@Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)
Da wäre ich prinzipiell vorsichtiger.
Ich kenne als Zaunhöhe "ortsüblich". Meist um 1,2m.
Bei uns gibt's etwa die Regelung der Höhe. 1/3 des Abstands. Also 1m entfernt der Stamm, dann 3m. Oder Dichter, dann Höhe der Einfriedung.
Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.