Thuja und Kirschlorbeer Fragen

  • @Supernovae ich finde einfach befremdlich, dass sie nicht mit euch reden. Ihr wart bisher untadelige Mieter, habt eure Miete gezahlt, Haus und Garten in Schuss gehalten... egal, was sie damit bezwecken, das ist kein gutes Benehmen. :(
     
  • Ey, @Taxus Baccata hier rum geglotzt und Fotos gemacht haben.
    Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig. Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden. Ansonsten hättet ihr Rechtsmittel einzulegen.

    Sehr verwirrende Situation...

    Das Grundstück auf dem die Hecke stand ist doch aber euer Mietgegenstand oder?
     
  • Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig.
    Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.


    Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden.
    Verwenden für was..?
    Hier wurde nichts widerrechtliches getan ?
    Beim besten Willen wird sich kein Gericht Deutschlands Fotos von Palettenbeeten in einem ganz normalen Mietgarten ansehen, die Gerichte haben wirklich anderes zu tun....
     
    Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.



    Verwenden für was..?
    Hier wurde nichts widerrechtliches getan ?
    Beim besten Willen wird sich kein Gericht Deutschlands Fotos von Palettenbeeten in einem ganz normalen Mietgarten ansehen, die Gerichte haben wirklich anderes zu tun....

    Wenn er die sogenannte Straßenfront fotografiert hast du recht. Der Abstand auf den Bilder lässt aber nicht drauf deuten, es ist zu nah.

    „Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.“

    Ich gehe also davon aus, dass es ggf. noch interessanter wird. Auch der Umstand, dass Pflanzen im mietgegenstand beseitigt worden sind.
     
  • Der Abstand auf den Bilder lässt aber nicht drauf deuten, es ist zu nah.
    Das Foto, das du hier siehst, ist ja natürlich von Supernovae aufgenommen, nicht vom Vermieter.


    „Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.“
    Das ist dann wohl hier so gewesen.
    Damit hat der Vermieter nicht widerrechtlich gehandelt.

    Nur... dass der Vermieter keinen Mangel oder Schaden dokumentieren konnte... denn da ist ja keiner.
    Falls es nicht Schäden gibt, die wir auf dem obigen Foto nicht sehen können. (?)

    Diese Palettenbeete sind weder ein Schaden noch eine Sachbeschädigung.
    Es fragt sich, was er mit den Bildern will. (Vielleicht ja auch etwas harmloses... wüsste auch nicht, was er sonst damit machen sollte? Er hat schließlich weder einen Mord noch Sachbeschädigung ablichten können.)
     
    Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
    Genau, @Knuffel! Klingt irgendwie ganz danach, finde ich auch. :unsure:
    Denn das ist schon komisch - Eigenbedarf hatten sie ja angedroht und hätten sie längst anmelden können - dann wäre das Haus schon frei.

    Es sei denn... Sie können gar keinen Eigenbedarf anmelden, weil sie die Kriterien nicht erfüllen.
    (- Vielleicht will ja gar nicht die Tochter selbst ins Haus sondern die Freundin von der Tochter oder die Freundin von der Mutter oder ein Kumpel des Vermieters oder sie hätten genügend andere leerstehende Immobilien, die sie als Ersatz anbieten müssten oder was auch immer...)

    Ja, schon komisch. Wirklich. Denn Eigenbedarf anmelden, wenn man dazu berechtigt ist wäre ja tausendmal einfacher als jemanden so lange zu schikanieren bis er auszieht.
     
    Das Ganze hat auch Vorteile: Es können sich jetzt keine bösen Menschen mehr hinter der Hecke verstecken und Du kannst Deine Umgebung/Nachbarn besser überwachen. Für Deine Wurzeln brauchst Du keine Wurzelfräse, da reicht eine Wiedehopfhaue.
    Als Ersatz empfehle ich Dir 1-3 Plastikrehe, die machen alles wieder wett.
     
  • Das Ganze hat auch Vorteile: Es können sich jetzt keine bösen Menschen mehr hinter der Hecke verstecken und Du kannst Deine Umgebung/Nachbarn besser überwachen.
    Das wäre für mich zugegebenermaßen nur ein schwacher Trost, aber ich denke das Hauptproblem ist, dass die Vermieter Supernovae und ihren Mann eindeutig schikanieren wollen. Sich damit zu arrangieren ist nicht so einfach.

    Wir hatten so etwas auch einmal als Fall in der Familie - da wurden Angehörige terrorisiert, die seit 30 Jahren eine große EG Wohnung bewohnten, die die Vermieter am liebsten von einem Tag auf den anderen wieder haben wollten (für die Tochter). Eigenbedarf ging nicht, weil die Wohnung im 1. OG frei war war und dadurch kein Eigenbedarf angemeldet werden konnte. (Oder sie hätten können, und wussten es nicht..? Ich weiß es nicht...)
    Jedenfalls war das auch so ein Terror, dass unsere Angehörigen, die einfach nur ihren Frieden wollten, dann tatsächlich freiwillig umgezogen sind. Es war nicht mehr schön, und mit dem Umzug fiel eine große Last von ihnen ab.
     
  • Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
     
    Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
    Ich vermute, du kennst die Vorgeschichte nicht..?
    Der Vermieter hat hier bereits seit Längerem mit Eigenbedarf "gedroht".
    Angst vor angehobenem Pflaster macht hier keinen SInn. Zumal Supernovae diese Hecke nicht gepflanzt hatte.
     
    Ich hab nicht alles gelesen, richtig. Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist. Ich wäre jetzt auch nicht sehr erbaut, wenn jemand in meinem Haus lebt und nicht gehen mag. Also ich würde umziehen. Meine bescheidene Meinung.
     
    Hallo,
    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    @SebDob
    Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung
    Das Pflaster welches du hinter dem Maschendraht siehst, ist der Durchgangsweg zwischen den Häusern
    Ich gehe also davon aus, dass es ggf. noch interessanter wird. Auch der Umstand, dass Pflanzen im mietgegenstand beseitigt worden sind.
    Die Thujenhecke habe die Vermieter entfernt...
    Mit unserem Einverständnis, aber entgegen der Absprache, das sie noch etwas stehen lassen.

    Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
    Mhm... Ein Schelm wer böses denkt.

    Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
    Die Thujen standen hier schon mindestens 30Jahre, lt. Auskunft einer Nachbarin, die schon "immer" hier wohnt.
    Das Pflaster von diesem Durchgangsweg liegt noch länger hier.
    Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist. Ich wäre jetzt auch nicht sehr erbaut, wenn jemand in meinem Haus lebt und nicht gehen mag.
    Naja, dafür gibt es ja das Mietrecht (und es ist dem Umstand geschuldet, das wir die letzte Mieterhöhung nicht einfach so "gefressen" haben).

    Also ich würde umziehen. Meine bescheidene Meinung.
    Das ist hier überhaupt garnicht so einfach.
    Es ist nicht so, das wir nicht schauen.

    Hast du sie mal angesprochen? Einfach freundlich guten Tag gesagt, und nachgefragt?
    Ich/wir habe/n schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Einzelgesprächen mit ihnen gemacht.
    Von daher: Nein.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ja, sorry für den Kommentar, der war überflüssig.
    Als Idee für eine schnelle Begrünung werfe ich noch die Baustahlmatte vertikal befestigt in den Ring. Daran evtl Efeu am Stab gepflanzt und es wird bald immergrün- 100 Jahre lang.
     
    Ja, sorry für den Kommentar, der war überflüssig.
    Kein Ding!
    Uns gefällt die Situation auch wirklich nicht und wir sehen uns mittlerweile als ein soziales Experinent an.

    Als Idee für eine schnelle Begrünung werfe ich noch die Baustahlmatte vertikal befestigt in den Ring. Daran evtl Efeu am Stab gepflanzt und es wird bald immergrün- 100 Jahre lang.
    Efeu durfen wir lt. Mietvertrag tatsächlich nicht pflanzen, aber die Baustahlmatten habe ich eh schon im Hinterkopf, weil wir kein Sichtschutz an der Grenze setzten dürfen.
    Bohnen, Mais und anderes ist geplant.

    Aber nochnal gefragt:
    Wir sind uns doch sicher einig, das Thujen aus dem 2-3cm Stamm nicht wieder austreiben werden?

    Bin ich verpflichtet das Ausfräsen zu gestatten?
     
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