K
kaiserblick
Guest
Jau Tina.
§910 BGB führt aus: ".... unter bestimmten Voraussetzungen...."
Näheres wird in den Kommentaren unter abschnitt aa Anspruchsvoraussetzungen
erläutert. Damit hier nicht auf Halbwissen diskutiert wird, rate ich jedem sich bei einer Schiedsperson/Friedensrichter zu erkundigen. Vieles was ich hier gelesen habe, beruht auf Kaffeesatzleserei.
§910 BGB führt aus: ".... unter bestimmten Voraussetzungen...."
Näheres wird in den Kommentaren unter abschnitt aa Anspruchsvoraussetzungen
erläutert. Damit hier nicht auf Halbwissen diskutiert wird, rate ich jedem sich bei einer Schiedsperson/Friedensrichter zu erkundigen. Vieles was ich hier gelesen habe, beruht auf Kaffeesatzleserei.