Thuja und Kirschlorbeer Fragen

Das ist ein guter Punkt @mahatari .
Wenn die Vermieter Supernovae ind ihren Mann jetzt schon so auf den Präsentierteller gesetzt haben ....
 
  • Bei uns ist es vertraglich geregelt, ohne Zustimmung hätte ich nicht einmal die Hecke schneiden dürfen...
    Das war bei uns anders. (Bei Supernovae bisher auch).
    Ein kurzer Blick in den Mietvertrag bzgl. Sondernutzfläche beseitigt solche Unklarheiten allerdings schnell!
    Es wäre mir neu, wenn man in einem gemieteten Garten keine Blumenkästen aufstellen oder Beete anlegen dürfte - das muss schon wirklich explizit so vereinbart sein, ist es hier sicher nicht. (Sonst hätte der Vermieter sich ja nun über ihren gesamten Garten, den sie gestaltet hat, beschweren können.)
    Aber das kann @Supernovae ganz schnell und leicht herausfinden, denn das steht ja im Vertrag.
    Steht dort nichts, gelten die allgemeinen Regeln für Sondernutzfläche, und dann darf sie das in jedem Fall.
    Das hat auch nichts mit der Hecke zu tun!
     
    Und bitte daran denken, dass irgendwelche Blumenkästen täglich gegossen werden müssen. Kannst Du das leisten?
    Hmh...
    Ich weiß ja noch garnicht so genau wie ich was lösen werde, aber mit Wassergaben habe ich kein Problem-danke für deinen Einwurf.

    Also ehe der Eigentümer sich nicht geäußert hat, würde ich gar nichts machen.
    Die Äußerungen wurden schon gemacht.
    Das war bei uns anders. (Bei Supernovae bisher auch).
    Ein kurzer Blick in den Mietvertrag bzgl. Sondernutzfläche beseitigt solche Unklarheiten allerdings schnell!
    Es wäre mir neu, wenn man in einem gemieteten Garten keine Blumenkästen aufstellen oder Beete anlegen dürfte - das muss schon wirklich explizit so vereinbart sein, ist es hier sicher nicht. (Sonst hätte der Vermieter sich ja nun über ihren gesamten Garten, den sie gestaltet hat, beschweren können.)
    Aber das kann @Supernovae ganz schnell und leicht herausfinden, denn das steht ja im Vertrag.
    Steht dort nichts, gelten die allgemeinen Regeln für Sondernutzfläche, und dann darf sie das in jedem Fall.
    Das hat auch nichts mit der Hecke zu tun!
    Wir sind für die Gartenpflege zuständig und es wurde im Garten nichts verboten außer immergrüne Klettere (wie z.B. Efeu) zu pflanzen.
    Hallo @Supernovae,
    was für eine :poop:
    Als erstes fiel mir die gaffende Nachbarin von gegenüber ein :mad:
    Hi @Elkevogel
    Ja, das habe ich auch im Telefongespräch erwähnt, das wir hier sone Spannerin haben.
    Das ist eine gute Idee! Danke! .
    Du hast mein Mitgefühl :paar:
    So cute!
     
  • Wenn du mit den Vermietern telefoniert hast - haben sie dir verraten, wieso die Hecke jetzt spontan gerodet wurde?

    Ich weiß nicht, irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl, wenn eine so grundlegende Veränderung erfolgt, ohne das vorher mit euch zu besprechen, ob ihr das möchtet. So, als wollte der Vermieter euch zwar nicht direkt kündigen, aber es schonmal ungemütlich machen, in der Hoffnung, dass ihr euch dann selbst etwas anderes sucht. Ich hoffe, dass das nicht der Realität entspricht, sondern wirklich nur eine blöde Idee ist von jemandem, der die Situation vor Ort nicht kennt.
     
  • Muss gestehen dass mir der Gedanke auch schon kam, @Supernovae..?
    Aber da euch ja bereits mit der Eigenbedarfskündigung "gedroht" wurde, ist das wahrscheinlich auch nicht ganz so extrem weithergeholt..? :traurig:
    Ich drücke ganz fest die Daumen, dass ihr es euch jetzt erstmal diesen Sommer trotz Allem noch gemütlich in eurem schönen Garten machen könnt - und dass sich dann auch bald etwas gutes Neues findet. Auf Dauer ist es ja so oder so kein Zustand mit solchen Vermietern. :traurig:
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Es wurde nach einer Lösung für den etwaigen Austrieb von gefällten pflanzen gefragt, dazu gab es eine fachlich korrekte Antwort.
     
  • Wenn du mit den Vermietern telefoniert hast - haben sie dir verraten, wieso die Hecke jetzt spontan gerodet wurde?
    Die wollen die Hecke schon seid zwei Jahren weg haben
    Ich weiß nicht, irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl, wenn eine so grundlegende Veränderung erfolgt, ohne das vorher mit euch zu besprechen, ob ihr das möchtet. So, als wollte der Vermieter euch zwar nicht direkt kündigen, aber es schonmal ungemütlich machen, in der Hoffnung, dass ihr euch dann selbst etwas anderes sucht. Ich hoffe, dass das nicht der Realität entspricht, sondern wirklich nur eine blöde Idee ist von jemandem, der die Situation vor Ort nicht kennt.
    Ja, der Gedanke kann einem kommen.
    Uns wurde ja letztes Jahr auch die "Eigenbedarfskündigung" angedroht...
     
    Verbieten kann dir das mit den Bohnen oder ähnlichen Rankpflanzen absolut keiner (gesetzlich gesehen darfst du das definitiv - da lehne ich mich ausnahmsweise mal aus dem Fenster, weil ich das sicher weiß; alles, was eine nicht dauerhaft befestigte Konstruktion ist, die sich jederzeit entfernen lässt und kein öffentliches Ärgernis ist, darfst du auf deiner Sondernutzfläche temporär anbringen...)
    Was ist denn mit einem Sichtschutz?
    Wir haben an Bambusmatten oder ähnliches gedacht.

    Am Zaun anbringen dürfen wir so einen nicht, aber da sind wir durchaus kreativ.

    Ich finde in unserer Stadtsatzung leider keine Angaben über eine eventuelle Höhe.
    Aber ich denke, da kann ich die Stadt mal anschreiben und auch den Mieterbund...
     
    @Supernovae einen Sichtschutz darf man normalerweise anbringen, wenn es nicht explizit verboten wurde - tatsächlich im Bebauungsplan oder im Mietvertrag, und der darf dann in der Regel bis 1,80m hoch sein. Zumindest bei uns ist das so.
    Die Pflanzen dürften natürlich höher wuchern... da könnte sich keiner beschweren solange auf eurem Grundstück. ;-)

    Aber wegen des Sichtschutzes würde ich auch zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen und falls dort nichts ausgeschlossen ist, mal beim Bauamt eurer Stadt wegen Bebauungsplan fragen - die müssten dir darüber Auskunft geben können!

    Wir hatten während unserer Immobiliensuchphase mal Kontakt mit einem Bauamt (war damals ein Neubaugebiet, wo tatsächlich keine Hecken und kein Sichtschutz erlaubt waren). Die waren ziemlich krass drauf, da ging wirklich gar nichts, aber das ist meiner Erfahrung nach eher die absolute Ausnahme, vor Allem in älteren, gewachsenen Wohngebieten. Da möchte in der Regel eigentlich jeder Sichtschutz, und das ist normalerweise auch erlaubt und zulässig.
    Aber in eurer Situation sollte man natürlich lieber doppelt sicher gehen.
    Was ein Mist, echt. 🙁
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Wie wäre ein Sonnensegel so zu installieren, daß es Sichtschutz gibt? Damit gäbe es dann auch keine Probleme mit den verbliebenen Wurzeln.
     
    Aber wegen des Sichtschutzes würde ich auch zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen und falls dort nichts ausgeschlossen ist, mal beim Bauamt eurer Stadt wegen Bebauungsplan fragen - die müssten dir darüber Auskunft geben können!
    Im Mietvertrag ist nichts zum Garten, oder der Bebauung beschrieben.
    Ich habe Kontakt zum Bauamt aufgenommen.
    Wie wäre ein Sonnensegel so zu installieren, daß es Sichtschutz gibt? Damit gäbe es dann auch keine Probleme mit den verbliebenen Wurzeln.
    Ein Sonnensegel ist zu niedrig, da die Bordsteinkannte, knapp 50cm niedriger als der Garten ist und nochmal niedriger als die Terasse ist.
    Weiterhin haben die Vermieter uns verboten etwas am Zaun anzubringen.
     
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