Thuja und Kirschlorbeer Fragen

@Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)

Da wäre ich prinzipiell vorsichtiger.

Ich kenne als Zaunhöhe "ortsüblich". Meist um 1,2m.
Bei uns gibt's etwa die Regelung der Höhe. 1/3 des Abstands. Also 1m entfernt der Stamm, dann 3m. Oder Dichter, dann Höhe der Einfriedung.

Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.
 
  • Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.
    Genau das schrieb ich und riet Supernovae sowohl zum Blick in den Mietvertrag als auch Kontakt zum Bauamt. ;-)

    Bei uns sind 1,20m unüblich. Allgemein. Das ist kein Sichtschutz.
    Vereinzelt mag es solche Regelungen geben, aber wo explizit "Sichtschutz" erlaubt ist (habe hier schon viele Bebauungspläne gewälzt) variiert die Höhe maximal zwischen 1,6-1,8m.
    Weniger ist auch, wie gesagt, kein "Sichtschutz" außer vor Kleinkindern.

    Zäune/Einfriedungen sind wieder ein ganz anderes Thema, aber darum ging es hier ja nicht.
    .
     
    Das wäre Brandenburg:

    Wenn der Nachbar nach dem Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) zuständiger Rechtseinfrieder ist, dürfen Sie keine parallele undurchsichtige, an der gesamten Grundstücksgrenze verlaufende Einfriedung errichten, wenn der Nachbar damit nicht einverstanden ist. Das würde das Einfriedungsrecht des Nachbar aus § 28 Nr. 1 des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes (BbgNRG) verletzen. Die Errichtung eines Sichtschutzes für bestimmte Grenzbereiche (z.B. Terrasse) bleibt Ihnen dagegen unbenommen, sofern öffentliches Baurecht (Bebauungsplan) dem nicht entgegenstehen sollte. Ein Sichtschutz bis 2 m Höhe darf direkt an die Grenze gesetzt werden (§ 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 der Brandenburgischen Bauordnung - BbgBO).
     
  • Wenn da der Wind rein geht, hast du hoffentlich satt Beton unten an der Stange...
     
    Supernovae wohnt aber nicht in Brandenburg. :unsure:
    Und ich gehe - reine Logik - mal nicht davon aus dass die Hecken bisher widerrechtlich dort standen !

    Nur weil der Vermieter sie jetzt gerade nicht mehr dort wachsen haben will bedeutet noch lange nicht dass es offiziell verboten ist.
    Ist es höchstwahrscheinlich auch nicht.

    Wie gesagt, die Sache mit den Bohnen und dem Mais dürfte rechtlich mehr als unkritisch sein.
    Anderweitigen Sichtschutz wird das Bauamt klären können.

    Betonieren, wie eben empfohlen wurde, würde ich nichts! Das kann kritisch werden - weil, ist nicht leicht zu entfernen und eine dauerhafte Konstruktion/Veränderung am Grundstück.
     
  • Supernovae schreibt im Beitrag 60:
    "Ich habe Kontakt zum Bauamt aufgenommen."

    Frage an Supernovae: warum musst Du Deinen Vermieter noch locken? Er wird es erfahren.
    Sicher denkst Du, dass das Dein Recht ist.
    Aber Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Dinge.
    Warum hälst Du Dich nicht einfach zurück? Du bist in diesem Fall sowieso die Schwächere.
     
    @Frau B aus C Supernovae will doch nicht ihren Vermieter provozieren, wenn dann ist es andersherum! Mir scheint du hast den ganzen Fall nicht mitbekommen. Supernovae war doch bisher eine untadelige Mieterin, die sich wie vertraglich vereinbar um Haus und Garten kümmerte und ihre Miete bezahlte.

    Aber abgesehen davon, @Supernovae, würde ich dir auch dringend zu der Pflanzenlösung raten. Tatsächlich aus dem Grund, weil dir das am wenigsten als Provokation ausgelegt werden kann. Schließlich ist offensichtlich dass du den Garten seit Beginn des Mietverhältnisses nutzt um anzubauen/Pflanzen zu setzen - natürlich kannst du die jetzt frei gewordene Fläche auch nutzen.
     
    Supernovae wohnt aber nicht in Brandenburg. :unsure:
    Und ich gehe - reine Logik - mal nicht davon aus dass die Hecken bisher widerrechtlich dort standen !

    Nur weil der Vermieter sie jetzt gerade nicht mehr dort wachsen haben will bedeutet noch lange nicht dass es offiziell verboten ist.
    Ist es höchstwahrscheinlich auch nicht.

    Es geht um den Unterschied Sichtschutz und Einfriedung. Auf Sichtschutz gibt es nicht zwingend ein Recht darauf!

    Was früher mit der Hecke war ist jetzt auch zweirangig. Es wäre eine Neuanlage wenn aus den Wurzeln nichts nachkommt...
     
    Was früher mit der Hecke war ist jetzt auch zweirangig. Es wäre eine Neuanlage wenn aus den Wurzeln nichts nachkommt..
    Das ist absolut nicht zweitrangig wenn der Bebauungsplan Hecken grundsätzlich erlaubt oder sogar fordert.


    Auf Sichtschutz gibt es nicht zwingend ein Recht darauf!
    Hat das jemand behauptet? :fragend:
    Es ging ja darum herauszufinden ob es verboten ist, einen anzubringen.
     
  • Egal wie das bisherige Verhältnis zum Vermieter: Anfragen hinter seinem Rücken sind immer kontraproduktiv.
    Wenn das Verhältnis zum Vermieter gut, dann diesen direkt fragen!
     
  • @Frau B aus C du scheinst nicht zu verstehen:

    Supernovae möchte keine neue Hecke pflanzen!

    Sie möchte auch keinen neuen Zaun setzen!

    Beide diese Dinge würden dem Vermieter etwas angehen und natürlich müsste sie ihn da fragen und würde das sicherlich auch.

    Sie möchte innerhalb der Fläche die sie nutzen darf, für Sichtschutz/Hitzeschutz für die Pflanzen sorgen.

    Sorry, @Frau B aus C und @SebDob aber ich finde eure Beiträge hier nicht konstruktiv weil ihr gar nicht zu verstehen scheint worum es überhaupt geht.

    Mit Mais oder Pflanzkästen mit Stangenbohnen 50cm vom Zaun entfernt könnten ihr weder der Vermieter noch das Bauamt Probleme irgendeiner Art machen.
     
    Hallo,

    also, da meine Vermieter uns keine adequate Antwort geben konnten, habe ich das Bauamt angefragt.
    Was ansich auch kein Problem ist, weil man sich als Mieter damit auseinander setzt was in der Gemeinde gestattet ist.

    Das hat meiner Ansicht nach nichts mit hintergehen zu tun, sondern damit das manche Vermieter sich auch nicht so ganz recht auskennen.

    Schlussendlich:
    Wir dürfen keinen Sichtschutz setzten.
    Das Begrünen ist hier in der Gemeinde die einzige Möglichkeit.
     
    Schlussendlich:
    Wir dürfen keinen Sichtschutz setzten.
    Das Begrünen ist hier in der Gemeinde die einzige Möglichkeit.
    Immerhin wisst ihr nun bescheid 👍
    Bei uns ist es nicht so streng. Aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden - in manchen Nachbargemeinden ist es hier genauso wie bei euch, maximal Hecken als Sichtschutz.

    Kannst du dich denn mit Mais und Bohnen anfreunden? Oder was gäbe es noch für Alternativen..?
     
    Immerhin wisst ihr nun bescheid 👍
    Bei uns ist es nicht so streng.
    Ja, das trifft zwar nicht unserer Idee, aber da können wir nix machen.
    Kannst du dich denn mit Mais und Bohnen anfreunden?
    Ja, klar!
    Oder was gäbe es noch für Alternativen..?
    Das sind 5,40m x2m mehr Acker.
    Ich plane tatsächlich mit Palettenramen und Armierungsgittern.

    Die Gitter werden für Bohnen und Erbsen sein, dazwischen Sonnenblumen, Mais und auch Tomaten.


    Ich nehme jetzt einfach was kommt...
     
    Es ist eine absolut bescheidene Situation aber du wirst etwas tolles daraus machen. 👍
    Und wir werden deinen neuen kleinen Acker bewundern. :paar:
    Elkes Idee mit den Palettenrahmenbeeten ist wirklich klasse!
     
    Kennt ihr euch aus?
    Unsere Vermieter waren vorhin hier, haben die Stümpfe von der Thuja und die anliegenden Palettenrahmen fotografiert.
    Hier unsere Situation
    IMG_20230318_172843.jpg

    Ich habe zwei, drei Fragen:
    Darf man Fotos von gemieteten Grundstücken generell machen?
    Ist das "Beweissicherung"?

    Wir haben jetzt halt Schiss, dass sie uns vorwerfen, das die Thuja nicht mehr austreibt wegen meiner Beetplanung.
    @Galileo bist du Sachverständiger?
    Dann würde ich dich gerne buchen...
     
    Wir haben jetzt halt Schiss, dass sie uns vorwerfen, das die Thuja nicht mehr austreibt wegen meiner Beetplanung.
    Wollen die Besitzer denn, dass die Thujen wieder austreiben..? :oops:
    Wenn ja, dann sind das die unlogischsten Leute auf dem Planeten.
    Wenn man wachsenden Thuja haben möchte ist sicher nicht der cleverste Weg, ihn ratzekahl niederzuschneiden. 🙈

    Ich hoffe Galileo kann hier etwas sachkundiges Beitragen, aber ich möchte dir an dieser Stelle trotzdem etwas Mut machen... Ihr habt ganz sicher nichts Unrechtes getan.
    Diese Palettenbeete sind ja vollkommen harmlos.
    Und wenn euren Vermietern das nicht passt, hätten sie mit euch reden müssen. Denn das normale Sondernutzungsrecht für solche Gärten schließt das Anlegen von Beeten oder aufstellen nicht-dauerhaft befestigter (= betonierter!) Beete nicht aus. Das müsste man schon explizit so regeln.

    Ich verstehe das Verhalten eurer Vermieter absolut gar nicht, bin mir aber relativ sicher, dass sie euch nichts "tun" können.. ich wüsste nicht, was..?
     
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