Yep, aber wie du siehst, will @Supernovae kein Gift verwenden.
Die wollen die Hecke schon seid zwei Jahren weg habenWenn du mit den Vermietern telefoniert hast - haben sie dir verraten, wieso die Hecke jetzt spontan gerodet wurde?
Ja, der Gedanke kann einem kommen.Ich weiß nicht, irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl, wenn eine so grundlegende Veränderung erfolgt, ohne das vorher mit euch zu besprechen, ob ihr das möchtet. So, als wollte der Vermieter euch zwar nicht direkt kündigen, aber es schonmal ungemütlich machen, in der Hoffnung, dass ihr euch dann selbst etwas anderes sucht. Ich hoffe, dass das nicht der Realität entspricht, sondern wirklich nur eine blöde Idee ist von jemandem, der die Situation vor Ort nicht kennt.
Ahh, sag das doch gleich.Ja, der Gedanke kann einem kommen.
Uns wurde ja letztes Jahr auch die "Eigenbedarfskündigung" angedroht...
Momentan schon, so schnell geht es mit dem Eigenbedarf nicht, diesen Sommer hat @Supernovae den Garten auf jeden Fall noch, da die Kündigung ja noch nicht da ist...Dann sind die Wurzeln doch vielleicht gar nicht mehr dein Problem.
Was ist denn mit einem Sichtschutz?Verbieten kann dir das mit den Bohnen oder ähnlichen Rankpflanzen absolut keiner (gesetzlich gesehen darfst du das definitiv - da lehne ich mich ausnahmsweise mal aus dem Fenster, weil ich das sicher weiß; alles, was eine nicht dauerhaft befestigte Konstruktion ist, die sich jederzeit entfernen lässt und kein öffentliches Ärgernis ist, darfst du auf deiner Sondernutzfläche temporär anbringen...)
Im Mietvertrag ist nichts zum Garten, oder der Bebauung beschrieben.Aber wegen des Sichtschutzes würde ich auch zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen und falls dort nichts ausgeschlossen ist, mal beim Bauamt eurer Stadt wegen Bebauungsplan fragen - die müssten dir darüber Auskunft geben können!
Ein Sonnensegel ist zu niedrig, da die Bordsteinkannte, knapp 50cm niedriger als der Garten ist und nochmal niedriger als die Terasse ist.Wie wäre ein Sonnensegel so zu installieren, daß es Sichtschutz gibt? Damit gäbe es dann auch keine Probleme mit den verbliebenen Wurzeln.
@Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)
Genau das schrieb ich und riet Supernovae sowohl zum Blick in den Mietvertrag als auch Kontakt zum Bauamt. ;-)Daher besser Lokal erkundigen. Regelung nach Bundesland und nach Gemeinde.
Supernovae wohnt aber nicht in Brandenburg.
Und ich gehe - reine Logik - mal nicht davon aus dass die Hecken bisher widerrechtlich dort standen !
Nur weil der Vermieter sie jetzt gerade nicht mehr dort wachsen haben will bedeutet noch lange nicht dass es offiziell verboten ist.
Ist es höchstwahrscheinlich auch nicht.
Das ist absolut nicht zweitrangig wenn der Bebauungsplan Hecken grundsätzlich erlaubt oder sogar fordert.Was früher mit der Hecke war ist jetzt auch zweirangig. Es wäre eine Neuanlage wenn aus den Wurzeln nichts nachkommt..
Hat das jemand behauptet?Auf Sichtschutz gibt es nicht zwingend ein Recht darauf!
Wer regt sich auf?Was regst Du Dich so auf?
Immerhin wisst ihr nun bescheidSchlussendlich:
Wir dürfen keinen Sichtschutz setzten.
Das Begrünen ist hier in der Gemeinde die einzige Möglichkeit.
Ja, das trifft zwar nicht unserer Idee, aber da können wir nix machen.Immerhin wisst ihr nun bescheid
Bei uns ist es nicht so streng.
Ja, klar!Kannst du dich denn mit Mais und Bohnen anfreunden?
Das sind 5,40m x2m mehr Acker.Oder was gäbe es noch für Alternativen..?
Wollen die Besitzer denn, dass die Thujen wieder austreiben..?Wir haben jetzt halt Schiss, dass sie uns vorwerfen, das die Thuja nicht mehr austreibt wegen meiner Beetplanung.
Ey, @Taxus Baccata ich habe überhaupt keinen Plan was die für ein Ziel verfolgen.
Ich fand es schon höchstbedenklich das die heute einfach vorm Zaun standen, hier rum geglotzt und Fotos gemacht haben.
Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig. Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden. Ansonsten hättet ihr Rechtsmittel einzulegen.Ey, @Taxus Baccata hier rum geglotzt und Fotos gemacht haben.
Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.Wenn sie Fotos gemacht haben ist dies nicht zulässig.
Verwenden für was..?Schön wenn sie es ihrem Rechtsbeistand zeigen wollen, sie dürfen sie aber nicht verwenden.
Inwiefern? Solange keine Personen, Hausnummern, ganz persönliche intime Dinge darauf zu sehen sind, sind Fotos ja nicht verboten.
Verwenden für was..?
Hier wurde nichts widerrechtliches getan ?
Beim besten Willen wird sich kein Gericht Deutschlands Fotos von Palettenbeeten in einem ganz normalen Mietgarten ansehen, die Gerichte haben wirklich anderes zu tun....
Das Foto, das du hier siehst, ist ja natürlich von Supernovae aufgenommen, nicht vom Vermieter.Der Abstand auf den Bilder lässt aber nicht drauf deuten, es ist zu nah.
Das ist dann wohl hier so gewesen.„Ohne Erlaubnis darfst Du als Vermieter Fotos laut Mietrecht und Gerichtsurteilen dann machen, wenn diese als Bestandsaufnahme eines Mietmangels oder Schadens dienen. Das Amtsgericht Hannover urteilte hierzu, dass der Vermieter von einer öffentlich zugänglichen Stelle das Haus auch ohne Erlaubnis fotografieren darf. Insbesondere, wenn die Fotos nicht zur Veröffentlichung, sondern zur privaten Dokumentation gedacht sind.“
Genau, @Knuffel! Klingt irgendwie ganz danach, finde ich auch.Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
Das wäre für mich zugegebenermaßen nur ein schwacher Trost, aber ich denke das Hauptproblem ist, dass die Vermieter Supernovae und ihren Mann eindeutig schikanieren wollen. Sich damit zu arrangieren ist nicht so einfach.Das Ganze hat auch Vorteile: Es können sich jetzt keine bösen Menschen mehr hinter der Hecke verstecken und Du kannst Deine Umgebung/Nachbarn besser überwachen.
Ich vermute, du kennst die Vorgeschichte nicht..?Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
Ach was, die können ja noch gut aussehen. Da gehören 100 Gartenzwerge in den Vorgarten, so viele, daß der Vermieter beim nächsten Kontrollgang weinend zusammenbricht.Als Ersatz empfehle ich Dir 1-3 Plastikrehe, die machen alles wieder wett.
Da er nur vom Eigenbedarf gesprochen hat, aber offiziell nie eine Eigenbedarfskündigung bei Supernovae eingegangen ist, finde ich das gar nicht normal.Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist.
Die Thujenhecke habe die Vermieter entfernt...Ich gehe also davon aus, dass es ggf. noch interessanter wird. Auch der Umstand, dass Pflanzen im mietgegenstand beseitigt worden sind.
Mhm... Ein Schelm wer böses denkt.Haben die eventuell keinen Eigenbedarf und arbeiten am anderweitig "los werden"?
Die Thujen standen hier schon mindestens 30Jahre, lt. Auskunft einer Nachbarin, die schon "immer" hier wohnt.Ich glaube, dass Vermieter schlicht Angst vor angehobenem Pflaster & den Folgekosten haben- es muss nicht gleich Schikane sein. Reden wär' freilich gut gewesen.
Naja, dafür gibt es ja das Mietrecht (und es ist dem Umstand geschuldet, das wir die letzte Mieterhöhung nicht einfach so "gefressen" haben).Es ist natürlich dann aberein wenig normal, dass der sauer ist. Ich wäre jetzt auch nicht sehr erbaut, wenn jemand in meinem Haus lebt und nicht gehen mag.
Das ist hier überhaupt garnicht so einfach.Also ich würde umziehen. Meine bescheidene Meinung.
Ich/wir habe/n schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Einzelgesprächen mit ihnen gemacht.Hast du sie mal angesprochen? Einfach freundlich guten Tag gesagt, und nachgefragt?
Kein Ding!Ja, sorry für den Kommentar, der war überflüssig.
Efeu durfen wir lt. Mietvertrag tatsächlich nicht pflanzen, aber die Baustahlmatten habe ich eh schon im Hinterkopf, weil wir kein Sichtschutz an der Grenze setzten dürfen.Als Idee für eine schnelle Begrünung werfe ich noch die Baustahlmatte vertikal befestigt in den Ring. Daran evtl Efeu am Stab gepflanzt und es wird bald immergrün- 100 Jahre lang.
Ja, denn es sind ja die Bäume Deines Vermieters, er ist auch für die komplette Entfernung zuständig.Bin ich verpflichtet das Ausfräsen zu gestatten?