Sanieren oder Neubau?

Du hast einen Bewilligungsbescheid über 5000 Euro Fördermittel.
Wann bekommst Du das Geld? Was steht im Fördermittel-
bescheid? Die Bewilligungsbehörde wird sich daran halten!

Davon soll der Tischler bezahlt werden. Du hast ja sicher einen Vertrag mit den Tischler. Was steht denn da drin?

Ich möchte jetzt nicht in Deiner Haut stecken.
Halte Dir die Daumen, dass es gut ausgeht.
 
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  • Ich habe das Geld ja schon bekommen . Ich habe nur Angst das der Tischler dann die restlichen 500 € kriegt ( 2500€) und dann wenn er richtig arbeiten soll kommt er dann nicht mehr? Von den restlichen Euros (2500€ ) finde ich doch niemanden mehr der das Haus dann aufbauen will. 😒Warum habe ich mich nur drauf eingelassen. Ich habe dann doch aber als Kunde auch Eibe Frist diese Rechnung zu bezahlen gibt's so eine Frist? Ich meine irgendwie was von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung gelesen zu haben.?
     
    .. Du hast ja sicher einen Vertrag mit den Tischler. Was steht denn da drin?
    Ehrlicherweise habe ich es noch nicht so ganz verstanden, aber wenn du einen Vertrag hast (hast Du?), kannst du da nicht mit dem im Baugewerbe üblichen Sicherheitseinbehalt argumentieren (Abschlagszahlungen abzgl. 10 % Sicherheitseinbehalt)?

    Zitat: Ich habe dann doch aber als Kunde auch Eibe Frist

    Du meinst eine Frist, richtig? Normalerweise lt. VOB 21 Tage bei Abschlagsrechnungen. Aber ich befürchte, dass das bei dir alles nicht zutrifft?
     
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  • Ich habe einen mündlichen. Kostenvoranschlag . Keinen Vertrag oder so. Macht ihr das bei Handwerkern? Als wir unser Bad saniert haben vom Fliesenleger hat der auch Abschlag verlangt und auch bekommen. Nach der Hälfte des Auftrages hat der die Hälfte bekommen und am Ende der Arbeiten den Rest ohne Diskussion und Nachverhandlung . .ich werde dem Tischler am Montag sagen . Das ich mich nicht dazu drängen lasse die Rechnung sofort und gleich zu bezahlen und wenn er da Gefühl hat , wir würden ihn betrügen das wir es dann lieber lassen können. Und dann muss ich halt von meinem eigenen Geld was dazubezahlen. Aber das geht in meinen Augen gar nicht den Kunden zu nötigen am nächsten Tag nach Ausführung zu bezahlen.. oder wie sehr ihr das?
     
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  • Hat er denn für seine Leistung eine Rechnung geschrieben? In der Regel steht dort auch das Zahlungsziel drauf. Ohne Rechnung keine Kohle!

    Und dann prüfst du ob die Positionen in ihrer Größe plausibel sind.
     
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  • Da musst du nun genau überlegen, was du machst: jemanden neuen suchen oder bezahlen (würde ich nicht machen - außer ihr vereinbart schriftlich !!!, wie es weiter gehen soll.
    PN an dich unterwegs
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Laß Dir die Geldübergabe unterschreiben bzw. eine richtige Rechnung geben!

    Wie musst Du denn die Verwendung des Geldes gegenüber der Bewilligungsstelle nachweisen?
    Schau in den Bewilligungsbescheid.
    Eine Auszahlung ohne einen richtigen Nachweis wird die Bewilligungsstelle nicht anerkennen.
    Sie braucht glaubhafte Nachweise über die Verwendung des Geldes.
    Die muss das richtig prüfen. Da hast Du gleich den nächsten Ärger am Hals.
     
    Ja ich habe eine Rechnung bekommen wo Zahlungsziel: sofort steht. Die Höhe seiner Arbeitsleistung zur veranschlagten Abschlagszahlung ist in meinen Augen aber nicht gerechtfertigt. Alles ziemlich dreist von ihm .

    Eine Rechnung hat für den Laien/Endkunden verständlich ausgeführt zu sein. Punkte wie „Pauschal“ sind nicht zulässig. Also muss dort eine Anzahl Arbeitsstunden inkl. Faktor aufgeführt zu sein. Und so gilt das für alle Punkte.

    Dein Problem ist natürlich, dass er nicht arbeiten kann, weil Material fehlt?? Ein paar Säcke betonestrich aus deiner Tasche und von dir gestellt sollte doch reichen oder? Dann kann er seine Leistung erbringen…
     
    Wir haben nach seinen Angaben 31 Säcke a 30 kg beton bestellt. Das kommt erst nächste Woche... ich hab mal die Teilrechnung als Bild mit eingefügt Anhang anzeigen 784285 So sieht die Rechnung aus . Und wurde per Mail an mich geschickt, bevor überhaupt mit den löchern fertig war .
     
  • Geht nicht…

    Eine Rechnung wird natürlich erst nach geleisteter Arbeit beglichen.., muss er halt warten.

    Muss man mal in Ruhe fragen ob Rechnungen seiner Meinung vor oder nach geleisteter Arbeit beglichen werden sollen…
     
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  • So war nochmal draußen. Und hab nachgemessen die Löcher für die Punktfundamente sind ca 50 - 60 cm tief...und 20- 30 cm breit . Das ist doch niemals frostfest...oder? Was sagt ihr?
     
    Das ist doch niemals frostfest...oder? Was sagt ihr?
    So ab 80cm ist frostfrei, heißt es. (Wir hatten uns beim Fundament unseres GWH auch mit dem Thema befasst)
    Ich weiß aber nicht ob das für jede Klimazone gilt (?) Da wir in einer der kältesten leben, haben wir uns an diese Angaben gehalten.
     
    Sollte es zum rechtsstreit kommen, und ein gutachter die punktfundamente beurteilt, wird er sagen, dass die nicht vorschriftmässig sind. Die MÜSSEN bis in den frostfreien bereich!
    Ohne rechnung für gefördertes geht überhaupt nicht. Die wollen jeden cent belegt haben.🙈
     
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    frostfrei gilt nach Klimazonen. 60cm ist ok, 80 sind besser.

    Der Hersteller des Hauses liefert doch wohl den Beton dazu? Ein 40kg Sack sind 20liter. Da kannst du das Volumen der einzelnen Punkte nachrechnen. 20cm seh ich als ausreichend. Ich habe einen erdbohrer in dem Durchmesser. Das passt sehr gut.

    Heißt, 60cm sollte reichen, 20cm sind auch ok.

    Mein Holzhaus 6x3m steht auf einem streifenfundament 40cm tief und mittig nur auf gehwegplatten mit stelzlagern.
     
    Nein, den Beton mussten wir selbst kaufen , der wird nur vom Baumarkt mit dem Haus zusammen geliefert, weil der so schwer und unhandlich ist und die Lieferung des Hauses eh Geld kostete, dann haben wir uns entschieden den auch gleich mitliefern zu lassen.
     
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