja nicht.
    .
     

    SebDob

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    Das wäre Brandenburg:

    Wenn der Nachbar nach dem Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) zuständiger Rechtseinfrieder ist, dürfen Sie keine parallele undurchsichtige, an der gesamten Grundstücksgrenze verlaufende Einfriedung errichten, wenn der Nachbar damit nicht einverstanden ist. Das würde das Einfriedungsrecht des Nachbar aus § 28 Nr. 1 des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes (BbgNRG) verletzen. Die Errichtung eines Sichtschutzes für bestimmte Grenzbereiche (z.B. Terrasse) bleibt Ihnen dagegen unbenommen, sofern öffentliches Baurecht (Bebauungsplan) dem nicht entgegenstehen sollte. Ein Sichtschutz bis 2 m Höhe darf direkt an die Grenze gesetzt werden (§ 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 der Brandenburgischen Bauordnung - BbgBO).
     

    SebDob

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    Wenn da der Wind rein geht, hast du hoffentlich satt Beton unten an der Stange...
     

    Taxus Baccata

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    Supernovae wohnt aber nicht in Brandenburg. :unsure:
    Und ich gehe - reine Logik - mal nicht davon aus dass die Hecken bisher widerrechtlich dort standen !

    Nur weil der Vermieter sie jetzt gerade nicht mehr dort wachsen haben will bedeutet noch lange nicht dass es offiziell verboten ist.
    Ist es höchstwahrscheinlich auch nicht.

    Wie gesagt, die Sache mit den Bohnen und dem Mais dürfte rechtlich mehr als unkritisch sein.
    Anderweitigen Sichtschutz wird das Bauamt klären können.

    Betonieren, wie eben empfohlen wurde, würde ich nichts! Das kann kritisch werden - weil, ist nicht leicht zu entfernen und eine dauerhafte Konstruktion/Veränderung am Grundstück.
     

    Frau B aus C

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    Supernovae schreibt im Beitrag 60:
    "Ich habe Kontakt zum Bauamt aufgenommen."

    Frage an Supernovae: warum musst Du Deinen Vermieter noch locken? Er wird es erfahren.
    Sicher denkst Du, dass das Dein Recht ist.
    Aber Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge.
    Warum hälst Du Dich nicht einfach zurück? Du bist in diesem Fall sowieso die Schwächere.
     

    Taxus Baccata

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    @Frau B aus C Supernovae will doch nicht ihren Vermieter provozieren, wenn dann ist es andersherum! Mir scheint du hast den ganzen Fall nicht mitbekommen. Supernovae war doch bisher eine untadelige Mieterin, die sich wie vertraglich vereinbar um Haus und Garten kümmerte und ihre Miete bezahlte.

    Aber abgesehen davon, @Supernovae, würde ich dir auch dringend zu der Pflanzenlösung raten. Tatsächlich aus dem Grund, weil dir das am wenigsten als Provokation ausgelegt werden kann. Schließlich ist offensichtlich dass du den Garten seit Beginn des Mietverhältnisses nutzt um anzubauen/Pflanzen zu setzen - natürlich kannst du die jetzt frei gewordene Fläche auch nutzen.
     

    SebDob

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    Supernovae wohnt aber nicht in Brandenburg. :unsure:
    Und ich gehe - reine Logik - mal nicht davon aus dass die Hecken bisher widerrechtlich dort standen !

    Nur weil der Vermieter sie jetzt gerade nicht mehr dort wachsen haben will bedeutet noch lange nicht dass es offiziell verboten ist.
    Ist es höchstwahrscheinlich auch nicht.

    Es geht um den Unterschied Sichtschutz und Einfriedung. Auf Sichtschutz gibt es nicht zwingend ein Recht darauf!

    Was früher mit der Hecke war ist jetzt auch zweirangig. Es wäre eine Neuanlage wenn aus den Wurzeln nichts nachkommt...
     

    Taxus Baccata

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    Was früher mit der Hecke war ist jetzt auch zweirangig. Es wäre eine Neuanlage wenn aus den Wurzeln nichts nachkommt..
    Das ist absolut nicht zweitrangig wenn der Bebauungsplan Hecken grundsätzlich erlaubt oder sogar fordert.


    Auf Sichtschutz gibt es nicht zwingend ein Recht darauf!
    Hat das jemand behauptet? :fragend:
    Es ging ja darum herauszufinden ob es verboten ist, einen anzubringen.
     

    Frau B aus C

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    Egal wie das bisherige Verhältnis zum Vermieter: Anfragen hinter seinem Rücken sind immer kontraproduktiv.
    Wenn das Verhältnis zum Vermieter gut, dann diesen direkt fragen!
     

    Taxus Baccata

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    @Frau B aus C du scheinst nicht zu verstehen:

    Supernovae möchte keine neue Hecke pflanzen!

    Sie möchte auch keinen neuen Zaun setzen!

    Beide diese Dinge würden dem Vermieter etwas angehen und natürlich müsste sie ihn da fragen und würde das sicherlich auch.

    Sie möchte innerhalb der Fläche die sie nutzen darf, für Sichtschutz/Hitzeschutz für die Pflanzen sorgen.

    Sorry, @Frau B aus C und @SebDob aber ich finde eure Beiträge hier nicht konstruktiv weil ihr gar nicht zu verstehen scheint worum es überhaupt geht.

    Mit Mais oder Pflanzkästen mit Stangenbohnen 50cm vom Zaun entfernt könnten ihr weder der Vermieter noch das Bauamt Probleme irgendeiner Art machen.
     

    Supernovae

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    Hallo,

    also, da meine Vermieter uns keine adequate Antwort geben konnten, habe ich das Bauamt angefragt.
    Was ansich auch kein Problem ist, weil man sich als Mieter damit auseinander setzt was in der Gemeinde gestattet ist.

    Das hat meiner Ansicht nach nichts mit hintergehen zu tun, sondern damit das manche Vermieter sich auch nicht so ganz recht auskennen.

    Schlussendlich:
    Wir dürfen keinen Sichtschutz setzten.
    Das Begrünen ist hier in der Gemeinde die einzige Möglichkeit.
     

    Taxus Baccata

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    Schlussendlich:
    Wir dürfen keinen Sichtschutz setzten.
    Das Begrünen ist hier in der Gemeinde die einzige Möglichkeit.
    Immerhin wisst ihr nun bescheid 👍
    Bei uns ist es nicht so streng. Aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden - in manchen Nachbargemeinden ist es hier genauso wie bei euch, maximal Hecken als Sichtschutz.

    Kannst du dich denn mit Mais und Bohnen anfreunden? Oder was gäbe es noch für Alternativen..?
     

    Supernovae

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    Immerhin wisst ihr nun bescheid 👍
    Bei uns ist es nicht so streng.
    Ja, das trifft zwar nicht unserer Idee, aber da können wir nix machen.
    Kannst du dich denn mit Mais und Bohnen anfreunden?
    Ja, klar!
    Oder was gäbe es noch für Alternativen..?
    Das sind 5,40m x2m mehr Acker.
    Ich plane tatsächlich mit Palettenramen und Armierungsgittern.

    Die Gitter werden für Bohnen und Erbsen sein, dazwischen Sonnenblumen, Mais und auch Tomaten.


    Ich nehme jetzt einfach was kommt...
     

    Taxus Baccata

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    Es ist eine absolut bescheidene Situation aber du wirst etwas tolles daraus machen. 👍
    Und wir werden deinen neuen kleinen Acker bewundern. :paar:
    Elkes Idee mit den Palettenrahmenbeeten ist wirklich klasse!
     

    Supernovae

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    Kennt ihr euch aus?
    Unsere Vermieter waren vorhin hier, haben die Stümpfe von der Thuja und die anliegenden Palettenrahmen fotografiert.
    Hier unsere Situation
    IMG_20230318_172843.jpg

    Ich habe zwei, drei Fragen:
    Darf man Fotos von gemieteten Grundstücken generell machen?
    Ist das "Beweissicherung"?

    Wir haben jetzt halt Schiss, dass sie uns vorwerfen, das die Thuja nicht mehr austreibt wegen meiner Beetplanung.
    @Galileo bist du Sachverständiger?
    Dann würde ich dich gerne buchen...
     

    Taxus Baccata

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    Wir haben jetzt halt Schiss, dass sie uns vorwerfen, das die Thuja nicht mehr austreibt wegen meiner Beetplanung.
    Wollen die Besitzer denn, dass die Thujen wieder austreiben..? :oops:
    Wenn ja, dann sind das die unlogischsten Leute auf dem Planeten.
    Wenn man wachsenden Thuja haben möchte ist sicher nicht der cleverste Weg, ihn ratzekahl niederzuschneiden. 🙈

    Ich hoffe Galileo kann hier etwas sachkundiges Beitragen, aber ich möchte dir an dieser Stelle trotzdem etwas Mut machen... Ihr habt ganz sicher nichts Unrechtes getan.
    Diese Palettenbeete sind ja vollkommen harmlos.
    Und wenn euren Vermietern das nicht passt, hätten sie mit euch reden müssen. Denn das normale Sondernutzungsrecht für solche Gärten schließt das Anlegen von Beeten oder aufstellen nicht-dauerhaft befestigter (= betonierter!) Beete nicht aus. Das müsste man schon explizit so regeln.

    Ich verstehe das Verhalten eurer Vermieter absolut gar nicht, bin mir aber relativ sicher, dass sie euch nichts "tun" können.. ich wüsste nicht, was..?
     

    Taxus Baccata

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    @Supernovae ich finde einfach befremdlich, dass sie nicht mit euch reden. Ihr wart bisher untadelige Mieter, habt eure Miete gezahlt, Haus und Garten in Schuss gehalten... egal, was sie damit bezwecken, das ist kein gutes Benehmen. :(
     

    SebDob

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    Ey, @Taxus Baccata hier rum geglotzt und Fotos gemacht haben.
    Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig. Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden. Ansonsten hättet ihr Rechtsmittel einzulegen.

    Sehr verwirrende Situation...

    Das Grundstück auf dem die Hecke stand ist doch aber euer Mietgegenstand oder?
     

    Taxus Baccata

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    Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig.
    Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.


    Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden.
    Verwenden für was..?
    Hier wurde nichts widerrechtliches getan ?
    Beim besten Willen wird sich kein Gericht Deutschlands Fotos von Palettenbeeten in einem ganz normalen Mietgarten ansehen, die Gerichte haben wirklich anderes zu tun....
     

    SebDob

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    Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.



    Verwenden für was..?
    Hier wurde nichts widerrechtliches getan ?
    Beim besten Willen wird sich kein Gericht Deutschlands Fotos von Palettenbeeten in einem ganz normalen Mietgarten ansehen, die Gerichte haben wirklich anderes zu tun....

    Wenn er die sogenannte Straßenfront fotografiert hast du recht. Der Abstand auf den Bilder lässt aber nicht drauf deuten, es ist zu nah.

    „Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.“

    Ich gehe also davon aus, dass es ggf. noch interessanter wird. Auch der Umstand, dass Pflanzen im mietgegenstand beseitigt worden sind.
     

    Taxus Baccata

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    Der Abstand auf den Bilder lässt aber nicht drauf deuten, es ist zu nah.
    Das Foto, das du hier siehst, ist ja natürlich von Supernovae aufgenommen, nicht vom Vermieter.


    „Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.“
    Das ist dann wohl hier so gewesen.
    Damit hat der Vermieter nicht widerrechtlich gehandelt.

    Nur... dass der Vermieter keinen Mangel oder Schaden dokumentieren konnte... denn da ist ja keiner.
    Falls es nicht Schäden gibt, die wir auf dem obigen Foto nicht sehen können. (?)

    Diese Palettenbeete sind weder ein Schaden noch eine Sachbeschädigung.
    Es fragt sich, was er mit den Bildern will. (Vielleicht ja auch etwas harmloses... wüsste auch nicht, was er sonst damit machen sollte? Er hat schließlich weder einen Mord noch Sachbeschädigung ablichten können.)
     

    Taxus Baccata

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    Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
    Genau, @Knuffel! Klingt irgendwie ganz danach, finde ich auch. :unsure:
    Denn das ist schon komisch - Eigenbedarf hatten sie ja angedroht und hätten sie längst anmelden können - dann wäre das Haus schon frei.

    Es sei denn... Sie können gar keinen Eigenbedarf anmelden, weil sie die Kriterien nicht erfüllen.
    (- Vielleicht will ja gar nicht die Tochter selbst ins Haus sondern die Freundin von der Tochter oder die Freundin von der Mutter oder ein Kumpel des Vermieters oder sie hätten genügend andere leerstehende Immobilien, die sie als Ersatz anbieten müssten oder was auch immer...)

    Ja, schon komisch. Wirklich. Denn Eigenbedarf anmelden, wenn man dazu berechtigt ist wäre ja tausendmal einfacher als jemanden so lange zu schikanieren bis er auszieht.
     

    bolban2

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    Das Ganze hat auch Vorteile: Es können sich jetzt keine bösen Menschen mehr hinter der Hecke verstecken und Du kannst Deine Umgebung/Nachbarn besser überwachen. Für Deine Wurzeln brauchst Du keine Wurzelfräse, da reicht eine Wiedehopfhaue.
    Als Ersatz empfehle ich Dir 1-3 Plastikrehe, die machen alles wieder wett.
     

    Taxus Baccata

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    Das Ganze hat auch Vorteile: Es können sich jetzt keine bösen Menschen mehr hinter der Hecke verstecken und Du kannst Deine Umgebung/Nachbarn besser überwachen.
    Das wäre für mich zugegebenermaßen nur ein schwacher Trost, aber ich denke das Hauptproblem ist, dass die Vermieter Supernovae und ihren Mann eindeutig schikanieren wollen. Sich damit zu arrangieren ist nicht so einfach.

    Wir hatten so etwas auch einmal als Fall in der Familie - da wurden Angehörige terrorisiert, die seit 30 Jahren eine große EG Wohnung bewohnten, die die Vermieter am liebsten von einem Tag auf den anderen wieder haben wollten (für die Tochter). Eigenbedarf ging nicht, weil die Wohnung im 1. OG frei war war und dadurch kein Eigenbedarf angemeldet werden konnte. (Oder sie hätten können, und wussten es nicht..? Ich weiß es nicht...)
    Jedenfalls war das auch so ein Terror, dass unsere Angehörigen, die einfach nur ihren Frieden wollten, dann tatsächlich freiwillig umgezogen sind. Es war nicht mehr schön, und mit dem Umzug fiel eine große Last von ihnen ab.
     

    bolban2

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    Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
     

    Taxus Baccata

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    Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
    Ich vermute, du kennst die Vorgeschichte nicht..?
    Der Vermieter hat hier bereits seit Längerem mit Eigenbedarf "gedroht".
    Angst vor angehobenem Pflaster macht hier keinen SInn. Zumal Supernovae diese Hecke nicht gepflanzt hatte.
     

    bolban2

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    Ich hab nicht alles gelesen, richtig. Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist. Ich wäre jetzt auch nicht sehr erbaut, wenn jemand in meinem Haus lebt und nicht gehen mag. Also ich würde umziehen. Meine bescheidene Meinung.
     

    Supernovae

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    Hallo,
    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    @SebDob
    Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung
    Das Pflaster welches du hinter dem Maschendraht siehst, ist der Durchgangsweg zwischen den Häusern
    Ich gehe also davon aus, dass es ggf. noch interessanter wird. Auch der Umstand, dass Pflanzen im mietgegenstand beseitigt worden sind.
    Die Thujenhecke habe die Vermieter entfernt...
    Mit unserem Einverständnis, aber entgegen der Absprache, das sie noch etwas stehen lassen.

    Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
    Mhm... Ein Schelm wer böses denkt.

    Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
    Die Thujen standen hier schon mindestens 30Jahre, lt. Auskunft einer Nachbarin, die schon "immer" hier wohnt.
    Das Pflaster von diesem Durchgangsweg liegt noch länger hier.
    Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist. Ich wäre jetzt auch nicht sehr erbaut, wenn jemand in meinem Haus lebt und nicht gehen mag.
    Naja, dafür gibt es ja das Mietrecht (und es ist dem Umstand geschuldet, das wir die letzte Mieterhöhung nicht einfach so "gefressen" haben).

    Also ich würde umziehen. Meine bescheidene Meinung.
    Das ist hier überhaupt garnicht so einfach.
    Es ist nicht so, das wir nicht schauen.

    Hast du sie mal angesprochen? Einfach freundlich guten Tag gesagt, und nachgefragt?
    Ich/wir habe/n schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Einzelgesprächen mit ihnen gemacht.
    Von daher: Nein.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    bolban2

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    Ja, sorry für den Kommentar, der war überflüssig.
    Als Idee für eine schnelle Begrünung werfe ich noch die Baustahlmatte vertikal befestigt in den Ring. Daran evtl Efeu am Stab gepflanzt und es wird bald immergrün- 100 Jahre lang.
     

    Supernovae

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    Ja, sorry für den Kommentar, der war überflüssig.
    Kein Ding!
    Uns gefällt die Situation auch wirklich nicht und wir sehen uns mittlerweile als ein soziales Experinent an.

    Als Idee für eine schnelle Begrünung werfe ich noch die Baustahlmatte vertikal befestigt in den Ring. Daran evtl Efeu am Stab gepflanzt und es wird bald immergrün- 100 Jahre lang.
    Efeu durfen wir lt. Mietvertrag tatsächlich nicht pflanzen, aber die Baustahlmatten habe ich eh schon im Hinterkopf, weil wir kein Sichtschutz an der Grenze setzten dürfen.
    Bohnen, Mais und anderes ist geplant.

    Aber nochnal gefragt:
    Wir sind uns doch sicher einig, das Thujen aus dem 2-3cm Stamm nicht wieder austreiben werden?

    Bin ich verpflichtet das Ausfräsen zu gestatten?
     
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